Anwendungen der theokratischen Kriegsführung durch die Wachtturm-Führung

Ein gutes Beispiel für Lügen auf höchster Wachtturm-Ebene ereignete sich dem Vernehmen nach in Europa als Folge eines Einbruchs im Wachtturm-Zweigbüro in Holbæk in Dänemark am 23. Juli 1993. Der Fall steht in Beziehung zu einer dänischen Vorschrift namens Registertilsyn, die am 14. September 1992 verkündete, dass die Wachtturm-Praxis, bestimmte vertrauliche Informationen über ihre Mitglieder aufzubewahren, eine Verletzung des dänischen Gesetzes darstellt. Auf diese Vorschrift hin erklärte sich die Wachtturm-Gesellschaft einverstanden, alle persönlichen und vertraulichen Informationen über Strafmaßnahmen bis November 1992 zu vernichten. Kurze Zeit vor Ende dieser Frist erklärte das Wachtturm-Zweigbüro, es habe die Anordnung des registertilsyn ausgeführt (Henricksen, 1993, Seite 2).

Ob das dänische Gesetz, das dem amerikanischen Privacy Act ähnelt, ein gerechtes Gesetz ist, steht auf einem anderen Blatt. Uns geht es hier um die Wahrhaftigkeit der Wachtturm-Erklärung, dass die relevanten Akten vernichtet wurden. Das Zweigbüro muss sich insbesondere an das Vorschriftenbuch Branch Office Procedure halten, das die offizielle Wachtturm-Politik umreißt. Der Band lehrt die theokratische Kriegsstrategie und merkt an, dass die Zweigführung ihr Urteilsvermögen gebrauchen solle, um zu bestimmen, ob es im besten Interesse der Wachtturm-Gesellschaft ist, ehrlich zu sein. Es heißt „manchmal ist es das Beste, bestimmte Dinge nicht zu sagen, auch wenn sie wahr sind“ (Henricksen, 1993, Seite 3). Der Einbruch brachte Dokumente zum Vorschein, die enthüllten, dass die Wachtturm-Gesellschaft die Vorschrift in diesem Falle angewandt und offen gelogen hatte, was das Vernichten der Dokumente angeht. In Henricksens Worten:

Die Tatsache, dass die Zeugen Jehovas, wenn nötig, auch lügen – auch um Dinge zu vertuschen, die ihnen peinlich sind –, ist durch diesen „Aktenfall“ mehrfach gezeigt worden. Gelegentlich bestritt die Organisation, dass solche Akten existierten, als die Zeitungen sie als gestohlen meldeten. Jorgen Larsen und Erik Jorgensen (beide vom Zweigbüro in Holbæk) haben in Zeitungen und im Nachrichtenprogramm des dänischen Kanal 2 gelogen. Sie bestritten mehrere Tatsachen, die später öffentlich bekannt wurden (1993, Seite 3).

Eine andere Unehrlichkeit in diesem Fall ist unter anderem die Wachtturm-Behauptung, eine Akte werde nur fünf Jahre lang aufgehoben, nachdem jemand nach seinem Gemeinschaftsentzug wieder aufgenommen wurde. Die Kopenhagener Zeitung Politiken enthüllte ein Dokument, das zeigte, dass „mehrere registrierte Fälle älter als vierzig Jahre alt und mit dem Stempel ‚Darf nicht vernichtet werden’ versehen waren, darunter Fälle, wo ausgeschlossene Zeugen wieder aufgenommen worden waren“ (Henricksen, 1993, pp. 3-4). Die Wachtturm-Gesellschaft behauptete weiterhin, die Zahl der Fälle in jeder örtlichen Datei sei auf zwischen 0 und „vielleicht“ 7 bis 10 begrenzt. Henricksen kam in seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass die örtlichen Dateien im Durchschnitt weit mehr Fälle enthalten.

Viele weitere Fälle von Lügen sind gut belegt, aber das oben Stehende ist ein neuerer Fall, der sich nicht auf eine kirchliche Lehre, sondern ein weltliches Gesetz bezieht, und offensichtlich ein Beispiel für direktes Lügen gegenüber Regierungsstellen in Verletzung eines Gesetzes. In diesem gut belegten Fall kann nicht behauptet werden, es sei ein Missverständnis oder schlechte Verständigung.

Magnani behauptet auch, die Wachtturm-Gesellschaft benutze diese Lehre gegenüber den eigenen Mitgliedern. Er gibt folgendes Beispiel:

Wenn Neugierige die Wachtturm-Geschichte untersuchen, finden sie zahlreiche Tatsachen, die die heutige Gesellschaft zu vertuschen versucht. Zum Beispiel ist es Wachtturm-Führern sehr peinlich, dass der Gründer der Gesellschaft, Charles Taze Russell, viele Jahre lang von den Anhängern fast schon angebetet wurde. Da die Wachtturm-Gesellschaft glaubt, Russell habe viel Falsches gelehrt, gehen sie bis zum Äußersten, seine Geschichte zu vertuschen. (R.T. Seite 47 Marcus Reyes. Fall 6936-C, Abilene, TX).

Magnani gibt folgendes Beispiel an: Sie streiten ab, je eine Biografie des Lebens Russells geschrieben zu haben. Im Geschichtsbuch der Wachtturm-Gesellschaft, Jehovas Zeugen in Gottes Vorhaben, Seite 63, lesen wir diese Frage:

… Doch ist es wahr, dass Ihr NIEMALS eine Biografie von Pastor Russell veröffentlicht habt?
Die Antwort: DAS STIMMT. Jehovas Zeugen bewundern die Eigenschaften, die er als Mensch besaß; sollten wir aber Pastor Russell Ruhm und Ehre zollen, so würden wir damit sagen, dass es seine Arbeit, sein Erfolg gewesen wäre.
Das ist ein gutes Beispiel für den Wachtturm-eigenen Gebrauch der theokratischen Kriegsstrategie, NICHT NUR GEGENÜBER DER ÖFFENTLICHKEIT, SONDERN AUCH DEN ZEUGEN JEHOVAS SELBST GEGENÜBER. Denn wenn wir den Bericht nachprüfen, finden wir, dass die Wachtturm-Gesellschaft IN DER TAT EINE BIOGRAFIE ÜBER PASTOR RUSSELL veröffentlichte – in drei aufeinander folgenden Jahren: 1925, 1926 und 1927! (R.T. Seite 47 Marcus Reyes, Fall 6936-C, Abilene).