A. Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Netzwerk Sektenausstieg e.V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Die Aktivitäten des Vereins im Sinne des Vereinszwecks werden sowohl auf lokaler Ebene als auch zentral durchgeführt.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein versteht sich als ein religiös und weltanschaulich unabhängiger Zusammenschluss von Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, über religiöse und weltanschauliche Sondergemeinschaften (nachfolgend Sekten genannt) zu informieren und Aussteiger aus solchen Gemeinschaften bei der Bewältigung der mit dem Ausstieg oftmals verbundenen Lebenskrisen zu unterstützen.
  2. Der Verein fördert und realisiert Projekte, die zur Verwirklichung seiner Zielsetzung geeignet sind. Dazu gehören unter anderem die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Sektenaussteigern, Ausstiegswilligen und Betroffenen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Sektenproblematik, die Veranstaltung von Gesprächskreisen für Sektenaussteiger, Ausstiegswillige und Betroffene und die Förderung von Medienberichten und Veröffentlichungen zur Sektenproblematik.
  3. Ein weiteres Anliegen des Vereins ist die Jugend- und Altenhilfe bzw. -pflege sowie die politische Bildung.
  4. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins und die Inanspruchnahme von Beratungs- und sonstigen Leistungen ist nicht von einer Mitgliedschaft abhängig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Gewinne werden nicht angestrebt.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch nicht bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins.
  4. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Mitglieder des Vereins arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
  6. Der Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Finanzen

  1. Die vom Verein durchgeführten Projekte und Aktivitäten werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sachleistungen finanziert.
  2. Eine Bezahlung einzelner Mitglieder für ihre Arbeit im Interesse des Vereins ist ausgeschlossen.
  3. Die Vergütung von Auslagen einzelner Mitglieder im Interesse des Vereins erfolgt ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand.
  4. Sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten des Vereins erfordern einen vorherigen Vorstandsbeschluss.