Das Ringen der WTG, um die begehrte Anerkennung als eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, liefert längst nicht mehr den Hauptgesprächsstoff für die Kritiker dieser Organisation.

Jener Vormarsch der „Zeugen Jehovas“, der auch in unseren Breitengraden noch nicht beendet ist, der scheint – mit einem Blick auf ihre Opposition - so langsam in den Hintergrund zu treten.

Die Zeit, in der ich mich mit dieser Thematik auseinander gesetzt habe, die liegt zwar schon einige Jahre zurück, aber so ganz lässt mich diese Angelegenheit nicht los. Damals schrieb ich diesbezüglich einen langen Brief an meine Brüder in Selters, schrieb einige Zeilen in Form eines kleinen Artikels, in dem ich ihnen meine Sorgen und Ängste mitteilte. Einerseits spiegelt diese damalige Botschaft an Selters, die ich wie gewohnt etwas verpackte, nicht meine momentane Meinung uneingeschränkt wieder - damals bezeichnete ich mich noch als ein Zeuge Jehovas und war der festen Überzeugung, dass meine Religion lediglich reformationsbedürftig sei -, aber andererseits unterstreiche ich auch heute hier und jetzt ihre Kernaussage: „Bitte keine Zeugen-Kindergärten in Erwägung ziehen!“

Wie auch immer die genannte Sache letztendlich ausgehen wird, wer auch immer und wann dieses emsige Tauziehen um die genannten Privilegien gewinnt, ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass sich die staatlichen Gremien, die hier das entscheidende Wort sprechen, wie in der Vergangenheit so auch künftig, leider nicht ausreichend über das informieren, was sie abwägen und beurteilen sollen.

„Wie bitte, soll jetzt etwa das Recht meiner Glaubensbrüder öffentlich werden?“, so frage ich mich irritiert wie verwundert, als ich in der Zeitung „Die Welt“, Ausgabe vom Mittwoch den 20. Dezember 2000, den Artikel mit der fettgedruckten Überschrift „Zeugen Jehovas auf dem Weg zum Kirchenstatus“ entdecke. Es wird dort gemeldet wie ich lese:

Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas hat gestern vor dem Bundes-Verfassungsgericht einen Teilerfolg im Kampf um ihren rechtlichen Status errungen. Die Verfassungsrichter hoben ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin auf, das der Glaubensgemeinschaft die ‚Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts’ und damit die Gleichstellung mit den großen christlichen Kirchen verwehrte.

„Nicht schlecht“, gebe ich zu, „Anerkennung als Körperschaft ‚öffentlichen’ Rechts, eine Amtsdeutsch-Formulierung, wie sie seinesgleichen sucht!“ Und weiter heißt es in dem Artikel:

Eine besondere Loyalität zum Staat sei nicht Vorraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft, so die Karlsruher Richter. Mit dem Argument, dass die Zeugen Jehovas nicht an Wahlen teilnehmen und den Staat ablehnen, waren ihnen die Körperschafts-Rechte bisher verweigert worden. Der erstrebte rechtliche Status böte ihnen unter anderem die Möglichkeit, Kirchensteuer zu erheben und Kindergärten zu gründen.

„Aha, da waren also, wenn ich den Inhalt der bisher gelesenen Zeilen richtig zu deuten verstehe, die Herren Karlsruher-Richter auf der Seite meiner Brüder, zumindest was den Punkt anbelangt!“ Interessiert lese ich in dem Artikel weiter:

Der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU – Bundestagsfraktion, Hermann Kues, sagte, eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft wäre eine Katastrophe. ‚Dadurch käme eine Sekte in den Genuss von Vorteilen, die bisher wesentlich den großen Kirchen vorbehalten waren’, sagte er. Nach Meinung von Kues gibt es gute Gründe, die christlichen Kirchen besser zu stellen als die Zeugen Jehovas. Die Sekte schaffe psychische Abhängigkeit und schüre durch ihre Endzeit-Ideologie Angst. Das passe nicht zur freiheitlichen Bürgergesellschaft.

Soweit also „Die Welt“.

Es ist natürlich kein Zufall, auch das will ich zugeben, dass ich den gerade zitierten Artikel finde und lese. Nein, es ist mir seit langem bekannt, dass in der Angelegenheit „Kirchenstatus für die Zeugen – ja oder nein“, von den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts eine wichtige Entscheidung erwartet wurde. Sie, eben die Karlsruher Richter, sollten – da sich meine Brüder mit dem Berliner Bundesverwaltungsgericht nicht einigen konnten - in der leidigen Angelegenheit eine, für den weiteren Verlauf der Abwägungen entscheidende, „Bahnlenkung“ vornehmen. Das Urteil fiel gestern, am Dienstag, den 19. Dezember. Ganz gezielt habe ich heute in den Tageszeitungen nach den Stellungnahmen der Presse Ausschau gehalten. Vor mir, auf meinem Schreibtisch, liegen die Ausgaben verschiedener Zeitungen. Unter anderem: „Die Welt“, das „Hamburger Abendblatt“ und die „Lauenburger Landeszeitung“. Die publizierten Kommentare der Journalisten, und die angeführten Stellungnahmen der an der Streitfrage Beteiligten Personen, lesen sich spannender als jeder Kriminalroman von Agatha Christie. Mir ergeht es jedenfalls so. Vieles von dem Berichteten möchte ich als „falsch“ - einiges als „richtig“ bezeichnen.

Eine äußerst bedeutungsvolle Diskussion, die da entfacht wurde, das auf alle Fälle...

Das eine scheint mir ziemlich fragwürdig, das andere wiederum sehr merkwürdig, in der Gesamtheit dann wieder unumstritten denkwürdig. Ich lese weiter. Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt in dem Zusammenhang:

Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) im Streit über ihren Status als Kirche einen Teilerfolg errungen. Eine über die Grundsätze der Verfassung hinausgehende ‚Staatsloyalität’ darf von den Zeugen Jehovas für die Anerkennung als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht eingefordert werden, entschied das ‚BVG’ gestern in Karlsruhe. Das religiöse Verbot, an Wahlen teilzunehmen, reiche nicht für eine Ablehnung des Status aus. Die Verfassungsrichter hoben damit ein gegenteiliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin auf. (AZ: 2 BvR 1500/97).

Die Richter bekräftigten jedoch, dass nur ‚rechtstreue’ Religionsgemeinschaften Anspruch auf den Status hätten. Dazu gehöre die Beachtung der fundamentalen Verfassungsprinzipien – wogegen etwa das Hinwirken auf eine ‚theokratische Herrschaftsordnung’ (eine religiös legitimierte Staatsgewalt) verstoßen würde. Dies bedeute aber nicht, dass Religionsgemeinschaften demokratisch organisiert sein müssten. Ob eine Religionsgemeinschaft ‚der Körperschaftsstatus zu versagen ist, richte sich nicht nach ihrem Glauben, sondern nach ihrem Verhalten’.

