- Lennier
Im Mai tritt die neue Datenschutzverordnung der EU in Kraft. Organisationen, Kirchen, Gemeinschaften, Unternehmen, Institutionen, Vereine usw., die personenbezogene Daten erheben, unterliegen ab dem 25. Mai 2018 der neuen EU-Richtlinie zum Datenschutz. Dies betrifft auch die WTG bzw. die KdöR, durch die Jehovas Zeugen in Deutschland rechtlich vertreten werden. Der hier diskutierte Text auf jw.org ist der Versuch der WTG, der neuen Verordnung im Rahmen ihrer religiösen Praxis gerecht zu werden.
- THEOLOGE FRANK
Dass Zeugen Jehovas einer Hochschulbildung bzw. generell „höheren Bildung“ skeptisch gegenüberstehen und sie ständig abwerten, ist nichts Neues. Der Grund liegt darin, dass fundamentalistische Sekten, deren Totalitarismus charakteristisch für sie ist, an Kraft und Mitglieder verlieren, je höher die Bildung ihrer Anhänger ist und je mehr sie infolge einer höheren Bildung anfangen, Fragen zu stellen, zu hinterfragen und zu kritisieren. Das ist für Sektenführer und deren Lehrgebäude unangenehm. Da Zeugen Jehovas keine systematische Theologie haben (welche christliche Sekte hat sie schon!) und im Übrigen an sie auch nicht interessiert sind, sind die Äußerung von Kritik und das Stellen von „ketzerverdächtigen“ Fragen unerwünscht:
- Matt, rhaaz und Holowir
Wer das Thema Evolution - ein so umfangreiches Wissensgebiet - für kritisch gewordene Zeugen Jehovas, Aussteiger und Interessierte aufbereiten will, steht vor keiner leichten Aufgabe. Die Wachtturmgesellschaft hat Vorstellungen zur Evolution etabliert, die von der Gemeinschaft nur selten hinterfragt werden. Außerdem fehlt häufig ein fundiertes Grundlagenwissen, wodurch die Basis für das Verständnis der Evolution nicht vorhanden ist. Stattdessen werden Kindern innerhalb der Gemeinschaft schon früh "Argumentationen" antrainiert, um die Schöpfungsgeschichte gegen den Forschungsstand der Naturwissenschaften zu verteidigen. Sei es in der Schule, an der Haustür oder im Familienkreis, kaum jemand, der mit Zeugen Jehovas gesprochen hat, diskutierte nicht schon über das Thema "Evolution" und "Schöpfung".
- Frank Bruder
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz mit seinem Urteil vom 26. Januar 2012, das damit den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus in Rheinland-Pfalz verleiht, ist ein Schlag ins Gesicht für Aussteiger sowie Ausstiegswillige und für mittel- und unmittelbar Betroffene. Nach dem Urteil des Gerichts seien alle „Ministerien und Behörden bis hinunter zur Ebene der Schulen und Kindergärten“ auf die Rechtstreue der Zeugen Jehovas „abgefragt“ worden. Wie aus der Presse hervorgeht, wurden die Betroffenen, also Aussteiger und Ausgeschlossene, nicht als Zeugen vorgeladen. Mit dieser Unterlassung folgte das Gericht einer Tradition, die vom Verwaltungsgericht zu Berlin eingeführt worden war.