Zeugen Jehovas behaupten von sich „in der Wahrheit" zu sein. Sie zählen sich zu den ehrlichsten Bürgern die es überhaupt gibt. Das stimmt aber so nicht. Wenn es um die Interessen der Wachtturmgesellschaft geht, lügen die Zeugen ohne dass es ihnen selbst richtig bewusst ist.

Dazu einige Beispiele aus Wachtturm Literatur und der Praxis.

Beispiel 1: Die Finanzierung des Predigtwerkes

Die Zeugen werden ständig darüber belehrt, was sie im Haus zu Haus Dienst und auch in allen sonstigen Situationen sagen können. Der Grund dafür liegt nicht nur darin dem einzelnen Zeugen, der wahrscheinlich etwas unsicher ist oder sich in der Wortwahl schwer tut auf die Sprünge zu helfen. Der Hauptgrund für diese Vorgaben liegt darin, daß die Wachtturmgesellschaft auf diese Weise Floskeln und Wortwendungen in Umlauf bringt, die einen bestimmten Eindruck hinterlassen, sowohl bei dem Zeugen als auch in der Öffentlichkeit. Die WTG versucht es so darzustellen, als ob sie außer den „freiwilligen Spenden" sonst keine Einnahmequellen hätte. Da dies jedoch nicht der Fall ist, verwendet sie Redewendungen, die in Wirklichkeit zweideutig sind.

Wenn Wohnungsinhaber fragen wieviel die Veröffentlichungen kosten, könntest du sagen:

"Die Veröffentlichungen sind kostenlos." Sollte der Wohnungsinhaber fragen, wie uns das möglich ist, könntest du antworten: "Unser Werk wird ausschließlich durch freiwillige Spenden unterstützt". Wenn jemand eine Spende geben möchte, werden wir gern dafür sorgen, daß sie für das weltweite Predigtwerk verwendet wird.

Unser Königreichsdienst vom Dez. 1993, S.7

Der Zeuge glaubt ohne weiter darüber nachzudenken, daß das weltweite Predigtwerk durch freiwillige Spenden finanziert wird und gibt es auch so weiter. Ihm entgeht vollständig, daß hier etwas anderes steht. Das Wort „unterstützt" schließt nicht aus, daß das Werk noch auf andere Weise finanziert wird. Die Wachtturmgesellschaft sagt allerdings nichts falsches, wenn sie behauptet, daß das Werk „ausschließlich durch freiwillige Spenden unterstützt" wird. Durch solche Wortspielereien vermittelt sie dem Zeugen und der Öffentlichkeit ein falsches Bild.

Noch ein Zitat:

Die gesamten Kosten des gottesdienstlichen Werkes der Gesellschaft werden durch Spenden gedeckt.

Unser Königreichsdienst Nov. 1996 S.3, Abs.6

Aus diesem Text scheint eindeutig hervorzugehen, daß alles was die WTG tut (Drucken, Versorgen der Bethelmitarbeiter ...) durch freiwillige Spenden gedeckt wird. Es sei denn es gäbe zusätzlich zum gottesdienstlichen Werk noch ein anderes. Die WTG behält sich das Recht vor zu definieren, was ein „gottesdienstliches Werk" ist und was nicht. Genauso wie sie bestimmt was für einen Zeugen „heiliger Dienst" ist und was nicht.

Die Zeugen verkünden überall, daß alles durch freiwillige Spenden finanziert wird. Dabei haben die Zeugen im allgemeinen keine Kenntnis darüber, daß die Literatur in den meisten Ländern verkauft wird. In Afrika kostet der Wachtturm so viel, daß einfach Leute dafür eine Woche lang auf Fleisch verzichten müssen. Lediglich in den Ländern, in denen das Finanzamt Steuern aus dem Verkauf der Literatur verlangen würde, werden die Veröffentlichungen kostenfrei angeboten. Andererseits gibt es aber auch Länder, in denen die Möglichkeit besteht um Spenden zu bitten, wie beispielsweise in Frankreich, und das tun die Zeugen dann auch.

Eine weitere Einnahmequelle sind staatliche Unterstützungen in den Ländern, in denen die WTG von staatlichen Stellen eine entsprechende Anerkennung erlangt hat, so z. B. in Norwegen. Sie nehmen auch Zinsen aus Darlehn wo immer das gesetzlich möglich ist, beispielsweise beim Königreichssaalbau-Fonds.