„Das sehe ich auch so!“, gestehe ich mir ein, „es hängt von ihrem Verhalten ab! Und wer, bitte schön, glaubt das Verhalten meiner Brüder einwandfrei beurteilen zu können?“

Weiter schreibt das Abendblatt:

Als öffentlich-rechtliche Körperschaft hat eine Religionsgemeinschaft viele Privilegien. Sie kann Steuern erheben und erhält selbst zahlreiche Steuervergünstigungen. Außerdem hat sie das Recht, Religionsunterricht zu erteilen und eigene Rechtsnormen zu setzen. Neben den beiden großen Kirchen in Deutschland besitzen etwa 30 kleinere Gruppierungen diesen Status.

„Wunderbar, einfach unfasslich, was da so alles im Angebot liegt: ‚Steuern erheben zu können’, ‚zahlreiche Steuervergünstigungen zu erhalten’, ‚Religionsunterricht erteilen zu dürfen’, ‚Kindergärten gründen zu dürfen’ und dann die ‚Möglichkeit eigene Rechtsnormen aufstellen zu dürfen’. Nein wirklich, gar nicht schlecht für den Anfang.“

Ich lese weiter:

Ob sich nun die Zeugen Jehovas den erhofften Status erkämpfen können, ist nach dem Karlsruher Spruch aber weiter offen. Das BVG machte nämlich zugleich eine Reihe von Vorgaben, die Religionsgemeinschaften erfüllen müssen, wenn sie einen Körperschafts-Status anstreben. So müssen die Berliner Richter, an die der Fall zurückverwiesen wurde, nun prüfen, ob etwa die von den Zeugen Jehovas empfohlenen Erziehungs-Praktiken, oder das Festhalten austrittswilliger Mitglieder unter Zwang, dagegen sprechen, ihnen den gewünschten Status zu erteilen. Der Erlanger Professor Christoph Link hatte ihnen schon 1997 in einem Gutachten vorgeworfen, ihre Mitglieder bei bestimmten Regelverstößen mit ‚Gemeinschaftsentzug’ zu bestrafen. Dessen Folgen seien schwerwiegender als die des mittelalterlichen ‚großen Banns’: sie reichten von sozialer Isolation und totaler Kontaktsperre bis in die Familien hinein. Das Leben der Kinder sei von Verboten umstellt. Die Zeugen Jehovas, sagte der Vertreter des Berliner Senats, gäben noch immer das Erziehungsbuch ‚Stock und Rute’ heraus.

Mit einer konsequenten Geste lege ich die Zeitung auf den Stapel der anderen. Fürs erste habe ich genug studiert. Viel zu lesen - viel zu denken.

„Wie wird die Entscheidung ausfallen? Wie soll deiner Meinung nach, entschieden werden? Wie, ja wie würdest du entscheiden, ließe man dich Recht sprechen?“ Ich lehne mich in meinem Stuhl bequem zurück, und versuche mit der Masse meinen Gedanken eine für mich brauchbare Antwort zu formen.

Sicherlich ist es von überwiegender Bedeutung, was die Gesetzgebung unserer Republik bezüglich des Anliegens der Organisation der Zeugen sagt, welches „Gewicht“ die diesbezüglichen Regeln unseres Gesetzesfundaments in die Waagschale der Erwägungen setzen. Und doch hätte ich mehr als nur ein ungutes Gefühl, würden letztlich die Träger des „Gentleman Agrements“ – die künftig an den „Zeugen-Brüdern“ interessierten Mitbürger – mit genau den Miss-Ständen konfrontiert werden, die ich im Begriff bin nach bestem Wissen und Gewissen, mittels meines Buches zu verdeutlichen. Für mich ist schon der Gedanke, dass der „Endverbraucher“ des ideologisch-religiösen Angebots meiner Glaubensbrüder, und ich denke da im Besonderen an die Kinder und Jugendlichen, die sich künftig „zwischen die Reihen“ begeben werden, dass der etwaige Abnehmer, der vermeintliche Konsument, vermeidbaren Verwirrungen geopfert werden könnte, schwer zu ertragen. „Vermeidbaren Verwirrungen“ sei dick, doppelt und rot unterstrichen.

Diese besagten Verwirrungen, sehe ich allein schon durch die Tatsache ermöglicht, dass die „Spielregeln“, nach denen bei der Abarbeitung der Aufgabenstellung, bei der Suche nach einer vernünftigen Lösung, verfahren werden sollte, nicht, oder nur unzureichend, bekannt sind. Das „Spiel“ heißt „Beurteilung der Religionsausübung der Zeugen Jehovas“, und die beteiligten Akteure sind „Bundesverwaltungsgericht“, „Bundesverfassungs-Gericht“ und meine „Brüder über den Reihen“. Unter den beobachtenden Zuschauern, die sich um den Spieltisch versammelt haben, erkennt man deutlich Befürworter – zu ihnen gehören meine „Brüder zwischen den Reihen“ -, sowie Gegner der Religions-Gemeinschaft der Zeugen.

Und leider sind weder der Gerichtsbarkeit, noch den Brüdern über - und zwischen den Reihen, noch den vermeintlichen Gegnern der Zeugen Jehovas, die Regeln des Spiels befriedigend bekannt. (Jetzt möchte ich das Wort „befriedigend“ besonders betont wissen.) So erkenne ich den Sachverhalt der Gegebenheiten, so zeigt er sich aus meinem Blickwinkel heraus betrachtet. Kompliziert, zugegeben, äußerst kompliziert. Spätestens ab jetzt werde ich, der Verfasser dieser Zeilen, von den etwaigen Lesern vermutlich als so etwas wie ein Besserwisser, ein „Klugscheißer“, abgetan. Und dennoch bleibe ich bei meiner Behauptung, dass die Spielregeln nicht, oder eben nur ungenügend, bekannt sind!

Die einen realisieren nicht das was sie sehen, die anderen sehen nicht das was sie realisieren!“ Die Vertreter der Gesetzgebung – bei allem Respekt vor ihrem hohen Amt - sind nicht in der Lage, das, was von ihnen mit größtmöglicher Sachlichkeit und Mühe beleuchtet wird, ausreichend zu „erkennen“, und die Vertretung der „Brüder über den Reihen“ - auch ihnen unterstelle ich lediglich beste Absichten - haben nicht wirklich die dringlichst benötigte „Wahrnehmung“ in Bezug auf das was sie verursachen, was sie lenken und leiten und was durch ihre Saat wachsend realisiert wird.

