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Österreich muss an Zeugen Jehovas zahlen |
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Geschrieben von: Micha
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Sonntag, den 03. August 2008 um 08:36 Uhr |
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In ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass Österreich die Religionsfreiheit verletzt hat, weil es den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit vorenthielt. |
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Walter Egon Glöckel - Domain 'zeugen-jehovas.info' |
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Geschrieben von: E. Janca
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Samstag, den 04. Dezember 2004 um 12:16 Uhr |
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Causa Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. sowie die Wachtturm Bibel- und Traktat – Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. (im weiteren nur mehr als die Kläger oder der Verein angeführt) versus Walter Egon Glöckel |
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Urteil BVerwG 17.5.2001 |
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Geschrieben von: infolink
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Freitag, den 19. November 2004 um 14:13 Uhr |
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C1.01 OVG 5 B 20. 94 | Verkündet am 17. Mai 2001 Nöpel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle | In der Verwaltungsstreitsache des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunnenstraße 188/190, 10119 Berlin Beklagten, Berufungsklägers, Berufungsbeklagten und Revisionsklägers, - Prozessbevollmächtigte: XXX gegen die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V., vertreten durch den Vorstand, Grünauer Straße 104, Klägerin, Berufungsbeklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte - Prozessbevollmächtigter: XXX |
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Vergleich im Rechtsstreit WTG - Türk |
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Geschrieben von: infolink
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Freitag, den 03. September 2004 um 19:30 Uhr |
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Von einer Organisation, die von ihren Anhängern als nichts Geringeres als "die Wahrheit" bezeichnet wird, sollte man annehmen, dass sie wenigstens die elementarsten Regeln der Ehrlichkeit beachtet. Nicht so im Fall der Wachtturm-Gesellschaft. Sie verklagt erst einen Buchautor, bittet dann um einen Vergleich, nachdem sich die vorgebrachten Beschuldigungen als unhaltbar erweisen, und verkaufen das Ganze dann als Sieg vor Gericht. |
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Brief an das Gericht |
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Geschrieben von: D. Moeller
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Montag, den 01. Januar 2001 um 01:00 Uhr |
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An das Bundesverwaltungsgericht Hardenbergstraße 1 10623 Berlin
Urteil BverfG v.19.12.00 / 2 BvR 1500/97 „Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas“ |
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Zeugen Jehovas sind Körperschaft des öffentlichen Rechts |
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Geschrieben von: Stephan E.
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Donnerstag, den 24. März 2005 um 12:47 Uhr |
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Die Schau hat funktioniert. Die Zeugen Jehovas konnten dem Oberverwaltunggericht Berlin glaubhaft machen, dass sie eine Kirche wie alle anderen sind. Sie zwingen weder ihre Mitglieder, Bluttransfusionen zu verweigern, noch isolieren sie ihre Kinder vom übrigen sozialen Umfeld. Außerdem sehen weder Ärzte noch Jugendämter irgendwelche speziellen Probleme mit Zeugen Jehovas. Und dass Familienmitglieder aufgefordert werden, mit Aussteigern keinen Kontakt mehr zuhaben, ist ebenfalls nur ein Gerücht. Ein Urteil, über das man nur den Kopf schütteln kann. Besonders, wenn man weiß, dass hier allein nach Aktenlage entschieden wurde und sich das Gericht nicht die Mühe gemacht hat, auch nur einen einzigen Zeugen zu laden. |
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OVG schlägt Zeugen Jehovas Kompromiss vor |
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Geschrieben von: Stephan E.
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Freitag, den 03. Dezember 2004 um 15:02 Uhr |
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Der mittlerweile schon 14 Jahre andauernde Kampf der Zeugen Jehovas um die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist in eine neue Runde eingetreten. Am 2.12.2004 sagte das Oberverwaltungsgericht Berlin den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu, falls sie ihrerseits bereit sind, auf einige "hoheitliche Privilegien" (Religionsunterricht, Kirchensteuer, Kirchenbeamte) zu verzichten. Die endgültige Entscheidung ist für den 24. März 2005 vorgesehen. |
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Wachtturm feiert Gerichtsurteil als „Erfolg“ |
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Geschrieben von: infolink
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Freitag, den 17. September 2004 um 13:31 Uhr |
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"Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht" betitelt der Wachtturm einen Artikel in seiner Ausgabe vom 15. August 2001. "Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht" betitelt der Wachtturm einen Artikel in seiner Ausgabe vom 15. August 2001. In der englischen Ausgabe wird gar von einem "Sieg" und einem "einstimmen Urteil für Jehovas Zeugen" gesprochen. Von einem "bedeutenden Schritt auf ihrem Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist die Rede und es wird stolz darauf hingewiesen, dass das Gericht ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben habe. Doch die Zeugen Jehovas werden mit diesem Artikel nicht nur reichlich spät über das Ereignis informiert - schließlich sind mittlerweile mehr als ein halbes Jahr vergangen - sie werden auch weitgehend im Dunkeln über die Zusammenhänge und die eigentliche Bedeutung des Urteils gelassen. |
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Oberverwaltungsgericht nimmt Beweisaufnahme selbst in die Hand |
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Geschrieben von: infolink
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Donnerstag, den 25. März 2004 um 01:00 Uhr |
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Mit der Verhandlung vom 25.03.2004 hat das
Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass die vorliegenden Beweise
nicht ausreichend sind, um über die Verleihung der Körperschaftsrechte für die
Zeugen Jehovas zu entscheiden. Das Gericht kündigt daher an, sich anhand von
Zeugenbefragungen selbst einen Eindruck von der Welt hinter den Mauern des
Wachtturms zu verschaffen. |
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Kommentar zum BVerwG Urteil |
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Geschrieben von: Christoph Stolzenberger
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Mittwoch, den 20. Dezember 2000 um 02:34 Uhr |
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Eine Schlacht gewonnen - den Krieg bald verloren? Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas hatte “Erfolg”. Werner Rudtke, Sprecher der Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: “Wir sehen zukünftigen Entwicklungen positiv entgegen." Ist das Urteil nun ein “Segen Jehovas” oder ein weiterer Schritt der Zeugen Jehovas hinein in das “satanische System der Dinge”? Oder die halbe Eintrittskarte in den exklusiven Club namens “Babylon, die Große Hure - dem Weltreich der falschen Religion”? Was ist am 19. Dezember in Karlsruhe nun wirklich verkündet worden? |
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