Wohl kaum eine Glaubensgemeinschaft hat ein solch zwiespältiges Verhältnis zu Staat und Gesellschaft wie die Zeugen Jehovas.

Da ist einerseits ihr rigides Verständnis der Worte Jesu Christi: “Ihr seid kein Teil der Welt” einerseits und der Worte: “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist” sowie das ebenso rigide Verständnis bzw. die Auslegung der Worte Pauli: “Jede Seele soll den obrigkeitlichen Gewalten untertan sein.” aus Römer 13 andererseits.

Auf der einen Seite besteht die Regel: “Wir sind politisch neutral und halten uns aus den Streitigkeiten der satanischen Welt, die bald vergeht, heraus.” Auf der anderen Seite lebt man doch “in der Welt”, genießt die Errungenschaften der modernen Bequemlichkeit, der fortschrittlichen Technik sowie aller Kommunikationssysteme, einschließlich des Internets und nimmt gern die wohlwollenden Gesten und steuerlichen Vergünstigungen eines Rechtsstaates entgegen, den man eigentlich als “Teil des korrupten Systems des Teufels” in den internen Schriften brandmarkt.

Und was tut der Rechtsstaat?

Erklärt, dass die im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte selbst für diejenigen Individuen oder Gruppen gelten, die den demokratischen Rechtsstaat ablehnen und sich ihm verweigern. Eine Errungenschaft, eine demokratische Glanzleistung, die man kaum überschätzen kann!

Viele der Mitglieder der Zeugen Jehovas wissen einfach nicht, welch großes Glück sie haben, in einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland zu leben.

Doch warum sollte der Staat Bundesrepublik Deutschland solchen sich dem Staat verweigernden Gruppen oder Religions- und/oder Glaubensgemeinschaften auch noch den Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” zugestehen?

Reichen die allgemeinen Vereinsregelungen für solche Gruppen nicht aus?

Sollten fundamentalistische Glaubensgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas allen Ernstes auch noch den “Ritterschlag” einer solchen Anerkennung durch den Staat erhalten?

Im folgenden will ich versuchen, ein “Pro und Kontra” aufzulisten:

Pro:

Zeugen Jehovas sind gläubige Christen, auch wenn diese Definition – oder sollte ich sagen: dieses Prädikat? – den gemäßigten und sich inzwischen in den säkularen Staat integriert habenden, etablierten Kirchen nicht gefällt.

Sie sind in der Regel gesetzestreu, zahlen ihre Steuern, gehen einer geregelten Arbeit nach, bestreiten also ihren Lebensunterhalt aus eigenen Anstrengungen und kommen eher selten bis nie mit dem Gesetz in Konflikt.

So weit – so gut – und so normal. Nichts Besonderes oder gar Außergewöhnliches.

Wenn der Staat den Kirchen gewisse Rechte oder Sonderregelungen einräumt bzw. zugesteht, gibt es aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes zunächst keinerlei ersichtliche Gründe, warum dieselben Zugeständnisse bzw. Rechte nicht auch den religiösen Sondergemeinschaften eingeräumt werden sollten.

Entweder es gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder sie gilt nicht. Dann aber gilt sie für alle in gleicher Weise oder sie gilt eben nicht, dann aber auch für alle, ohne Ausnahme.

Dürfen die Kirchen mit gewissen steuerlichen Vergünstigungen oder Erleichterungen ihrer Arbeit nachgehen bzw. ihren selbstgesetzten Missionsauftrag erfüllen und die ihnen eigene Seelsorge betreiben, dann sollten diese Vergünstigungen und Erleichterungen auch den anderen Glaubensgemeinschaften zugute kommen.

Ja, auch die Zeugen Jehovas verrichten “kirchliche” Arbeiten, sie haben sich ebenfalls einen Missionsauftrag gegeben bzw. leiten diesen ebenso wie die Kirchen aus der Bibel ab und sie betreiben Seelsorge, wenngleich ihre Form der Seelsorge mit Recht fragwürdig erscheint. Doch dazu mehr im Kontra.

