Dieses Schild deutete früher, im Gelände aufgestellt, auf für den oberflächlichen Betrachter verborgene Stolperstellen und Fallen hin. Kann man auch in bildlicher Hinsicht von Fußangeln sprechen?

Der Wachtturm (WT) vom 15.03.1998 sagt auf S.20, Abs.5: "Ein Christ, der sich die Wahrheit zu eigen gemacht hat, folgt seinem biblisch geschulten Gewissen und verläßt sich auf Gottes Anleitung durch den heiligen Geist." Das klingt für einen außenstehenden Leser frei, tolerant und wirklich christlich. Aber was meint die Herausgeberin, die Wachtturm-Gesellschaft (WTG)? Meint sie das, was ein unbefangener Leser daraus entnimmt? Oder gibt es hier ‘Fußangeln’?

Schon auf S.21, Abs.11 erscheint der Hinweis: "Wie die ersten Christen beachten Jehovas Zeugen gern die Hinweise der reifen Brüder der leitenden Körperschaft, was biblische Anleitung sowie Richtlinien in Glaubensdingen betrifft." Und auf S.22, Abs.15: "Jeder Zeuge Jehovas wird von Gottes eigenem Wort beeinflußt, den vernünftigen biblischen Rat zu befolgen, den die leitende Körperschaft gibt."

Oben wurde gesagt, er folge seinem Gewissen und dem Heiligen Geist, doch jetzt klingt das schon ganz anders. Wie ist es denn, wenn ein Zeuge, der die Leitende Körperschaft in ihrer ersten Aussage beim Wort nimmt, sich anders verhält oder eine andere Meinung in bestimmten Punkten hat wie sie? Dann steht er in der Gefahr, als vermessen und abtrünnig angesehen und wegen Rebellion aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Im WT vom 1.9.2000 liest sich das so: "Einige, die abtrünnig geworden sind, wollten nicht warten. Die Betreffenden hielten womöglich Änderungen für erforderlich, entweder im biblischen Verständnis oder in organisatorischen Angelegenheiten. Sie wollten jedoch nicht anerkennen, dass Jehovas Geist den treuen und verständigen Sklaven veranlasst, Änderungen vorzunehmen, und zwar zu der von Gott vorgesehenen Zeit ... Eine anmassende Gesinnung hat das Denken der Abtrünnigen verdreht ... Hätten sie sich die Gesinnung Christi zu eigen gemacht, hätten sie ... Glieder des Volkes Jehovas bleiben können."

Im Klartext: hier haben Menschen nach ihrem Gewissen geredet und gehandelt; da das nicht der Meinung der Leitenden Körperschaft entsprach, wurden sie aus dem Volk Jehovas ‘ausgestoßen’. Die Frage ist hier nicht, ob diese Personen immer in der Sache recht hatten, sondern ob sie das Recht hatten, nach ihrem biblisch geschulten Gewissen zu handeln oder auch nur zu reden. Das aber hatten sie nicht.

Was also soll die Aussage im WT vom 15.03.1998? Soll sie nur außenstehende Leser täuschen oder soll sie auch den so vertrauensvoll auf den Sklaven blickenden Zeugen den Gedanken einflößen, sie hätten tatsächlich die Freiheit zu eigenen Gewissensentscheidungen auch dann, wenn ihr Gewissen nicht mit den Anweisungen der Leitenden Körperschaft übereinstimmt? Die Zahl der Gemeinschaftsentzüge wie auch die derjenigen, welche die Gemeinschaft verlassen, spricht für sich. Täuschung gilt als eines der Mittel, die totalitäre Sekten anwenden; wird sie auch von der Leitenden Körperschaft angewandt?