Beispiel 2: Berichte über Heimbibelstudien

Bis 1990 wurden sämtliche „Heimbibelstudien" die von Zeugen Jehovas durchgeführt wurden „berichtet". Die Zeugen haben jeden Monat einen Zettel abgegeben auf dem die genaue Anschrift derjenigen stand mit denen sie regelmäßige Betrachtungen durchführten. Auf diesen Zetteln stand auch die genaue Uhrzeit, wie oft das „Studium" stattfand, welches Buch betrachtet wurde und sonstige Bemerkungen, so z. B. wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist, oder aufgehört hat zu rauchen. All das geschah ohne das Wissen des Nichtzeugen, der sich auf ein „Heimbibelstudium" eingelassen hatte. 1990 gab es eine Änderung:

Diese neue Vorgehensweise, durchgeführte Heimbibelstudien nur noch zahlenmäßig auf dem Predigtdienstbericht zu erfassen, stellt eine Vereinfachung dar, und dadurch wird auch der Eindruck vermieden, es könnten unzulässige persönliche Daten über andere gespeichert werden, was ja nicht der Fall ist, weil die Berichte nicht auf Dauer aufgehoben werden.

Brief an alle Versammlungen vom 12.06.1999

Dieser Brief wurde in allen Versammlungen in Deutschland vorgelesen. Jeder Zeuge hat registriert, daß es wieder eine neue Vereinfachung gibt.

Mit der gleichen Post erhielten die Ältesten einen Brief, der allerdings nur für die Ältestenschaften bestimmt war. Darin ist folgendes zu lesen:

Es erweist sich als vorteilhaft, wenn der Versammlungsbuchstudienleiter weiß, wer in seinem Buchstudium Bibelstudien durchführt und wer die Interessierten sind. ... Um dabei niemanden zu übersehen, wird es gut sein, daß jeder Studienleiter eine fortlaufende formlose Aufzeichnung über alle Heimbibelstudien führt, ...Beim Besuch des Kreisaufsehers können dann die Studienleiter die Heimbibelstudientätigkeit ihres Versammlungsbuchstudiums anhand der von ihnen angefertigten Liste mit dem Kreisaufseher besprechen.

Brief an die Ältestenschaften vom 12.06.1999

In diesem Brief ist von Vereinfachung nicht mehr die Rede, auch nicht von Datenschutz. Im Gegenteil, jetzt fängt für die Studienleiter die Arbeit erst richtig an. Sie sollen Listen führen und Informationen sammeln, über die Heimbibelstudientätigkeit der Verkündiger.

Den Ältesten der Versammlungen kann nicht entgangen sein, daß sie die Verkündiger im Namen der WTG täuschen sollten.

Beispiel 3: WTG und Zivildienst

Bis 1996 haben alle Zeugen Jehovas sowohl den Militär- als auch den Ersatzdienst aufgrund ihres „biblisch geschulten Gewissens" abglehnt. Nachdem die WTG 1996 eine Änderung in der Lehre vorgenommen hat, können es scheinbar alle Zeugen Jehovas mit ihrem „biblisch geschulten Gewissen" vereinbaren Zivildienst zu leisten.

Der Wachtturm-Ausgabe (vom 01.05.96) könnt Ihr entnehmen, daß die leitende Körperschaft nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung biblischer Grundsätze und geschichtlicher Berichte zu einer erweiternden Erklärung von Römer 13 gekommen ist. Dadurch gewinnen wir eine erweiterte Erkenntnis zu gewissen Pflichten dem Staat gegenüber, die sich auch auf den Zivildienst und andere zivile Dienste , die von jungen Brüdern gefordert werden mögen, erstrecken kann. ... zumal sich grundsätzlich nichts daran geändert hat, daß jeder Zeuge Jehovas gemäß seinem eigenen Gewissen seine persönliche Entscheidung treffen muß.

Brief an alle Ältestenschaften vom 18.03.1996

Auch hier mußte doch jedem ehrlichen Ältesten, daß es auch ehrliche Älteste gibt beweisen die vielen Amtsniederlegungen, das Gewissen schlagen. Jeder Älteste weiß, daß es zwar grundsätzlich eine Gewissensentscheidung war, ob ein Zeuge Zivildienst leistet oder nicht. Aber jeder, der Zivildienst leistete wurde nicht mehr als Zeuge betrachtet, mit allen daraus resultierenden Sanktionen.

Stillschweigen bedeutete in diesem Fall eine Lüge zu decken. Darüber hinaus mußte der Älteste den Eindruck gewinnen, daß Lügen gar nicht so schlimm sein kann, wenn doch sogar „der treue und verständige Sklave" auf diese Art vorgeht.

Andererseits können die einfachen Zeugen es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu lügen. Ich habe schon vielen Zeugen Jehovas die Frage gestellt, ob Gott seinen Geist Menschen gibt, die Lügen. Sinngemäß sagten alle „Das kann ich mir nicht vorstellen."