Was die Zuschauer betrifft, die Tatsache, dass man dem von den erklärten „Zeugen-Kritikern“ verwalteten Informationsstand - Informationen bezüglich der von meinen Glaubensbrüdern ausgeübten Religion - eine Vermischung mit Unwahrheiten gestattet, erhebt diese genannte Gruppe auch nicht unbedingt in den Kreis der prädestinierten „Spielregel-Sachverständigen“.

Ergo, da haben wir es, das zu befürchtende Verwirrspiel: „Domino mit 28 Spielsteinen“ ist angesagt! Die Herren „Brüder über den Reihen“ mischen, und geben von einem Stapel von 2 x 52 Romme-Karten je 13 an die Mitspieler aus. „Schach dem König!“, rufen die Herren Gesetzesvertreter resolut. „Tor!”, „Tor!“, Tor!“, erschallt es aus der Schar der Zuschauer - die begeisterten Jubelschreie der „Brüder zwischen den Reihen“ sind nicht zu überhören. „Das Spiel ist beendet, eines der Mikado-Stäbchen hat sich etwas bewegt!“, melden sich die „Gegner der Religionsgemeinschaft der Zeugen“ zu Worte.

Was das heißen soll? Was ich damit sagen will? Wie das denn wohl zu verstehen sei? Womit soll – womit kann ich beginnen? Mit dem Buch vielleicht, mit dem Buch, das den sinnlichen Titel „Stock und Rute“ trägt?

Das umstrittene Buch haben meine Glaubensbrüder meines Wissens weder verfasst, noch verbreitet. Es tauchte in unseren Reihen in keiner Form auf, wurde nach meinem Kenntnisstand dort weder zitiert noch empfohlen. Mir persönlich ist ein Buch mit einem solchen Titel nicht bekannt. Ich kenne allerdings das Literaturangebot der Zeugen sehr genau - sowohl das alte, als auch das aktuelle -, und weiß von daher, dass es tatsächlich in keiner Weise realistisch wäre, eine Publikation mit einem derartigen Titel aus dieser Richtung zu erwarten. Und auch die Botschaft jener Zeilen, soweit die Überschrift sie erahnen lässt, ist nicht im Entferntesten typisch für das, was meinen Brüdern bezüglich der Thematik Kindererziehung an ihre Mitmenschen weiterzuleiten beabsichtigen.

Vielmehr findet die Basis der Behauptung, dass die Zeugen ein solches Werk gedruckt und weitergereicht haben - ja dass „Stock und Rute“ eine Grundlage beinhaltet, mittels der die Kinder der Zeugen eine Unterweisung erfahren –, ihre Begründung in eben den bereits erwähnten Informationen, denen man eine Vermischung mit der Unwahrheit gestattet.

Inwieweit nun aber der leidige Umstand, der nicht selten auf schlechte Recherchen der Boulevardpresse zurückzuführen ist, geduldet oder sogar gefördert wird, vermag ich nur zu vermuten. Fest steht in dem Zusammenhang, dass es mit etwas gutem Willen - für jeden aufrichtig an der Wahrheit Interessierten - möglich ist, in Erfahrung zu bringen, was meine Glaubensbrüder ihren Mitmenschen mitteilen möchten. Weder aus dem Inhalt der gehaltenen Vorträge und Ansprachen, noch aus dem Angebot der Bücher, Traktate, Broschüren und Zeitschriften, wurden je ein Geheimnis gemacht. Das genaue Gegenteil ist dann schon eher der Fall. Die Zeugen Jehovas haben eine genaue Zielsetzung. Ihren Lebenssinn, den Zweck und Inhalt ihres Daseins, haben sie mit eindeutig erkennbaren Konturen umrissen, eine allseits verständliche Interpretation ihrer Glaubenssätze ist ihnen ohne Einschränkung möglich.

Wer jene Ziele, Vorstellungen und Glaubensbekenntnisse belächelt, sie anzweifelt oder sich gar über sie ärgert, handelt sicherlich nicht gegen die bestehenden Gesetze unseres Landes – die ethischen Maximen der Zwischenmenschlichen- Beziehung seien an der Stelle außer Acht gelassen –, aber die bewusst gesteuerte Vermischung von flüchtig aufgegriffenen „Halbweisheiten“, sowie herangeschwemmten „Geschwätz-Thesen“, mit den realistischen Fakten und Gegebenheiten, ist in keinem Falle vertretbar.

Was soll’s, so ist das eben. Oder? Nein, das Buch mit dem markanten Titel „Stock und Rute“ sollte, wenn es denn - von wem auch immer so dringend benötigt wird, überall gesucht werden, überall, nur nicht in den Versammlungen der Organisation der Zeugen Jehovas. Und die in dem Werk erörterten Tipps und Ratschläge, und wieder sei der Titel im Bild, sind in diesen Kreisen absolut nicht im Gespräch. Die Befürchtung, die Kinder der Zeugen werden in regelmäßigen Abständen „körperlich gezüchtigt“ – sprich geschlagen, habe ich also nicht, warum auch, Punkt.

Aber um das Buch alleine geht es doch auch nicht. Mit jenem Machwerk menschlicher Denk – und Schreibkunst steht und fällt nicht das Verwirrspiel. Das wäre zu einfach.

Da tauchen weitere Aspekte in der Geschichte auf, marschieren andere Blickwinkel und Betrachtungsweisen durch die Ebenen unserer Lande. Ich nehme mir eine weitere Zeitung – die „Lauenburger Landeszeitung“ - vom Stapel. Unter der Rubrik „Kommentare“, schreibt ein gewisser Gernot Facius in seinem Beitrag „Karlsruhe sichert sich ab“:

Dass die ‚Bundesverfassungsrichter’ mit ihrer Entscheidung in punkto ‚Jehovas Zeugen’ das bisherige Staat-Kirchen Verhältnis aus den Angeln gehoben hätten, kann wohl nicht behauptet werden. Die Endzeitpropheten, die sich als ‚wahre Christen’ verstehen, haben noch nicht das Gütesiegel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Händen. Ob es ihnen verliehen wird, das hat nun das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Es wird ein langer Prozess werden, bis einwandfrei feststeht, dass sich die ‚Zeugen’ mit ihren harten Erziehungspraktiken und ihrem restriktiven Verhalten gegenüber Austrittswilligen tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Die Berliner Richter sind nicht zu beneiden. Sie werden sich nicht allein auf spektakuläre ‚Aussteiger’ - Berichte, denen immer der Ruch des Subjektiven und der Selbst-Rechtfertigung anhaftet, verlassen können, sondern müssen tiefer in die Materie steigen. Das kostet Zeit; aber dieser Aufwand ist die Klärung der Causa wert. Karlsruhe hat Festlegungen getroffen, die auch auf das Denken der Großkirchen Einfluss haben werden. Religiöse Körperschaften sind nicht zur Zusammenarbeit mit dem Staat verpflichtet. Das Postulat einer ‚wechselseitigen Zugewandtheit und Kooperation’, 1997 vom Bundesverwaltungsgericht in die Debatte gebracht, hat keinen Bestand. Ohne Zweifel werden sich jetzt diejenigen bestätigt fühlen, die schon immer auf die volle Autonomie pochten und gegenüber einer zu großen Staatsnähe der Kirche allergisch reagieren. Gewiss ist die Gefahr real, dass es bei einer rechtlichen Anerkennung der ‚Zeugen’ zu einer Inflationierung des Körperschaftsstatus kommt. Doch Karlsruhe hat gewisse Sicherungen eingebaut. Nur Gemeinschaften, die durch ihr Verhalten (nicht durch ihren Glauben) die Gewähr bieten, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beachten, sollen privilegiert werden.

