Es ist sicher nicht leicht, sich von einer Organisation zu trennen, die ihre Furchen bis ins tiefste Privatleben hinein zieht und ihre Mitglieder unter völliger Kontrolle hält.

Irgendwann wird der ernsthafte Leser einmal einen Anlass haben, sich mit seiner Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft auseinanderzusetzen, auch wenn von Seiten der Gemeinschaft hiervon ständig abgeraten wird. Keiner dieser Anlässe zum Nachdenken ist in irgendeiner Weise verwerflich oder sollte etwa gemieden werden. Die Gründe für ein Verlassen der Organisation sind dagegen sehr wesentlich, besonders für das eigene Wohlbefinden, deshalb sollen hier einige Tips gegeben werden:

Keine „Milchmädchenrechnung“ aufmachen. Selbst die Kirchenlehre redet nicht von der „sicheren Seite“. Entweder wird die Religionsgesellschaft ihrem Wahrheitsanspruch gerecht oder nicht.

Mormonen sind systembefangen. Die Frage nach einer „besseren Organisation“ oder dem „Alternativsystem“ entscheidet ebenfalls nicht die Frage nach dem Wahrheitsgehalt. Davon nicht die wahren Gründe ersticken lassen.

Der Grund sollte immer zeitlos sein. Ich denke, das wird letztendlich nur durch die Frage um den Wahrheitsanspruch der Gemeinschaft erfüllt. Ärger mit anderen Mitgliedern oder der Wunsch nach dem „Brechen eines Gebotes“ sind es mit Sicherheit nicht.

Der Grund sollte immer fundiert sein. Diese Seiten sollen dazu beitragen, dass man sich sicher sein kann, die richtige Entscheidung zu treffen. Nichts ersetzt ein gründliches Studium der wahren Fakten über die Gemeinschaft. Diese sind nicht so schwer zu finden, wie es in Zusammenkünften und Schriften immer gesagt wird. Einfach lesen und darüber nachdenken. Achtung: Es ist hart, seinen Glauben dahin schwinden zu sehen, also nicht gleich beim ersten Mal das „Brennen im Herzen“ erwarten.

Diese Forderungen sind wichtig, weil man für immer zu dieser Entscheidung stehen muss. Verlässt also jemand halbherzig die Gemeinschaft, besteht die akute Gefahr, die Gründe für diesen Schritt später selbst anzuzweifeln und zur Organisation zurückzukehren. Entsprechend der Lehre hat man eine der schlimmsten Sünden begangen, mit der man dann (ewig) zu leben hat. Das Gerüst der Organisation ist auf psychologischem Druck aufgebaut, der für einen Rückkehrer noch viel größer wird. Außerdem bestärkt das die anderen Mitglieder noch mehr in ihrem Glauben. Ein reuiger Rückkehrer ist einer der stärksten Zeugnisquellen.

Ist das Ergebnis dann klar, entsteht möglicherweise die Frage, wie man sich von der Gemeinschaft trennt. Es gibt zwei Wege, diese Trennung von der Organisation zu erreichen:

1. Das einfache Fernbleiben von der Gemeinschaft. Davon möchte ich abraten, denn die Mitglieder werden weiterhin versuchen, Dich in die Herde zurückzubringen (Missions- und Heimlehrarbeit). Außerdem ist es nicht sehr konsequent. Du wirst zur sogenannten Karteileiche, weil Du trotzdem in den Listen und Statistiken als Mitglied weitergeführt wirst.

2. Der Austritt aus der Organisation ist der konsequente Schritt nach der Erkenntnis. Er kann auf zwei Arten erreicht werden. Die herkömmliche Weise, die auch weltweit möglich ist, geht über die Priestertumsführer. Ferner ist in manchen Gebieten der Weg über die staatlichen Stellen möglich.

Der Austritt aus dem Priestertumsweg

Zuerst solltest du dir natürlich Gedanken darüber machen, wie Du den anderen Mitgliedern deine neue Überzeugung bekannt machen möchtest. Du musst in jedem Falle mit großem Unverständnis rechnen. In letzter Zeit hast du bereits genug gelitten, deshalb solltest du es so kurz und schmerzlos wie möglich machen. Am Besten prüfst du, ob für deine Region ein Austritt über die staatlichen Stellen in Frage kommt, da dieser völlig unabhängig von allen und somit einfacher als alle in diesem Abschnitt beschriebenen „gehorsamen“ Verfahrensweisen ist. Wie gesagt, von bloßem Fernbleiben von der Gemeinschaft rate ich ab. Du hast es bis hierher geschafft, jetzt schaffst du den letzten Schritt auch noch. Danach hast du dann (sicherlich) deine Ruhe. Hier nun einige Varianten:

Ich selbst habe meine Überzeugung im Zeugnisgottesdienst zum Ausdruck gebracht. Aus heutiger Sicht empfehle ich das nicht, denn es macht die Mitglieder nur wütend. Zusätzlich setzt man sich der Gefahr eines (unberechtigten) Disziplinarverfahrens aus, ansonsten muss man trotzdem eine Austrittserklärung abgeben.

Meine Empfehlung: Schreibe einen Brief, adressiert an den Bischof deiner Gemeinde, mit der Erklärung deines Austritts und der Bitte um Aktualisierung der Mitgliederlisten durch Löschung deines Namens, mit deinem vollständigen Namen, evtl. mit deinem Taufdatum, mit dem Hinweis darauf, dass dir die Konsequenzen deines Schrittes voll bewusst sind, du auf die 30-tägige Bedenkzeit verzichtest und du keine Kontakte von Kirchenführern und Mitgliedern wünschst. Das Ganze muss von dir unterschrieben sein. Finde einen Termin mit deinem Bischof, wo du ihm kurz erklärst, dass du nicht mehr an die Wahrhaftigkeit der Organisation glaubst und ihm dieses Schreiben aushändigst. Wenn du keinen guten Kontakt zu ihm hast, dann schicke ihm das Schreiben einfach per Einschreiben zu. Achtung: Ohne schriftliches Verlangen gibt es keinen Austritt auf diesem Weg.

