| Sekten in Frankreich |
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| Geschrieben von: Herbert Raab | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mittwoch, den 20. Dezember 1995 um 01:00 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Übersetzung des französischen Sektenberichtes von Herbert Raab auf Grundlage der englischen Fassung. NATIONALVERSAMMLUNG VERFASSUNG VOM 4. OKTOBER 1958 ZEHNTE LEGISLATURPERIODE IM NAMEN DES UNTERSUCHUNGSKOMITEES (1) FÜR SEKTEN, Präsident Alain Gest, Berichterstatter Jacques Guyard, Delegierte. (1) Diese Kommission besteht aus Alain Gest, Präsident; Jean-Pierre Brard, Suzanne Sauvaigo, Vizepräsidenten; Eric Doligé, Rudy Rooms, Sekretäre; Jacques Guyard, Berichterstatter; Jean-Claude Bahu, Pierre Bernard, Raoul Béteille, Christine Boutin, Jean-Pierre Brard, Jean-François Calvo, Rene Chub; Martine David; Pierre Delmar, Bernard Derosier, Eric Doligé, Jean-Pierre Foucher, Jean Geney, Alain Gest, Jean Gravel, Jaques Guyard, Pierre Lang, Gerard Larrat, Claude-Gerard Marcus, Thierry Mariani; Odile Moirin; George Mothron, Jaques Myard;. Catherine Nicolas; Francisque Perrut, Daniel Picotin, Marc Reymann, Marcel Castlings, Rudy Rooms und Suzanne Sauvaigo. Menschenrechte und öffentliche Freiheiten Inhaltsverzeichnis I. - A EIN SCHWER ZU VERSTEHENDES, IN DER ENTWICKLUNG BEFINDLICHES PHÄNOMEN(8) 5 A.-A EIN SCHWIERIG ZU DEFINIERENDES PHÄNOMEN (8) 5 1.- Die Unmöglichkeit einer juristischen Definition (8) 5 2.- Die Ungenauigkeit und die Vielfalt der Definitionen, die aus der Umgangssprache herrühren (10) 6 Etymologischer Ansatz (10) 6 Soziologischer Ansatz (11) 7 Ansatz von der Gefahr von Sekten her (11) 7 Das von der Kommission beibehaltene Konzept (12) 8 B.- A EIN SCHWIERIG ZU MESSENDES PHÄNOMEN (14) 10 1.- Die Einschätzung durch die Allgemeine Informationsabteilung (15) 10 2.- Die Einschätzung durch verschiedene Experten (27) 17 C.- A EIN PHÄNOMEN MIT WACHSTUMSPOTENTIAL (32) 22 1.- Hauptsächliche Tendenzen (32) 22 a) Das Wesen der Sekten (32) 22 Die Struktur der Sekten (34) 23 Von Sekten entwickelte Themen (34) 24 Die Wahrnehmung des Sektenphänomens (35) 24 2.- Faktoren für die potentielle Ausdehnung (37) 25 Die Antwort auf wichtige Bedürfnisse (37) 25 Zunehmend verfeinerte Rekrutierungstechniken (41) 28 Eine Finanzmacht (46) 31 II.- A EIN VIELGESTALTIGES PHÄNOMEN MIT KOMPLEXEN WIRKUNGEN(49) 33 A.- A EIN BREIT GEFÄCHERTES PHÄNOMEN (49) 33 1.- Von der Allgemeinen Informationsabteilung übernommene Methoden (49) 33 2.- Ergebnisse der Untersuchung (60) 40 B.- OFTMALS GEFÄHRLICHE PRAKTIKEN (66) 45 1.- Viele und vielgestaltige Gesetzesverstöße (66) 45 2.- Eine Gefährlichkeit, die großenteils das von Gerichten wahrgenommene Feld von Gesetzesverstößen überschreitet (74) 50 Gefahren für den einzelnen (76) 51 Gefahren für die Gesamtgesellschaft (80) 53 III.- DAS BEDÜRFNIS NACH EINER DER GEFAHR VON SEKTEN ANGEPASSTEN ANTWORT(82) 55 A.- EIN AUSGEGLICHENES ALLGEMEINES INSTRUMENTARIUM, DAS EINE RECHTLICHE REVOLUTION NICHT RECHTFERTIGT (83) 56 1.- Vorschriften, die die Religionsfreiheit garantieren, aber es ermöglichen, die Mißbräuche durch Sektenbewegungen zu unterbinden (85) 57 Die spirituellen Bewegungen können unter mehreren rechtlichen Rahmen verfaßt sein (85) 57 Ein bedeutendes rechtliches Instrumentarium ermöglicht die Bestrafung von Sekten"schriften" (90) 60 2.