Es hätte für sie eigentlich ganz glimpflich enden können.

Die Eltern eines Siebtklässlers in Bocholt, NRW, haben ihren Sprössling von der verpflichteten Teilnahme am Kinobesuch der Schulklasse abgehalten und damit ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das aber eingestellt wurde.

So weit, so gut, könnte man meinen.

Nicht so für die Eltern. Ihnen war es zudem wichtig, durch Gerichtsbeschluss feststellen zu lassen, dass der Schulleiter ihren Sprössling vom Kinobesuch hätte freistellen müssen, da sie hierfür religiöse Gründe geltend gemacht hätten.

Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Münster abschlägig beschieden, da "ein Anspruch der Eltern auf Befreiung ihres Sohnes von dieser Schulveranstaltung [...] nicht bestanden" habe.

Begründung und nähere Einzelheiten hier.

Ich hege den Verdacht, dass diese übereifrigen, besonders strenggläubigen Eltern selbst der Wachtturm-Gesellschaft einiges Kopfzerbrechen bereitet haben dürften, ist doch solches Verhalten ganz schlecht für das eigene Image der freundlichen, staatstreuen Bürger, die zu sein die Wachtturm-Gesellschaft bei jeder passenden Gelegenheit nicht müde wird, zu betonen.

Aber solches Verhalten kommt eben dabei heraus, wenn in den Spalten des Wachtturms und anderer Publikationen der Wachtturm-Gesellschaft wieder und wieder der "satanische Einfluss" auf diese "böse Welt" und aller ihrer Systeme besonders drastisch herausgestellt wird.

Kommt dann noch die durch die Betonung der schädlichen Umtriebe der "bösen Geister, (Dämonen)" selbst gezüchtete Paranoia der Anhänger der Zeugen Jehovas hinzu, dann ergeben sich nachgerade zwangsläufig solche selbst für die Wachtturm-Gesellschaft peinlichen Auftritte in der Öffentlichkeit.