„Aha, Karlsruhe hat also gewisse Sicherungen eingebaut! Wir, die Zeugen, die Endzeit-Propheten, haben das Gütesiegel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts noch nicht in der Hand! Die Berliner Richter des Bundesverwaltungsgerichts werden sich Mühe geben müssen! Es wird ein langer Prozess werden, bis einwandfrei feststeht, ob sich meine Brüder mit ihren Erziehungspraktiken und ihrem einschränkenden Verhalten gegenüber Austrittswilligen tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen! Die Richter werden, mit einem hohen Zeitaufwand, tiefer in die Materie einsteigen müssen, aber das ist ihnen die Klärung des Rechtsgrundes wert! Nur Gemeinschaften, die durch ihr Verhalten die Gewähr bieten, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beachten, sollen die von meinen Brüdern angestrebte Sonderstellung erhalten!“

Ich kann mich noch so bequem auf meinem Stuhl zurücklehnen, aber eine brauchbare Antwort auf die Frage „Wie würde ich entscheiden, ließe man mich mitreden?“ drängelt sich mir nicht gerade auf. Zu sehr beschäftigt mich die Tatsache, dass für das Spiel „Beurteilung der Religionsausübung der Zeugen Jehovas“, keine einheitlichen Spielregeln zu erhoffen sind. Oder sehe ich da vielleicht zu schwarz, bin ich etwa das Opfer meiner eigenen, verwerflichen Vorurteile? Kein Verwirrspiel, doch alles klar?

Wie es sich real mit dem Buch „Stock und Rute“ verhält, das werden die Herren Richter sicherlich schnell herausbekommen, davon bin ich überzeugt. Auch der Vorwurf, dass meine Glaubensbrüder es den „Aussteigern“ erschweren die Organisation der Zeugen verlassen zu können, wird sich binnen kurzem in Luft auflösen. Hat sich ein Zeuge Jehovas letztendlich dafür entschieden – aus welchem Grunde auch immer –, sich nicht mehr weiter als ein solcher bezeichnen zu wollen, so steht im wirklich nichts und niemand bei seinem Fortgang im Wege, er geht, und macht die Türe hinter sich zu, das war es dann. Ganz am Rande sei bemerkt, dass ich das Thema „Was wird innerhalb der Organisation alles getan, um dem etwaig aufkommenden Gedanken einer Fahnenflucht präventiv entgegenzuwirken?“, als äußerst interessant erachte. Letzteres, so denke ich, könnte zum Beispiel so ein Sachverhalt sein, der das Verwirrspiel nährt und speist, könnte ein Umstand sein, der die Einhaltung von sinnvoll einheitlichen Spielregeln leidlich unterdrückt und knechtet.

„Wir haben doch die Sicherungen eingebaut!“, rufen beherzt die Herren Richter. „Wir leuchten jetzt einmal gründlich zwischen die Reihen jener Versammlungsstätten!“

„Ja und dann“, so ziehe ich in Erwägung, „dann werdet ihr feststellen können, dass man dort einem wirklich Austrittswilligen eigentlich keine weitere Beachtung schenkt, dass ihn eben kein restriktives Verhalten erwartet. Dann ist vermutlich schon mal der Punkt der Liste abgehakt, dem Gesetz genüge getan, dem Bürger, diesbezüglich, sein Recht gesichert.“

„Sind denn die eifrigen Wettkämpfer - meine vielbeschäftigten ‚Brüder zwischen den Reihen’ – überhaupt bereit dazu, eine realistische Einschätzung ihrer Situation zu ermöglichen?“, das darf ich mal fragen, „ja sind denn diese meine Glaubensbrüder überhaupt in der Lage, die Basis ihrer Bewegungsfreiheit zu reflektieren, oder setzt sie da etwa ein, die unter ‚Richterlicher Ausleuchtung’ gesuchte Restriktion? Halten sich, und zwar außerhalb des schmalen Lichtkegels, tief im Schatten, zwischen den Reihen meiner Brüder vielleicht doch Menschen auf, die besser ‚gehen’ sollten, es aber nicht erkennen können, Menschen, für die - bedingt durch die mächtige Sogwirkung des stets und ständig angesetzten Wettlaufs - jene Wahl ihrer Lebenspfade fast nicht mehr realisierbar ist?

Ist der Wettlauf die Restriktion, der Wettkampf die zu verachtende Einschränkung?“ Nichts liegt mir ferner, als um jeden Preis mein eigenes Nest beschmutzen zu wollen, aber ebenso wenig werde ich es – egal was dort geschieht - um jeden Preis verteidigen. Ich bin bemüht das Nest rein zu halten, und das um jeden Preis. Als ein fanatischer, unverbesserlicher Besserwisser, ein Klugscheißer, möchte ich mich nicht beweisen, aber ich könnte damit leben, als ein solcher bezeichnet zu werden. Es geht nicht um mich, nicht um meine Meinung, es geht um weitaus mehr – es geht darum, „die Karten auf den Tisch zu legen“ und sich auf eine Spielregelung zu einigen, die der Aufgabenstellung gerecht werden kann. Und wenn ich das sage, dann denke ich dabei ausschließlich an meine Nächsten, an meine Brüder „zwischen - und unter den Reihen“ der Versammlungen der Zeugen Jehovas. Ob der dort favorisierte Wettlauf, der eigentlichen, Christlichen-Aufgabenstellung gerecht werden kann, das stelle ich in Frage! Ob nun die Folgen jenes daraus resultierenden, künstlich hoch geputschten Kampfes als recht und billig zu erachten sind – ob sich der Wettkampf mit dem von Gott gegebenen Auftrag vereinbaren lässt -, das sollte von unserer Organisation überdacht werden. Und noch einmal gebe ich zu bedenken: „Wie schnell wird aus einem Christen ein Sektierer, wie schnell legt doch der Mensch den Grundstein zum Fanatismus!“

Die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist, aus den unterschiedlichsten Gründen, für keine der an diesem Spiel beteiligten Parteien leicht. Das ist mir klar.