- Eine radikale Reform erscheint nicht wünschenswert (95) 65 Die Unangemessenheit eines Rechtsstatus besonders für Sekten (97) 65 Risiken einer vollen Anerkennung von Sekten als Religionen (101) 67 B.- FÜR EINE PRAGMATISCHE ANTWORT AUF DAS SEKTENPHÄNOMEN (102) 68 1.- Besser kennen und bekanntmachen (102) 69 2.- Bestehende Gesetze besser anwenden (110) 74 3.- Das juristische Instrumentarium verbessern (116) 77 4.- Den ehemaligen Sektenanhängern helfen (123) 82 SCHLUSSFOLGERUNGEN(126) 83 EINLEITUNG 19. April 1993: 88 Mitglieder der Davidianersekte starben entweder durch Selbstmord oder zum Ende einer Konfrontation mit der Polizei in Waco, Texas. 4. Oktober 1994: 53 Mitglieder der Sonnentemplersekte starben in der Schweiz und in Kanada, begingen Selbstmord oder wurden gemeuchelt. 5. März 1995: 11 Personen starben und 5.000 wurden bei einem Gasangriff der Aoum-Sekte in der U-Bahn von Tokio verletzt. Ohne zu älteren Fakten zurückzukehren -- so erinnert sich doch jeder noch an den kollektiven Selbstmord der 923 Mitglieder der Volkstempelsekte in Guyana im Jahre 1978 --, hier die Einschätzung der schwersten kriminellen Machenschaften, derer sich gewisse Sekten innerhalb weniger als drei Jahren schuldig gemacht haben. Wenn solche Dinge geschehen, beeilen sich die Medien, die Sektenphänomene zu untersuchen, die Meinungen sind -- zu recht -- erregt, und dann läßt die Aufmerksamkeit bis zur nächsten spektakulären Episode nach, bei der es sich genauso verhält. Doch während dieser Zeit vollbringt eine gewisse Anzahl von Sekten hinterhältig weiterhin ihre täglichen Missetaten in der quasi allgemeinen Interesselosigkeit. Der Bericht, den Alain Vivien im Auftrag des Ministerpräsidenten verfaßte und 1985 unter dem Titel "Sekten in Frankreich: Ausdruck moralischer Freiheit oder Faktoren der Manipulation" veröffentlichte, und der ein Bild des Sektenphänomens vermittelte und seine grundlegenden Aspekte analysierte, ehe er eine gewisse Anzahl von Vorschlägen formulierte, hatte das große Verdienst, die erste gründliche und objektive Studie der Gefahren von Sekten darzustellen und die Behörden und die öffentliche Meinung auf eine Realität aufmerksam zu machen, deren Macht bis dahin kaum bekannt war. Nun sind seit der Veröffentlichung dieses Dokuments mehr als zehn Jahre vergangen, und wir sind gezwungen festzustellen, daß die meisten vorgeschlagenen Maßnahmen trotz ihres Interesses und ihrer Einfachheit tote Buchstaben bleiben und Sekten weiterhin gedeihen und zu ihrem vermehrten Vorteil die Notlage ausbeuten, in die die Entwicklung unserer Gesellschaft viele unserer Zeitgenossen stürzt; bereit, sich durch die anscheinende Spiritualität einer Sprache täuschen zu lassen, die ihnen die Illusion gibt, sie könne Antwort auf ihre Erwartungen geben. Es war daher berechtigt, daß die Nationalversammlung sich dafür interessierte, sich ein Bild von einem Phänomen zu machen, dessen Entwicklung seit dem Bericht von Alain Vivien nur wenig bekannt ist, und die Gefahren einzuschätzen, die es für den einzelnen und die Gesellschaft darstellt, sowie einen Bericht über die notwendigen Maßnahmen, es zu bekämpfen, zu erstellen. Daher hat die Nationalversammlung in einstimmiger Annahme eines