Es besteht die Möglichkeit zu warten, bis ein Bischofs- oder Disziplinargericht einberufen wird. Allerdings wird dieses individuell so unterschiedlich gehandhabt, dass es nicht sicher ist, ob überhaupt jemals eines stattfindet oder ob man noch genug Zeit haben wird, eine Austrittserklärung zu schreiben. Diese Ungewissheit macht diese Möglichkeit nicht gerade attraktiv. Außerdem bringt eine Rede vor diesen Gremien nichts, man wirft nur Perlen vor Säue.

Bis vor wenigen Jahren bestand der kuriose Umstand, dass niemand aus der Gemeinschaft austreten konnte, man konnte nur „ausgeschlossen“ werden. Diese psychologische Barriere wurde als Abschreckung von den Führern aufgebaut, hatte aber eigentlich gar nichts zu bedeuten. Die Organisation unterliegt als Institution dem Gesetz und jedermann kann ein- und austreten, wie es gefällt. Inzwischen setzt sich diese Erkenntnis auch unter den HLT-Mitgliedern mehr und mehr durch, auch wenn oft noch der Anschein vermittelt wird, ein kirchliches Gerichtsverfahren sei unumgänglich.

Die Entscheidung über einen Ausschluss liegt in erster Instanz beim Bischof, bei Endowmentträgern beim Hohen Rat und der Pfahlpräsidentschaft, die auch die Bischofs- bzw. Kirchengerichte durchführen. Den Ausschluss bekommt man schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht immer mit einer korrekten Begründung.

Der staatliche Weg zum Austritt

In Deutschland ist die HLT-Organisation in den Bundesländern Berlin und Hessen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es reicht daher aus, eine Austrittserklärung beim Amtsgericht abzugeben. Die Aufhebung der Mitgliedschaft wird dann der zuständigen Stelle von Amts wegen zugestellt. In den anderen Bundesländern besteht kein Anspruch auf eine derartige Handlung durch die Behörden, da die HLT-Gemeinschaft hier keinen öffentlich-rechtlichen Status besitzt. Man kann es jedoch auf einen Versuch ankommen lassen, und zwar in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und in der Pfalz beim Standesamt sowie in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen und im Rheinland beim Amtsgericht, auch wenn dies etwas kosten kann. Die HLT-Verwaltung widerspricht den amtlichen Anforderungen aus diesen Ländern in der Regel nicht, da sie auch bundesweit als Körperschaft des öffentlichen Rechts auftritt.

In Österreich ist die HLT-Gemeinschaft eine von zwölf staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (neben Römisch-Katholische Kirche, Evangelische Kirche AB und HB, Griechisch-Orthodoxe Kirche, israelitische Religionsgemeinschaft, Islam, Altkatholiken, Methodisten, armenisch-apostolische Kirche, neuapostolische Kirche, syrisch-orthodoxe Kirche, Buddhisten). Damit kann von jedem Mitglied, das auf dem Meldezettel HLT als Bekenntnis angegeben hat, eine Beitragseinhebung durch die örtliche Kirchenbeitragsstelle erfolgen. Somit ist auch der Austritt aus diesen Religionsgemeinschaften über die staatlichen Stellen möglich. Es ist lediglich eine Austrittserklärung beim Magistrat bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft unter Vorlage von Meldezettel, Taufschein und amtlichem Lichtbildausweis zu stellen.

Weitere Informationen zum Austritt in Österreich gibt es bei Mormonen im Objektiv, Kirchenaustritt und beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Eine Möglichkeit der Umgehung der kirchlichen Stellen besteht in der Schweiz leider nicht, da hier der Staat keine besondere Anerkennung vorsieht. Hier muss der Austritt bei der Kirchgemeinde erklärt werden.

Allgemeines

Hat man den Austritt erklärt, muss die Verwaltung dieser Forderung innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Erhält man innerhalb dieser Frist keine Bestätigung über das Erlöschen der Mitgliedschaft, kann man sich an die Unterlagenstelle der Organisation in Friedrichsdorf (bei Frankfurt/M.) für eine diesbezügliche Auskunft wenden. Die Telefonnummer ist (06172) 492756 in Deutschland, es meldet sich Frau Delpin (Bürozeiten Mo–Fr 7–15.30 Uhr). Mit Austrittserklärung bzw. Disziplinarverfahren beginnt die 30tägige Widerrufs- bzw. Einspruchsfrist, danach sollte dieser Prozess aber zügig stattfinden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man noch als Mitglied der HLT-Gemeinschaft geführt wird, kann man sich ebenfalls unter dieser Telefonnummer Gewissheit verschaffen.

Die Entscheidung, aus der HLT-Organisation auszutreten, war richtig. Nun geht das Leben weiter, für viele wird es ein Neubeginn zumindest im persönlichen Leben sein. Nach diesem Schritt kann man mindestens so glücklich und zufrieden sein wie zuvor. In der ersten Zeit werden dich die Mitglieder ganz besonders beobachten. Zeige, dass es dir gut geht und Du glücklich bist, denn das halten Mitglieder ja immer für unmöglich. Jetzt bist du viel mehr Missionar, als du es jemals innerhalb der Organisation warst. Du hast guten Grund, frohen Mutes zu sein. Deine Entscheidung war fundiert. Es gibt keinen Anlass, wieder zur Gemeinschaft zurückzukehren.