Ich halte eine Fax-Kopie in meinen Händen. Es handelt sich um eine Stellungnahme des Heidelberger Universitätsprofessors für Kirchengeschichte Gerhard Besier.

Als Gastkommentator in der Zeitung „Die Welt“, schreibt er unter der Überschrift: „Ein guter Tag für die Religionsfreiheit“ zu dem Thema:

Am 19. Dezember (2000) hatte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Beschwerde der Zeugen Jehovas zu entscheiden. Die Religionsgemeinschaft hatte 1991 in Berlin den Antrag auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 26. Juni 1997 die Religions-Gemeinschaft jedoch abschlägig beschieden. Es war der Überzeugung, dass die ‚Zeugen’ die nötige Loyalität gegenüber dem Staat vermissen ließen. Mit gespannter Aufmerksamkeit beobachteten die Religionsgemeinschaften, wie das oberste Gericht die Sachlage einschätzen werde. Wer dann das BVG-Urteil gelesen hatte, mochte seinen Augen nicht mehr trauen, als er die tags darauf erschienenen Kommentare las. Weder die liberalen noch die konservativen Blätter schienen verstehen zu wollen, dass dieses Urteil in seiner Bedeutung einen ähnlichen religionspolitischen Erdrutsch anzeigt wie das ‚Kruzifix-Urteil’ vor fünf Jahren. Dazu ist es freilich nötig, die allfälligen Befürchtungen – eine ‚Aufwertung’ eher ‚fundamentalistischer’ Religionen oder, aus der anderen Perspektive, eine ‚Abwertung’ der ‚Amtskirchen’ - beiseite zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf. Es verletze, so die Verfassungsrichter, den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz zwischen den Religionsgemeinschaften. Der Fall wird an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. In der umfangreichen Begründung geht das Bundesverfassungsgericht von folgenden Leitsätzen aus: ‚Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, muss rechtstreu sein.’ Das heißt, sie ‚muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht’ beachten wird und die ‚ihr übertragene Hoheitsgewalt nur im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird’. Außerdem muss sie die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten bestimmte fundamentale Verfassungsprinzipien nicht gefährdet. Dabei handelt es sich um die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie um die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes. ‚Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.’ Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas auf Grund ihres konkreten Verhaltens keinen Anlass bieten, der an ihrer Rechtstreue zweifeln ließe. Ihre Glaubensgrundsätze habe der Staat ebenso wenig zu beurteilen wie ihre Binnenstruktur, denn das verstieße gegen seine Neutralitätspflicht gegenüber allen Religionsgemeinschaften. Noch einmal betonte der Berichterstatter, Bundesverfassungsrichter Hassemer, dass es in der Bundesrepublik keine Staatskirche geben dürfe. Keine Religionsgemeinschaft könne demzufolge gegenüber anderen besondere Privilegien beanspruchen. Es spiele auch keine Rolle, wie die eine Religionsgemeinschaft über die andere urteile. Diesen Grundsatz der Parität aller Religionen und Bekenntnisse hat das Bundesverfassungsgericht im Einklang mit unserer Verfassung erneut stark gemacht. Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sei nicht dazu da, heißt es in der Begründung weiter, dass der Staat durch die Vergabe hoheitlicher Befugnisse und Privilegien im Gegenzug eine besondere Loyalität dieser Religionsgemeinschaft erwarten könne. Vielmehr diene diese besondere Rechtsstellung den Religionsgesellschaften zu ihrer eigenen Entfaltung in der jeweiligen religiösen Spezifik. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass der Körperschafts-Status gegenüber dem privatrechtlichen Status eine besondere Stellung in der Öffentlichkeit begründe: Er biete neben anderen Vergünstigungen (‚Privilegienbündel’) erhöhte Einflussmöglichkeiten, was freilich auch eine erhöhte Missbrauchsgefahr einschließe. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte auch das Recht eines religiösen Gewissensvorbehaltes gegenüber staatlichen Gesetzen. Im Grenzfall dürften die Gläubigen den Geboten ihrer Religionsgemeinschaft eine höhere Geltung einräumen als denen des Staates. Auch ein solches Verhalten stehe der Verleihung des Körperschafts- Status nicht im Wege. Die Zeugen Jehovas seien nicht darauf bedacht, den Staat des Grundgesetzes zu stürzen. Vielmehr übten sie gegenüber jeglicher Obrigkeit eine apolitische Haltung. Andererseits respektierten sie auch den Staat des Grundgesetzes als eine von Gott geduldete Übergangsordnung. Zwar hege der Staat des Grundgesetzes die vorrechtliche Erwartung, dass seine Bürger zur Wahl gingen. Aber es bestehe keine Wahlpflicht. Die Enthaltsamkeit gegenüber den Wahlen treffe das Demokratieprinzip nicht und sei auch nicht auf eine Schwächung der Demokratie gerichtet. Der Gegenseite bleibt nur noch, auf Verwaltungsgerichtsebene den Beweis dafür anzutreten, dass die Zeugen Jehovas das Wohl Dritter verletzen. Die Sektenbeauftragten der ‚Amtskirchen’ behaupten, dass durch die Erziehungsgrundsätze der ‚Zeugen’ das Kindeswohl beeinträchtigt werde. Familiengerichtsprozesse, in deren Verlauf auch psychologische Gutachten angefertigt wurden, sprechen eine andere Sprache. Wie immer die Dinge weitergehen werden – für das Grundrecht der Religionsfreiheit war der 19. Dezember ein großer Tag.

Soweit also der Heidelberger Professors für Kirchengeschichte Gerhard Besier in seinem Statement. Auch sein Beitrag landet auf der Ansammlung von Zeitungen, die sich so langsam auf meinem Schreibtisch breit macht.

Ein klarer Standpunkt, und eine faire Stellungnahme eines sehr kompetenten Herren, dessen Gedankenverlauf ich ohne Mühe nachvollziehen kann. Fundamentale Erkenntnisse und Schlussfolgerungen bezüglich der - was die zu entscheidende Streitfrage betrifft - eindeutigen Rechtsgrundlage. Letztlich zitiert Herr Besier die Karlsruher Richter, aber in einer Weise, die seinen Blickwinkel erkennen lassen. Dagegen ist nichts einzuwenden.