Antrags auf eine Resolution am letzten 29. Juni, den Jacques Guyard und die Fraktion der Sozialistischen Partei stellten, eine Untersu chungskommission geschaffen, "deren Auftrages ist, das Sektenphänomen zu untersuchen und, falls nötig, die Überarbeitung der bestehenden Texte vorzuschlagen." Die am 11. Juni konstituierte Kommission beschloß im Verlaufe ihrer Zusammenkunft, die sie am 18. Juli abhielt, um ihre Arbeit zu organisieren, alle Anhörungen unter Geheimhaltung zu stellen, damit die Personen, deren Aussage sie forderte, sich sehr freimütig äußern könnten. Entsprechend der mit den Zeugen eingegangenen Verpflichtung wird dieser Bericht daher im Anhang nicht die Anhörungen aufführen, die die Grundlage für die Überlegungen der Kommission waren; es werden nicht einmal die Personen, die die Kommission anhörte, aufgeführt. In demselben Geist wird in dem Bericht auch nicht der Ursprung der Bemerkungen erwähnt, die er anführt. Unter diesen Bedingungen wurden zwanzig Anhörungen durchgeführt, die insgesamt einundzwanzig Stunden dauerten. Sie versetzten die Kommission in die Lage, Informationen zu sammeln, sich ein gründliches Wissen über das Sektenphänomen anzueignen, die Erfahrungen und die Analysen von Menschen sowie Personen verschiedener Berufe kennenzulernen, einige davon in der Verwaltung tätig, einige davon Ärzte oder Anwälte, einige Kirchenleute, einige Vertreter von Vereinigungen, die Opfern von Sekten beistehen, und natürlich einige ehemalige Anhänger von Sektenbewegungen und einige Führer von Sektengemeinschaften. Darüber hinaus forderte die Kommission Beiträge verschiedener Behörden an, um so gut wie möglich das Wissen über das Untersuchungsgebiet zu verfeinern. Man muß anmerken, daß die Aufforderung mit unterschiedlichem Eifer beantwortet wurde. Das Sozialministerium, das Außenministerium, die Pariser Polizeipräfektur und insbesondere das Innenministerium (Allgemeine Informationsabteilung) halfen der Kommission bei ihrer Suche und den Überlegungen sehr tatkräftig, während das Wirtschafts- und Finanzministerium (Steuerabteilung) und das Justizministerium (Verbrechensbekämpfung) mit ihren Informationen sehr langsam herüberkamen. So, wie es in diesem Bericht dargestellt ist, wird das Ergebnis der Arbeit der Kommission diejenigen enttäuschen, die dort Offenbarungen oder neue Anekdoten erwartet hatten. Die Kommission hatte nicht die Mittel, und es war überdies auch nicht ihre Aufgabe, sich selbst auf die Suche zu begeben oder etwas in Frage zu stellen, das in die Zuständigkeit der Polizeidienste oder, wenn nötig, in die der Justiz fiel. Basierend auf dem sehr wichtigen Werk, das die Zentralverwaltung der Informationsabteilung durchführte, auf der Nachforschung und den Analysen von Spezialisten aus unterschiedlichen Arbeitsgebieten und schließlich auf den mündlichen oder schriftlichen Zeugenaussagen von Personen, die selbst einmal einer Sekte angehört haben oder die enge Angehörige mit solchen Erfahrungen haben, versuchte die Kommission, eine bewegte, komplexe und oftmals verhüllte Realität wie auch mögliche Scheingründe zu begreifen. Wie noch zu sehen sein wird, stand die Kommission anfangs vor der Schwierigkeit, den Begriff "Sekte" zu definieren, um das Untersuchungsgebiet einzugrenzen. Dennoch wählte sie den