Sie versammeln sich friedlich, halten ihre Andachten und Gottesdienste ebenso ab wie die Kirchen, wenngleich sie nicht denselben Ritus haben, nicht dieselben Feiertage begehen, nicht an Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder anderen kirchlichen Festen teilnehmen.

Zuweilen haben sie Bedarf, sich ein Kirchengebäude kleineren oder größeren Ausmaßes zu errichten, ganz genauso wie es die Kirchen meist in vergangenen Jahrhunderten ganz selbstverständlich praktiziert haben. Auch dies wird ihnen in der Regel nicht verwehrt, denn das Baurecht unterscheidet nicht zwischen den Konfessionen, allenfalls zwischen Wohngebäude und kommerziell genutztem Gebäude sowie Wohngebiet und Industriegebiet.

Hat also der Staat abzuwägen, welche Rechte er den Kirchen und Glaubensgemeinschaften einräumen kann, will oder muss, so sollte der Gleichheitsgrundsatz für alle Glaubensrichtungen und Sondergemeinschaften in gleicher Weise gelten. Es kommt dem Staat, der sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat, in dieser Sache keinerlei religiöse Schiedsrichterfunktion zu.

Er hat allein zu prüfen, ob eine Gruppe sich an Recht und Gesetz hält sowie entsprechend auf die einzelnen Gruppenmitglieder einwirkt.

Ist das der Fall, darf es keinerlei Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte geben.

Kontra:

Zeugen Jehovas sprechen mit doppelter Zunge. Haben ihre Repräsentanten mit den Behörden oder Staatsvertretern zu tun, wird ihre Rede gefällig, bisweilen schmeichlerisch, auf jeden Fall aber äußerst gewandt, geschliffen, sorgfältig austariert, spitzfindig, raffiniert und von größter juristischer Sachkenntnis zeugend.

Sie nennen das dann “Theokratische Kriegslist” und rühmen etwaige juristische Erfolge in Moll und in Dur vor der Gemeinde der Gläubigen.

“Jehova hat seinen Segen verliehen, deswegen mussten wir geradezu obsiegen.” heißt es dann vor der Versammlung in kaum verhohlener Siegerpose.

Das einzelne, einfache Mitglied weiß wenig bis gar nichts von den Heerscharen an Juristen, Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, die die Wachtturm-Gesellschaft in Diensten hat, damit ihre Machenschaften möglichst vor der interessierten Steueröffentlichkeit verborgen oder nur unter einem Schleier der Halbwahrheiten und Teilinformationen schlecht sichtbar bleibt.

Man sehe sich die Immobilien dieser Gemeinschaft an, halte dabei präsent, das diese in Eigenregie von den Gläubigen errichtet wurden, die für die vielen Stunden harter, körperlicher Arbeit daran keinen roten Heller gesehen haben und vergegenwärtige sich für einen Augenblick, dass nicht alle solcherart errichteten Gebäude im Besitz der Wachtturm-Gesellschaft dauerhaft verbleiben, sondern zu “gegebener Zeit” zu “marktüblichen Preisen” veräußert werden. Über diese “marktüblichen Preise”, die erzielt werden konnten, erfährt der einfache Gläubige sowie die Öffentlichkeit nichts.

Ich erwähnte, das die Zeugen Jehovas “kirchliche Arbeiten” verrichten sowie “Seelsorge” betreiben.

Darauf möchte ich nun näher eingehen, denn in den “Genuss” dieser “Seelsorge” kommt im Lauf der Zeit jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

Solche “Seelsorge” ist immer dann vonnöten, wenn die Gemeindevorsteher feststellen, dass ein Einzelner nicht mehr den Missionseifer zeigt, den er zu Beginn seiner Zugehörigkeit hatte und welcher sich in einer beträchtlichen Anzahl “berichteter” Stunden im Missionierungswerk manifestierte.

