Prozesse

Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Als solche wird sie auch heute noch oft als Wahrzeichen für die Justiz verwendet.

Justitia wird meist als Frau mit verbundenen Augen dargestellt, die in einer Hand eine Waage, in der anderen das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältige Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

Quelle: Wikipedia



Österreich muss an Zeugen Jehovas zahlen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Micha   
03. August 2008

In ihrem Bemühen um gesetzliche Anerkennung haben die Zeugen Jehovas einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass Österreich die Religionsfreiheit verletzt hat, weil es den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit vorenthielt.

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Walter Egon Glöckel - Domain 'zeugen-jehovas.info' Drucken E-Mail
Geschrieben von: E. Janca   
04. Dezember 2004

Causa Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V. sowie die Wachtturm Bibel- und Traktat – Gesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. (im weiteren nur mehr als die Kläger oder der Verein angeführt) versus Walter Egon Glöckel

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Urteil BVerwG 17.5.2001 Drucken E-Mail
Geschrieben von: infolink   
19. November 2004

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

BVerwG 7 C1.01
OVG 5 B 20. 94
Verkündet
am 17. Mai 2001
Nöpel
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

In der Verwaltungsstreitsache

des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Brunnenstraße 188/190, 10119 Berlin

Beklagten, Berufungsklägers, Berufungsbeklagten und Revisionsklägers,

- Prozessbevollmächtigte:
XXX

gegen

die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V., vertreten durch den Vorstand, Grünauer Straße 104,

Klägerin, Berufungsbeklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte

- Prozessbevollmächtigter:
XXX

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Vergleich im Rechtsstreit WTG - Türk Drucken E-Mail
Geschrieben von: infolink   
03. September 2004

Von einer Organisation, die von ihren Anhängern als nichts Geringeres als "die Wahrheit" bezeichnet wird, sollte man annehmen, dass sie wenigstens die elementarsten Regeln der Ehrlichkeit beachtet. Nicht so im Fall der Wachtturm-Gesellschaft. Sie verklagt erst einen Buchautor, bittet dann um einen Vergleich, nachdem sich die vorgebrachten Beschuldigungen als unhaltbar erweisen, und verkaufen das Ganze dann als Sieg vor Gericht.

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Brief an das Gericht Drucken E-Mail
Geschrieben von: D. Moeller   
01. Januar 2001

An das
Bundesverwaltungsgericht
Hardenbergstraße 1
10623 Berlin

Urteil BverfG v.19.12.00 / 2 BvR 1500/97
„Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas“

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Zeugen Jehovas sind Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stephan E.   
24. März 2005

Die Schau hat funktioniert. Die Zeugen Jehovas konnten dem Oberverwaltunggericht Berlin glaubhaft machen, dass sie eine Kirche wie alle anderen sind. Sie zwingen weder ihre Mitglieder, Bluttransfusionen zu verweigern, noch isolieren sie ihre Kinder vom übrigen sozialen Umfeld. Außerdem sehen weder Ärzte noch Jugendämter irgendwelche speziellen Probleme mit Zeugen Jehovas. Und dass Familienmitglieder aufgefordert werden, mit Aussteigern keinen Kontakt mehr zuhaben, ist ebenfalls nur ein Gerücht. Ein Urteil, über das man nur den Kopf schütteln kann. Besonders, wenn man weiß, dass hier allein nach Aktenlage entschieden wurde und sich das Gericht nicht die Mühe gemacht hat, auch nur einen einzigen Zeugen zu laden.

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OVG schlägt Zeugen Jehovas Kompromiss vor Drucken E-Mail
Geschrieben von: Stephan E.   
03. Dezember 2004

Der mittlerweile schon 14 Jahre andauernde Kampf der Zeugen Jehovas um die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist in eine neue Runde eingetreten. Am 2.12.2004 sagte das Oberverwaltungsgericht Berlin den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu, falls sie ihrerseits bereit sind, auf einige "hoheitliche Privilegien" (Religionsunterricht, Kirchensteuer, Kirchenbeamte) zu verzichten. Die endgültige Entscheidung ist für den 24. März 2005 vorgesehen.

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Wachtturm feiert Gerichtsurteil als „Erfolg“ Drucken E-Mail
Geschrieben von: infolink   
17. September 2004

"Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht" betitelt der Wachtturm einen Artikel in seiner Ausgabe vom 15. August 2001. "Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht" betitelt der Wachtturm einen Artikel in seiner Ausgabe vom 15. August 2001. In der englischen Ausgabe wird gar von einem "Sieg" und einem "einstimmen Urteil für Jehovas Zeugen" gesprochen. Von einem "bedeutenden Schritt auf ihrem Weg zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist die Rede und es wird stolz darauf hingewiesen, dass das Gericht ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben habe. Doch die Zeugen Jehovas werden mit diesem Artikel nicht nur reichlich spät über das Ereignis informiert - schließlich sind mittlerweile mehr als ein halbes Jahr vergangen - sie werden auch weitgehend im Dunkeln über die Zusammenhänge und die eigentliche Bedeutung des Urteils gelassen.

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Oberverwaltungsgericht nimmt Beweisaufnahme selbst in die Hand Drucken E-Mail
Geschrieben von: infolink   
25. März 2004

Mit der Verhandlung vom 25.03.2004 hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichend sind, um über die Verleihung der Körperschaftsrechte für die Zeugen Jehovas zu entscheiden. Das Gericht kündigt daher an, sich anhand von Zeugenbefragungen selbst einen Eindruck von der Welt hinter den Mauern des Wachtturms zu verschaffen.

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Kommentar zum BVerwG Urteil Drucken E-Mail
Geschrieben von: Christoph Stolzenberger   
20. Dezember 2000

Eine Schlacht gewonnen - den Krieg bald verloren?
Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas hatte “Erfolg”. Werner Rudtke, Sprecher der Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: “Wir sehen zukünftigen Entwicklungen positiv entgegen."

Ist das Urteil nun ein “Segen Jehovas” oder ein weiterer Schritt der Zeugen Jehovas hinein in das “satanische System der Dinge”? Oder die halbe Eintrittskarte in den exklusiven Club namens “Babylon, die Große Hure - dem Weltreich der falschen Religion”?

Was ist am 19. Dezember in Karlsruhe nun wirklich verkündet worden?

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