Weg, sich nicht von etwas abzuschrecken lassen, das nur ein falsches Hindernis ist, sondern mit Beharrlichkeit einem empirischen Schritt zu folgen, den einige als nicht genügend ehrgeizig beurteilen könnten, dessen Zurückhaltung aber die Sorge um die Wirklichkeit und Wirksamkeit in sich birgt. So kommt es, daß die Kommission ohne einen Geist der Systematisierung, ohne ein vorgegebenes geistiges Bild irgendeiner Art und mit großer Vorsicht, nicht mit einer beleidigenden Mischung herauszukommen oder in Verfolgungswahn zu verfallen, ohne Weltfremdheit oder zumindest Naivität zu zeigen, versuchte, die Konturen eines Phänomens zu begreifen, das, obwohl schwer zu verstehen, sich zu entwickeln scheint, ehe sie bemerkte, daß es sich in verschiedenartigsten Formen zeigt und oft durch gefährliche Praktiken charakterisiert ist, und schließlich die Mittel für eine Antwort bereitzustellen, die dieser Gefahr angemessen ist. I. - A EIN SCHWER ZU VERSTEHENDES, IN DER ENTWICKLUNG BEFINDLICHES PHÄNOMEN A.- A EIN SCHWIERIG ZU DEFINIERENDES PHÄNOMEN Zuallererst setzt der Zugang zum Sektenphänomen, wie jeder andere auch, voraus, daß die Vorstellung, was dies ist, eindeutig definiert wird. Doch alle Studien, alle Werke, die sich mit als Sekten bekannten Vereinigungen befassen, erkennen die Schwierigkeit eines solchen Schrittes an, den die Kommission in ihrem ganzen Werk abwog: Tatsächlich ist die Vorstellung von Sekte, insbesondere in der Umgangssprache schwer zu definieren, im französischen Recht völlig unbekannt. Offensichtlich konnte diese Situation die Aufgabe der Kommission nur noch schwieriger machen. Nachdem die Kommission schon seit dem Beginn ihrer Untersuchung vor diesem Problem stand, wollte sie sich nicht in der Alternative fangen, zu der dies logisch führt: entweder zu versuchen, eine juristische Definition der Vorstellung von Sekte geben, die dann als Grundlage für ihre Arbeit dienen könnte -- mit der Gefahr, mit dem Grundsatz der Gewissensfreiheit zu kollidieren --, oder zu erwägen, daß sie nicht begründet mit der Arbeit fortfahren könne, weil es unmöglich sei, zu einer solchen Definition zu gelangen. Sie hat sich, bei aller Mäßigung auch in der Sorge um die Wirksamkeit, mit einem empirischen Schritt näher beschäftigt, indem sie die Existenz verschiedener Organisationen, die gemeinhin als Sekten bezeichnet werden, zur Kenntnis nimmt und nach den spezifischen Konturen dessen sucht, was man unter diese Bezeichnung subsummieren kann, um daraus die Charakteristika festzulegen, die rechtfertigen können, daß man an ihnen interessiert ist, auch wenn das beunruhigend ist. 1.- Die Unmöglichkeit einer juristischen Definition Der Ursprung dieser Vorstellung ist in Artikel 10 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte zu suchen, wo steht, daß "niemand wegen seiner Überzeugungen, auch der religiösen, belästigt werden darf, vorausgesetzt, ihre Ausübung steht nicht mit dem Gesetz und den durch Gesetz begründeten Vorschriften in Konflikt." Die Verfasser der Erklärung stellten damit eindeutig den Grundsatz der Neutralität des Staates und seiner Zurückhaltung in bezug auf religiöse Meinungen auf. Diese Haltung muß durch einen positiveren Ansatz ergänzt werden, der den Staat mit der Verantwortung betraut, jedem die freie Ausübung der