Wer ausreichend missioniert, beweist damit die Festigkeit seines Glaubens und muss nicht seelsorgerisch betreut werden. Lässt jemandes Zahlenwerk auf dem “Berichtszettel” jedoch eine Tendenz nach unten erkennen, schrillen bei den Vorstehern der Gemeinde die Alarmglocken. Es muss etwas geschehen, denn schließlich “müssen wir doch alle im Glauben stark bleiben” und worin manifestiert sich solcher Glaube am wirkungsvollsten? -

Nun also zu der Seelsorge, die dem “Schwachen liebevoll” zuteil wird:

“Bruder/Schwester, wir haben festgestellt, dass du in letzter Zeit nicht so häufig im Dienst stehen konntest, wie du dir es wahrscheinlich selbst zum Ziel gesetzt hattest. Hast du eine Idee, woran das liegen könnte?”

“Ach, wisst ihr, in letzter Zeit hab ich beruflich soviel um die Ohren. Mein Chef liegt mir dauernd in den Ohren, ob ich nicht länger bleiben könnte. Naja, ihr wisst ja selbst: In diesen schwierigen Zeiten musst du sehen, dass du deinen Job behältst, denn schließlich ist einer, ‘der für die Seinigen nicht sorgt, schlimmer als ein Ungläubiger’.”

“Ja, es sind wirklich ‘Zeiten, mit denen man schwer fertig wird’. Wir wissen natürlich, wie sehr du versuchst, all deinen Verpflichtungen nachzukommen und wir schätzen das sehr. Dennoch weißt du ja auch selbst, dass wir ‘das Haus Gottes nicht vernachlässigen sollten’, wie es so treffend im Bibelbuch Zephanja heißt”.

“Ja, das weiß ich. Und ich bete auch schon lange zu Jehova, er möge mir Kraft geben, alles unter einen Hut zu bringen. Und doch gibt es Tage, da bin ich von der Arbeit einfach so kaputt, dass ich weder am Abend in die Zusammenkunft gehen mag noch am Samstagmorgen in den Dienst [gemeint ist hier der Missionsdienst].”

“Hast du schon mal eine Veränderung deines Arbeitsverhältnisses erwogen? Vielleicht anstatt der Vollzeitarbeit die Möglichkeit der Teilzeit?”

“Ja, daran denke ich schon geraume Zeit, aber das würde eine ehebliche Einkommensminderung für mich bedeuten. Wie ich dann alle laufenden Kosten decken soll, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Außerdem wollen wir uns den Urlaub wenigstens einmal im Jahr noch erlauben können.”

“Ja, das klingt alles sehr nachvollziehbar. Vielleicht müssen wir in unserem Leben Jehova einfach mal des öfteren ‘auf die Probe stellen’, wie es so schön im Bibelbuch Maleachi heißt, ‘um zu sehen ob er nicht tatsächlich die Schleusen der Himmel öffnet und Segen ausgießt, bis kein Bedarf mehr ist’.”

“Ja, ihr habt ja recht. Vielleicht muss ich einfach nochmal über alles gebetsvoll nachdenken. Vielleicht kann ich dann ja tatsächlich wieder mehr für Jehova tun.”

“Er hat es verdient, dass wir unser Äußerstes tun.”

“Ja, das stimmt.”

“Was meinst du, lieber Bruder/liebe Schwester, sollen wir noch um den Segen unseres himmlischen Vaters beten?”

“Ja, unbedingt!”

Das ist die klassische Seelsorge, die dem einzelnen Zeugen Jehovas hin und wieder zuteil wird, denn jeder macht mal schlapp, wenn er in ständiger Bringschuld “gegenüber Jehova” lebt.

Hat jedoch ein Zeuge Jehovas ernsthafte Sorgen, eine Krankheit, vielleicht Depressionen, dann kommen Standardrezepte: “Bete, studiere [gemeint ist das Lesen und Durcharbeiten der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft], predige und komm zur Versammlung. Du weißt doch: Hier wirkt der Geist Gottes. Wenn wir in den Saal gehen, hilft uns Gottes Geist, uns auf geistige Dinge zu konzentrieren, dann fallen die kleinen Alltagssorgen gar nicht mehr ins Gewicht.”