„Für das Grundrecht der Religionsfreiheit ein großer Tag!“ Das, Herr Besier, das sehe ich genau wie sie! Der Satz geht runter wie Öl, an dem Satz sollte wohl nicht gerüttelt werden. Mit anderen Zitaten und Anmerkungen hingegen, teilweise mehr „zwischen“ seinen Zeilen wiederzufinden, habe ich allerdings so meine Probleme:

„Der Körperschaftsstatus soll den Religionsgesellschaften zu ihrer eigenen Entfaltung in der jeweiligen ‚religiösen Spezifik’ dienen.“ ... „Der Körperschaftsstatus begründet eine besondere Stellung in der Öffentlichkeit.“ ... „Der Körperschaftsstatus ermöglicht, neben anderen Vergünstigungen, erhöhte ‚Einflussmöglichkeiten’ und er schließt somit eine ‚erhöhte’ Missbrauchsgefahr mit ein.“

Im Besonderen tritt für mich der Hinweis auf die Entfaltung der religiösen Spezifik in den Vordergrund meiner Überlegungen, und zwar - in greifbar enger Verbindung mit der „besonderen Stellung in der Öffentlichkeit“ – parallel zu dem konkreten Gedankenmodell der „Zeugen-Kindergärten“. An den Gedanken, dass meine „Brüder über den Reihen“ in naher Zukunft Kindergärten gründen könnten, möchte ich mich nicht gewöhnen müssen, zumindest nicht so schnell, wie ich hoffe. Der einzig beruhigend wirkende Aspekt in der Angelegenheit - bei dem zur Zeit, vermutlich, allenfalls imaginären Gedankenmuster - ist die unumstößliche Tatsache, dass man mich nicht fragen wird; diesbezüglich wird nichts und niemand seinen Segen von meiner Meinung abhängig machen, nein, ich habe nicht das geringste Mitspracherecht und in Folge dessen auch keine Verantwortung zu tragen.

Gegen neue Kindergartenplätze habe ich keinen Einwand vorzutragen, und selbst mit der Vermutung, dass einige Eltern an einem solchen Platzangebot der Zeugen interessiert sind – selbst eingedenk der Tatsache, dass ihre Kinder dort mit genau dem Training bedacht würden, welches sie aus meiner Sicht für den „Wettlauf“ präpariert –, kann ich leben. Meine Bedenken liegen auf einer anderen Ebene, setzen an anderer Stelle ein. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die seitens meiner Brüder angebotenen „christlichen Unterweisungen“, die dann selbstverständlich im Rahmen einer derartigen Betreuung zu erwarten wären, unter einer Überschrift abgehalten würden, unter die sie letztlich nicht gehörten.

Ich kann mir wirklich lebhaft ausmalen, dass, würde das Modell „Zeugen-Kinderhort“ tatsächlich einmal realisiert sein, die - einen oder anderen Eltern, die beispielsweise für ihren Nachwuchs ausschließlich eine gewisse Betreuung mit der „Anlehnung“ an christliche Glaubensgrundsätze planten, plötzlich mit einem „Nachwuchs-Wettkämpfer“ am Tische sitzen. Und mit dem Gedanken kann, will und werde ich mich ganz bestimmt nicht anfreunden.

(Anbei, die Metapher „Wettlauf“ und „Wettkampf“ erfahren durch mich offenkundig eine Überstrapazierung, dessen bin ich mir bewusst, aber einige wenige Male werden sie zwischen meinen Zeilen noch auftauchen müssen, bevor ich sie gegen andere, gegen neue austauschen kann. Sobald ich einen würdigen Ersatz für diese, stets den Kernpunkt der Sache treffenden, „Brücken der Assoziation“ gefunden habe – und hier setzt hoch und heilig mein Versprechen ein – schicke ich diese erprobten, bewährten Begleiter meines Schreibversuches in den wohlverdienten Ruhestand. Jawohl.)

Wie gesagt, die Eltern, bei denen schon jetzt ein ganz bewusstes Zeugen-Kindergarten-Angebots-Interesse vorliegt, stellen nicht die Zielgruppe meiner Bedenken – es sollte mich sehr wundern, wenn sich besagter Personenkreis nicht nahezu ausnahmslos aus meinen Glaubensbrüdern rekrutiert, und jene Menschen müssten eigentlich wissen was zu erwarten sei –, meine Sorge gilt den Eltern, denen eben keinesfalls transparent ist, wie im Allgemeinen das Angebot der Organisation der Zeugen aussieht. Und nicht etwa unbedacht sage ich hier: „Wie im Allgemeinen das Angebot ‚aussieht’!“, und nicht „Wie sich im Allgemeinen das Angebot ‚darstellt’!“ Damit wir uns da nicht falsch verstehen - meine Sorge gilt natürlich letztendlich den Kindern der Eltern, und zwar, dem Gesetz der Logik folgend, den Kindern beider genannter Gruppierungen. Keinem Kind möchte ich den Wettlauf zumuten.

Der Blick aus dem Fenster des Arbeitszimmers, liefert mir ein wenig Abwechslung in dem Grau meiner momentanen Gedanken. Ich schaue auf den Garten, sehe mir die vom Winter gebeutelten Sträucher und Pflanzen an. „Hier wird in Kürze eine angenehme Veränderung zu verzeichnen sein.“ Sage ich mir, und denke dabei an den bevorstehenden Frühling. „Eine dem Leben entgegenkommende, freundliche Umwandlung darf erhofft werden.“ Der Stapel Tageszeitungen auf meinem Schreibtisch, erinnert mich an mein eigentliches Vorhaben, erinnert mich an die Aufgabe, die ich mir selber gestellt habe, erinnert erbarmungslos an das Verwirrspiel.

„Nein!“, rufe ich deutlichst aus, „nein, bitte keine Zeugen-Kindergärten in Erwägung ziehen. Meine diesbezügliche Empfehlung gebe ich nicht, ich würde meinen Brüdern keinen Gefallen erweisen, täte ich es. Meine Brüder sind noch nicht soweit, sie müssen vorerst noch das ein oder andere zwischen ihren eigenen Reihen aufräumen!“

Zur Zeit, jetzt, hier und heute, wäre die Realisierung eines solchen Vorhabens nicht gut. Weder für die Gäste, noch für den Gastgeber. Es muss letztlich nicht jedes erwünschte

Angebot sofort ermöglicht werden, so wie man ja auch nicht jedes ermöglichte Angebot unbedingt, sofort und rückhaltlos konsumieren muss - oder?

Ja, das sage ich, und ich gehe davon aus, dass ich weiß wovon ich spreche, dass ich mir von daher ein Urteil erlauben darf, aber wie stellt sich die Angelegenheit aus der Sicht unseres Staates, unseres Gesetzgebers dar? Warum sollte er, was die Eröffnung von Zeugen-Kindergärten angeht, sich eher abweisend gebärden? Oder - eine weitere, interessante Frage - planen meine christlichen Glaubensbrüder etwa gar nicht in dieser Hinsicht tätig zu werden, soll jene Idee gar nicht dem Privilegienbündel des ersehnten Kirchenstatus entspringen? Wer weiß das schon so genau?