Religion seiner Wahl zu sichern. Artikel 2 der Verfassung vom 4. Oktober 1958 führt hier näher aus, daß die französische Republik "die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ungeachtet ihrer Herkunft, Rasse oder Religion garantiert" und "alle Glaubensüberzeugungen respektiert". Dieser letztere Satz in der Verfassung war schon in der Verfassung von 1946 umrissen worden, die, welche Debatten auch immer über ihre rechtlichen Folgen geführt werden, die Bindung des französischen Volkes an die Erklärung von 1789 und an die "grundlegenden Prinzipien, die die Gesetze der Republik anerkennen", in Erinnerung rief. Der rechtliche Status von Anbetungsweisen, die aus solch einer Vorstellung von Säkularität herrühren, ist ganz in den ersten beiden Artikeln des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 enthalten, das sich auf die Trennung von Kirche und Staat bezieht. Diese Artikel legen dar, daß das Recht auf Gewissensfreiheit die "freie Ausübung der Anbetungsformen" garantiert (Artikel 1), und daß es "weder eine Anbetungsform anerkennt, bezahlt oder unterstützt." (Artikel 2). Der Grundsatz der Neutralität des Staates bedeutet daher, daß die religiösen Überzeugungen keine öffentliche Tatsache sind, die Restriktionen in bezug auf die Achtung von Recht und Ordnung unterliegt, und daß die religiöse Tatsache nur den einzelnen betrifft und in die Privatsphäre der Bürger fällt. So ist zu erklären, daß der Staat, der immer seiner "Indifferenz" in bezug auf Religionen treu war, keine juristische Definition gab, was eine Religion sei. Wo in den Lehren anerkannt wird, daß sie durch das Zusammentreffen subjektiver (Glaube, Überzeugung) und objektiver (Ritus, Glaubensgemeinschaft) Elemente charakterisiert werden, kann hingegen eine Definition von Religion im substantiellen Recht nicht festgestellt werden. Dieses substantielle Recht beschränkt sich darauf, das Leben der rechtlichen Strukturen wie auch soziale Praktiken zu regulieren, die die Unterstützung der Religionen ausmachen (Gemeinschaften, Kultusgemeinden, religiöse Versammlungen); es macht keinen rechtlichen Unterschied zwischen den verschiedenen Anbetungsformen und unterscheidet weder in positiver wie in negativer Hinsicht zwischen ihnen. Man begreift daher die juristische Unmöglichkeit, die Kriterien festzulegen, die es erlauben, die sozialen Formen zu definieren, die die Ausübung einer religiösen Überzeugung annehmen kann, um so mehr, um eine Kirche von einer Sekte zu unterscheiden. Die Untersuchungskommission war damit schon von Anbeginn ihrer Tätigkeit an mit dem Paradox konfrontiert, auf einem juristisch nicht existierenden Sektor tätig sein zu müssen. Ihre Position war um so delikater, als die Vorstellung, wenn schon unmöglich in der Rechtssprache zu definieren, auch in der Umgangssprache schwer zu handhaben ist. 2.