Warum sollte sich der Staat, der über die Verleihung des Status einer “Körperschaft des öffentliche Rechts” zu entscheiden hat, sich für sekteninterne Gebräuche und deren Seelsorge interessieren?

Weil hier meines Erachtens die Dinge eben nicht gleich sind.

Während die Kirchen in der Regel geschultes Fachpersonal zu Verfügung haben bzw. darauf ausdrücklich verweisen, glaubt man bei den Zeugen Jehovas, das Problem mit sekteninternen Patentrezepten lösen zu können.

Die Zeugen Jehovas halten nicht allzu viel von geschulten Psychologen, Psychotherapeuten, oder Psychiatern, die dem Patienten sach- und fachkundig helfen könnten. Das Problem dabei ist nämlich, dass sehr oft ein Zusammenhang zwischen dem gesundheitlichen Problem und der Zugehörigkeit zur Sekte festgestellt wird. Dann kann es ratsam erscheinen, sich nicht länger den rigiden Moral- und Leistungskodizes zu unterwerfen, da sie bereits eine beträchtliche Verformung, Hemmung oder krankhafte Veränderung der Persönlichkeit bewirkt haben. Das aber fürchtet der Zeuge Jehovas wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser. Daher auch hat die Führungsriege der Zeugen Jehovas mit dem Schüren einer gewissen Angst vor allzu viel Bildung, noch dazu akademischer Bildung, bei den mehrheitlich eher einfach strukturierten Adepten weitgehend Erfolg.

Dies hat in vielen Fällen zu erheblichen Kosten für die Solidargemeinschaft beigetragen, sehen sich doch viele der psychisch geschädigten und kranken Noch- oder Nicht-mehr-Angehörigen der Sekte nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.

Man kann also sagen, dass die Zeugen Jehovas wahrlich keinen großen Beitrag zur Verbesserung der Staatsgemeinschaft leisten; in manchen Fällen erhöhen sie aber deren Kosten.

Und hier sehe ich den Hauptunterschied zwischen einer fundamentalistischen Glaubensgemeinschaft, wie der der Zeugen Jehovas und den großen Kirchen:

Während die Kirchen die Demokratie als die bestmögliche Staatsform längst verinnerlicht haben und daran fleißig und engagiert mittun, sind die Zeugen Jehovas nur fleißig darin, für sich selbst die optimalen Bedingungen zu schaffen, sich Vergünstgungen, steuerliche Erleichterungen sowie ihre “Rechte” zu erstreiten; gleichzeitig aber lehnen sie im Inneren diese Staatsform aus tiefer Überzeugung als eine Variante des “satanischen Systems” ab und sehnen deren baldiges Ende herbei.

Zudem verwehren sie in der Regel ihren Kindern den Zugang zu einer höheren Bildung und verbauen auf diesem Wege deren Zukunft.

Die unverhohlene Verachtung für alles “Akademische” schlägt sich in der gesamten Lebensführung der Zeugen Jehovas nieder und trägt vielfach dazu bei, dass sie ihren Kindern einschärfen, sich nicht zu sehr anzustrengen. Bildung hat nach Ansicht der Zeugen Jehovas einzig den Zweck, sie zu befähigten Missionierern zu machen, die einzig darin Geschicklichkeit erwerben, neue Adepten für die Wachtturm-Gesellschaft zu rekrutieren.

Paradoxerweise aber bedient sich die Wachtturm-Gesellschaft seit jeher der Kenntnisse sowie des überragenden Verstandes Hochgebildeter, um ihre “Rechte” bei den Staatsorganen zu erwirken sowie eine Art Weltkonzern zu führen, der sehr erfolgreich ist.

Solche Doppelbödigkeit, so meine ich, sollte der Staat nicht auch noch dadurch honorieren, dass er dieser Glaubensgemeinschaft mehr zugesteht, als ihr sinnvollerweise zugestanden werden sollte.

Nein, eine Verleihung des Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” ist für diese staatsverachtende Gruppe zuviel der unverdienten Ehre und eine schier unerträgliche Erhebung in den “Adelsstand” verdienstvoller, staatstragender Institutionen.