Wie auch immer dem sei, aus meiner Sicht der Dinge spricht prinzipiell nichts dagegen, dem Erdenbürger einen Hinweis auf die der Bibel zu entnehmenden Hoffnungen zu übermitteln; und andererseits spricht nicht das Geringste dafür, selbige Hoffnungs-Hinweise in Abhängigkeit vom Alter des derart zu bedenkenden Mitmenschen zu stellen. Ergo können solche Hinweise - Ermunterungen der urchristlichen Grundlehre - selbst in einem Kindergarten einen festen Programmplatz im dortigen Geschehen erhalten. Und so verhält es sich ja auch. Meines Wissens werden seit jeher, von diversen kirchlichen Kindergärten unserer Republik, die genannten Unterweisungen mit in den Tagesablauf einbezogen. Und vom Prinzip her bedeutet es nicht unbedingt die Spitze der Logik, dass sich da ausgerechnet meine christlichen Brüder mit ihrem Angebot – mit ihren der Bibel entnommenen Weisheiten –, brav und pflegeleicht passiv, zurückhaltend zeigen sollen... „Was die Zeugen Jehovas in dieser Hinsicht zu bieten haben, braucht von ihnen nicht versteckt zu werden!“ Aus meiner vollen Überzeugung heraus sage ich das. „Meine Glaubensbrüder haben diesbezüglich die mit Abstand ‚beste Botschaft’ im Gepäck!“ Doch, ich bin fest davon überzeugt! Würde ich anderer Meinung sein, so wäre ich nicht einer von ihnen, würde mich nicht zu ihrer Religion bekennen, würde mich nicht als ein - Zeuge Jehovas bezeichnen lassen. Punkt!

Welchen Sinn also ergäbe letztlich, in Hinblick auf die Kinder-Betreuungsplätze, eine staatlich verordnete Schweigepflicht, oder besser gesagt, eine seitens des Staates gesteuerte Einschränkung der Rede? Sollte eine - von höchster Stelle - auferlegte Zurückhaltung doch in einer Logik gipfeln, so wäre es mir jedenfalls nicht vergönnt sie zu erkennen. Aber, wie gesagt, ich spreche vom Prinzip, von der Regel, von der Richt-Schnur. Vom Grundsatz ist hier die Rede. Ich spreche von der Idee die „der Sache“ zugrunde liegt, ja nach der mit gutem Recht dann ihr Aufbau erwartet werden kann. Von einer einfühlsamen, freundschaftlich durchdachten - anhaltend wie unbeirrt auf die Kinder zugeschnittenen - christlichen Anleitung spreche ich. Das, und nur das, kann und muss das Prinzip sein, wenn wir uns über christliche Kindergartenplätze unterhalten wollen.

Wer die „Integration christlicher Maßstäbe in die Kindererziehung“ als Richtschnur hat, wer es versteht heranwachsenden Menschen - unter Miteinbeziehung ihrer sich ändernden Persönlichkeit - eine für sie nützliche Lebensanleitung zu vermitteln, ja wem es gelingt, die biblischen Weisheiten als ein Geschenk Gottes weiterzureichen, statt sie in Litaneien zu dozieren - wer aus den beruhigenden Botschaften der Bibel keinesfalls einen aufreibenden Wettlauf-Kampf gestaltet –, der sollte getrost, und mit dem Segen aller Beteiligten, einen christlichen Kindergarten eröffnen.

„Könnte das, meine Herren Richter, könnte das die Basis unserer Aufgabenstellung - die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sein?“ „Liegt hier, meine lieben ‚Brüder über den Reihen’, liegt hier die Antwort auf die sich stellende Frage?“ „Eine schwerwiegende Verantwortung, die da von euch – von beiden Parteien - getragen werden muss!“ Aber lassen wir das, genug für heute. Wie war das doch gleich, die Tatsache, dass man dich in der Angelegenheit keinesfalls fragen wird, dass diesbezüglich niemand der tonangebenden Akteure seinen Segen von deiner Meinung abhängig machen wird, ist ein beruhigend wirkender Aspekt? Du hast nicht das geringste Mitspracherecht, und in Folge dessen auch keine Verantwortung zu tragen? Du wirst nicht belastet, trägst keine Verantwortung - ist dem wirklich so?

„Beurteilung der Religionsausübung der Zeugen Jehovas“ - ein scheinbar außerordentlich kompliziertes Gesellschaftsspiel, wahrhaftig ein Verwirrspiel, mit sehr, sehr kapriziösen Regeln. Und dennoch, ganz im Sinne der allgemeinen Verständigung, streben wir auch in dieser Angelegenheit eine vernünftige Einigung an. Einen Kompromiss, einen Konsens der uns in die Lage versetzt miteinander kommunizieren zu können. Was nun also müsste in der Konsequenz geschehen? Was müsste geändert werden? Was sollte hinzu - oder hinweggenommen werden, damit endlich von brauchbaren, einheitlichen Spielregeln die Rede sein kann? Wie sollten wir uns verhalten, in welche Richtung könnten wir gehen, um unser Spiel erfolgreich beenden zu können? Ich glaube, ich hätte da so eine einfache, bescheidene Ansammlung von ganz anregenden Ideen; und selbst wenn sie sich nicht als perfekt - als sofort umsetzbar erweisen sollten ... sie sind sicherlich noch modulierbar.

(Vorweg noch schnell der Hinweis, dass die Metapher „Wettlauf“ und „Wettkampf“, sowie „Brüder ‚über’ – ‚zwischen’ und ‚unter’ den Reihen“, unwiderruflich nur noch in den folgenden, letzten Zeilen dieses Kapitels auftauchen werden; sie kamen dann auf meinen Seiten wahrhaftig genug zu Worte, gehen ab dann in den bereits angekündigten - wie wohlverdienten Ruhestand.) Also, jetzt aber zurück zu meinen Vorschlägen, bevor ich sie vergesse.