- Die Ungenauigkeit und die Vielfalt der Definitionen, die aus der Umgangssprache herrühren Etymologischer Ansatz Diese Unentschlossenheit über den semantischen Ursprung durchdringt noch heute alle Wörterbücher. Bedeutsam ist die Definition imLittré-Wörterbuch, für das eine Sekte "die Gesamtheit aller Menschen, die dieselben Lehren bekennen", ist, oder "die einer gekennzeichneten Meinung der Ketzerei oder des Irrtums folgt". Das Robert-Wörterbuch unterscheidet zwischen Menschen, "die innerhalb einer Religion dieselben Lehren haben" und denen, die "dieselben Lehren bekennen". In allen Fällen führen die beiden vermuteten Ursprünge der Vorstellung simultan oder alternativ die zwei Ideen gemeinsamer Glaube und/oder Bruch im Vergleich zu einem früheren Glaubenein. Es ist diese Vorstellung eines Bruchs, auf dem das Wörterbuch der Religionen (PUF, 1984) beharrt, wenn es eine Sekte definiert als "im ursprünglichen Sinne eine Gruppe, die die Lehren und Strukturen der Kirche angreift, womit im allgemeinen Dissidenz verbunden ist. In erweitertem Sinne jede religiöse Minderheitenbewegung." Soziologischer Ansatz Ernst Troeltsh setzte die Arbeit Webers fort und betonte, daß die Kirche bereit ist, ihre Zuhörerschaft auszudehnen, sich der Gesellschaft anzupassen und Kompromisse mit dem Staat einzugehen. Eine Sekte andererseits befindet sich im Vergleich zur globalen Gesellschaft auf dem Rückzug und neigt dazu, jede Verbindung mit ihr, selbst einen Dialog, abzulehnen. Sie nimmt gegenüber anderen Religionen dieselbe Haltung ein, so daß man in diesem Sinne die Ökumene als Unterscheidungskriterium zwischen Kirche und Sekte heranziehen kann. Ansatz von der Gefahr von Sekten her Die moderne Sprache war sehr stark durch diese abschätzige Konnotation gekennzeichnet: heutzutage bezieht sich der Begriff "Sekte" auf eine religiöse oder pseudoreligiöse Minderheitenbewegung neueren Datums, abspalterisch oder nicht. Die Debatte bezüglich "gefährlicher Sekten" oder "sektiererischer Strömungen" betonte den abschätzigen Aspekt der Vorstellung noch. Mehrere Personen, die von der Kommission gehört wurden, entwickelten vor ihr Ansätze einer Definition von Sekten, die auf der Gefahr aus solchen Bewegungen beruhen. Einer von ihnen formalisierte das Ergebnis dieses Schrittes, als er eine Definition von "Sekte" abgab: "Gruppen, die durch Vorgehensweisen psychologischer Destabilisierung darauf zielen, von ihren Mitgliedern ungeteilte Loyalität, eine Verringerung des kritischen Geistes, einen Bruch mit den gewöhnlich zulässigen Quellen (ethisch, wissenschaftlich, bürgerlich, erziehungsmäßig) zu erlangen, verbunden mit Gefahren für die persönlichen Freiheiten, die Gesundheit, die Erziehung, die demokratischen Einrichtungen. Diese Gruppen benutzen philosophische, religiöse oder therapeutische Masken, um ihre Ziele zu verheimlichen und dadurch in der Lage zu sein, ihre Anhänger zu beeinflussen und auszubeuten." Aus solch einem Blickwinkel wird die Betonung überdies auf den hinterhältigen Charakter sektiererischer Strömung gelegt, weil es schwierig ist, die Grenze zwischen "rechtmäßiger" Vorgehensweise und der Gefahrenzone zu ziehen, d.h. zwischen: --freiem Zusammenschluß und Zwang ausübender Gruppe, --mobil machender Sprache und Neusprech [im Sinne von "1984"], Das von der Kommission beibehaltene Konzept Die Kommission erhebt nicht den Anspruch, dort Erfolg zu haben, wo alle anderen, die oftmals seit vielen Jahren an der Frage der Sekten arbeiten, keinen Erfolg hatten, d.h. eine "objektive" Definition von "Sekte" zu geben, die wahrscheinlich von allen akzeptiert wird. Die Arbeit der Kommission beruht daher auf einer bestimmten Anzahl von ethischen Wahlmöglichkeiten, die sie nicht verbergen möchte. Unter den Anzeichen, die es ermöglichen, die mögliche Wirklichkeit hinter dem Mißtrauen zu vermuten, das dazu führt, daß "Sekte" als Bewegung beschrieben wird, die sich die Form einer Religion gibt, hielt die Kommission an dem fest (wobei sie die Kriterien guthieß, die die Allgemeine Informationsabteilung in den Analysen des Sektenphänomens benutzte), was von diesem Dienst herrührte und was der Kommission übermittelt wurde: --die geistige Destabilisierung, --Rekrutierung von Kindern, --die mehr oder weniger antisoziale Sprache, Sie war sich dessen bewußt, daß weder die Neueinführung, noch die kleine Zahl von Anhängern, noch auch die Exzentrizität als Kriterien für die mögliche Beschreibung einer religiösen Bewegung als Sekte beibehalten werden konnten. Die größten zeitgenössischen Religionen waren zu Anfang oft Sekten mit einer kleinen Anzahl von Anhängern; viele etablierte und sozial zulässige Riten konnten zu Anfang Vorbehalte oder Gegnerschaft auslösen. Das Untersuchungsgebiet der Kommission ist daher aus freiem Entschluß auf eine bestimmte Anzahl von Gemeinschaften beschränkt worden, im allgemeinen um ein spirituelles Haupt herum, wobei einige Personen denselben Glauben an ein Wesen oder eine bestimmte Zahl von transzendentalen Ideen teilen [entweder oder auch nicht im Bruch zu "traditionellen Religionen" (Christen, Moslems, Hindu, Buddhisten), die von dieser Studie ausgenommen werden]; Gruppen, die hin und wieder unter dem Verdacht stehen, gegen öffentliches Recht und die Ordnung oder gegen die Individualfreiheiten zu verstoßen. Die Schwierigkeit, die Vorstellung von Sekte zu definieren -- ein Begriff, der jedoch im weiteren Verlauf dieses Berichtes verwendet wird --, führte die Kommission dazu, bei einem Bündel von Anzeichen im zu bleiben, von denen jedes langen Diskussionen ergeben könnte. Sie zog es daher vor (mit dem Risiko, das Feingefühl vieler zu verletzen, oder eine Analyse durchzuführen, die nur teilweise mit der Wirklichkeit zu tun hat), die allgemeine Richtung beizubehalten, die die öffentliche Meinung der Vorstellung von Sekte beimißt. Die Kommission, die sich der Schwierigkeiten bewußt ist, auf die sie beim Versuch einer Definition des Phänomens stieß, konnte nicht ohne Not zulassen, daß ihre Arbeit dadurch zum Ende kam. Eine solche Einstellung hätte die Kommission zweifellos abgelenkt und überdies daran gehindert, die wahren Probleme zu analysieren, die sich aus der Entwicklung einer bestimmten Zahl von Gemeinschaften ergeben. So schwer das Sektenphänomen schon zu definieren ist, läßt es sich auch nicht genau messen. B.- A EIN SCHWIERIG ZU MESSENDES PHÄNOMEN Die Ungenauigkeit, die die Definition der Vorstellung [von Sekten] umgibt, ist natürlich das erste Hindernis: Wie soll man ein Phänomen messen, von dem es keine allseits akzeptierte Definition gibt? Zweitens ist es schwierig, die Tätigkeiten der vielen Gemeinschaften zu quantifizieren, die sich um diese oder jene Bewegung drehen; beispielsweise den regelmäßigen Zuhörer bei Konferenzen, die von einer in der Nähe einer Sekte stehenden Gemeinschaft organisiert werden, von einem Anhänger dieser Gemeinschaft zu unterscheiden. Drittens ist die Wahl der Kriterien, die benutzt werden, um das Phänomen zu messen, willkürlich: Muß man die Anzahl der Anhänger oder die der