Erstens:

„Meine Brüder ‚über’ den Reihen setzen erneut auf die Durchsetzung ihrer Forderung, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, den Kirchenstatus, zu erlangen. Meine Brüder ‚über’ den Reihen legen die Strategie ihrer Wettkämpfe, für alle am Spiel beteiligten Mitspieler deutlich sichtbar, offen auf den Tisch, und zwar in einer Form, die selbst dem nur flüchtig interessierten Zuschauer den Zusammenhang, der eindeutig zwischen Wettlauf, Ursache und Wirkung besteht, klar erkennen lässt. Letztgenannter Passus der Spielregel – Sichtbarmachung der Verkettung, die zwischen dem Wettlauf, seiner Veranlassung und seiner Auswirkung besteht – erscheint mir von ganz besonderer Bedeutung. Allerdings dürfte seine zufriedenstellende Realisierung den Brüdern keine nennenswerten Probleme bereiten – im Grunde keinerlei Probleme -, da sie doch mit Nachdruck die Meinung vertreten, dass die bezeichnete Engagement- Verknüpfung kompromisslos biblisch sei, ja das sie nachweisbar einer - höchstpersönlich von Gott geforderten - Pflichterfüllung entwächst, einer Dienstbarkeit, die der gottesfürchtige Christenmensch – der gottergebene Zeuge Jehovas eben – unbedingt erbringen muss.“

Zweitens:

„Die Herren Gesetzesvertreter nehmen zur Kenntnis, dass sie sich den Klassiker der Weltliteratur ‚Mit Stock und Rute’ nicht bei den ‚Brüdern’ ausleihen können, und verzeihen ihnen, dass sie das Werk weder geschrieben noch gelesen haben. Die Herren Gesetzesvertreter gewöhnen sich an den Umstand, dass es für einen Austrittswilligen - hat er sich letztendlich dazu durchgerungen, die Organisation der Zeugen verlassen zu wollen -, vom Ansatz her nicht problematisch ist, eine schnelle und konkrete Trennung zu erwirken. Die Herren Gesetzesvertreter stellen während ihrer Bemühungen, einmal gründlich zwischen die Reihen der Zeugen-Versammlungsstätten zu leuchten, die Scheinwerferkegel ihrer Taschenlampen auf Breitstrahl ein. Versuchen so, die äußerst interessante Frage: ‚was wird innerhalb der Organisation alles getan, um dem etwaig aufkommenden Gedanken einer Fahnenflucht präventiv entgegenzuwirken?’, aus den Schatten zu ziehen. Die Herren Gesetzesvertreter sehen sich die auf dem Tische liegenden Spiele- Fakten ‚Wettkampf’ und ‚Wettlauf’ genau an, und entscheiden dann, ob sie den starken ‚Status-Trumpf’ in Richtung ‚Organisation der Brüder über den Reihen’ ausspielen dürfen.“

Drittens:

„Meine Brüder ‚zwischen’ den Reihen besinnen sich ganz plötzlich auf die Gabe Gottes, ‚selbstständige Überlegungen anstellen zu können’ und üben sich in der sehr nützlichen Gewohnheit es von nun ab auch offen – wie ganzherzig, und ohne erkennbar überflüssige Einschränkungen, zu tun. Meine Brüder ‚zwischen’ den Reihen sind freundlicherweise nicht pauschal empört darüber, dass ich es wagte Letzteres, hier und in dieser Form, niederzuschreiben. Vielmehr nutzen sie ihren Verstand, um Gesagtes einer sachlichen Prüfung zu unterziehen, und dann zu entscheiden was richtig und was falsch ist.“

(Ich bin mir einerseits – aufgrund der nicht zu unterschätzenden Tatsache nämlich, dass es seitens der Brüder ‚über’ den Reihen dringlichst angeraten wird auf gar keinen Fall etwaige Kommentare von Kritikern der Zeugen-Organisation zu lesen - darüber im Klaren, dass die gerade genannte Spielregel-Empfehlung vermutlich ein Widerspruch in sich beinhaltet, sehe aber andererseits die Notwendigkeit, immer fest die sinnvolle Beendigung unserer Spielrunde im Sinn behaltend, dass es in Anbetracht der Situation von markanter Dringlichkeit ist, sich parallel zur ‚Königreichsdienst-Literatur’ auch noch anderweitig zu informieren.)

Viertens:

„Die erklärten Gegner der Religionsgemeinschaft der Zeugen-Organisation, hier sind allerdings speziell die stets und ständig über die Schultern der spielenden Akteure schauenden ‚Passivraucher des Volkes’ - die ‚Nachplapper-Gegner’ ohne Bereitschaft zur eigenen Meinungsbildung – angesprochen, erkennen nunmehr doch noch, dass nicht alles, was die vielen Zeitungen der Republik meinen unbedingt über die Zeugen Jehovas schreiben zu müssen, obendrein auch automatisch der Wahrheit entspricht. Auch sie raffen sich zuversichtlich mit dem festen Vorsatz auf - denn auch sie wollen doch letztendlich das Spiel verstehen können -, nicht mehr länger kritiklos die abgehangenen, abgebrannten Ressourcen der Boulevard-Presse zu konsumieren. Diese Gegner der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas unterscheiden künftig, erdenklichst gerecht und sensibel, zwischen ‚empirisch Ermitteltem’ und ‚hypothetisch Angenommenen’, sehen sich dann endlich in die Lage versetzt selbstständig zu entscheiden, von welcher Seite des Tisches aus sie - falls überhaupt - an dem Spiel teilnehmen möchten.“

(Das müsste klappen, da bin ich mehr als nur zuversichtlich. Meines Wissens hält sich bei jener Volksgruppe die - auf unser Thema bezogene – beabsichtigte Reglementierung der [ureigenen?] Gedankengänge noch so einigermaßen in Grenzen.)

Ja - und das war’s dann auch schon. Soweit also meine ehrlich erkämpfte Ansammlung von, hoffentlich der Sache dienenden, Ideen. Das könnte, das sollte, funktionieren.

Wir können spielen! Domino mit 28 Spielsteinen – nicht mehr länger ein Verwirrspiel:

28 Steine werden gemischt. Es erhält jeder der vier Spieler 5 Steine. Der Rest kommt als Stock oder Talon auf den Tisch. Die Spieler stellen ihre Steine vor sich auf. Der Spieler mit dem höchsten Stein ( zum Beispiel Doppel-Sechs) beginnt. Der linke Nachbar muss nun einen Stein anlegen, der auf einer Seite die gleiche Zahl (In diesem Fall also eine Sechs) hat. Man darf an beiden Seiten der immer länger werdenden Schlange anlegen, das heißt eben dort, wo einer der eigenen Steine hinpasst. Wer nicht anlegen kann, muss bis zu 2 Steine vom Stock aufnehmen, solange dies möglich ist.

Doppelsteine (1/1, 2/2 usw.) sind Trumpf und dürfen überall angelegt werden. Wer keine geeigneten Steine hat, muss passen, das heißt er wird übergangen. Wer zuerst alle Steine angelegt hat, gewinnt und erhält die Punkte gutgeschrieben, die seine Mitspieler noch übrig haben.

„Wer keine geeigneten Steine hat muss passen!“, denke ich laut, „Ein hartes Spiel!“

Zu traumhaft, zu unwirklich – zu surreal, meine Veranschaulichung? Kein wirklich guter - kein auf Anhieb brauchbarer Vergleich? Nein? Schade, das tut mir leid! Aber ich bin ja auch kein erklärter Illustrator der Realitäten, nein, dann schon eher ein Träumer, dann doch schon eher ein Surrealist...