Sympathisanten gelten lassen, um anzunehmen, daß die eine oder die andere der beiden Vorstellungen hinreichend definiert werden kann? Wenn man die familiären oder sozialen Auswirkungen des Phänomens inBetracht zieht, muß man dann das ganze Gefolge von direkt Betroffenen mit einschließen, um die Zahl der "Opfer" korrekt zu erfassen? Überdies sind die Sekten selbst nicht immer in der Lage, mit relativer Genauigkeit die Zahl ihrer Mitglieder anzugeben. Verschiedene Meßgrößen lassen es sogar möglich erscheinen, daß einige die Zahl der Mitglieder künstlich aufblähen, um sich Zuhörerschaften zuzuschreiben, die sie in Wirklichkeit gar nicht haben, wohingegen andere aus eigenem Antrieb die Zahl minimieren, um nicht die Behörden auf sich aufmerksam zu machen. Und schließlich läßt sich das wahre Publikum einer Sekte nicht mit dem Maßstab numerischer Kriterien bestimmen: Das internationale Bestehen, die finanziellen Möglichkeiten, ihre mögliche Strategie zur Infiltration tragen viel zu ihrem Publikum, ihrer Fähigkeit zur Einmischung, ihrer Gefahr bei. Unter diesen methodologischen Vorbehalten ist es jedoch notwendig, das Sektenphänomen auf einer quantitativen Ebene besser einzugrenzen. Zwei Typen von Einschätzung wurden der Kommission übermittelt: einmal die Ergebnisse der Beobachtungen der Allgemeinen Informationsabteilung; zweitens, eher indirekter, die Untersuchungen einer gewissen Anzahl von Experten. 1.- Die Einschätzung durch die Allgemeine Informationsabteilung Zwei Beurteilungen sind bis jetzt verfaßt worden; eine innerhalb des Rahmens der Entwicklung des Berichtes von Alain Vivien, "Sekten in Frankreich" im Jahre 1982, die andere auf Anforderung der Untersuchungskommission. Die sehr vollständige und gute Analyse, die der Allgemeinen Informationsabteilung übermittelt wurde, enthält eine Definition von Sekte, die auf der vermutlichen Gefahr beruht, die von den verschiedenen Bewegungen ausgeht, die wiederum vom Bestehen einer oder mehrerer der folgenden Indikatoren abgeleitet ist: Seelische Destabilisierung, exorbitante finanzielle Ansprüche, Bruch mit der ursprünglichen Umgebung, Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit, die Anwerbung von Kindern, antisoziale Redeweise, Störungen von Recht und Ordnung, rechtliche Auseinandersetzungen, Herausnahme aus den ökonomischen Kreisläufen, Infiltration der Behörden. Auf dieser Grundlage sind innerhalb des Rahmens jeder städtischen Abteilung Gemeinschaften aufgeführt, die mindestens eines dieser zehn Kriterien erfüllen. Zusätzlich wird für jede Bewegung nach folgenden Kriterien unterschieden: die "Mutterorganisation", die verschiedenen "untergeordneten Gesellschaften" um sie herum, und ob diese "offiziell" sind (örtliche Gruppen, die den Namen der Sekte tragen) oder "maskiert" (verschiedene Gemeinschaften, auch bürgerliche oder kommerzielle Gesellschaften). Die verschiedenen "Mutterorganisationen" sind überdies Objekte einer quantitativen Einschätzung, die es erlaubt, sie auf Gruppen zu verteilen, die weniger als 50 Anhänger, zwischen 50 und 500 Anhänger, 500 bis 2.000 Anhänger und über 2.000 Anhänger haben. Dabei ist zu sagen, daß nur die Bewegung der Zeugen Jehovas in Frankreich über 10.000 Anhänger hat (ihre Zahl wird auf 130.000 geschätzt). Meistenteils werden esoterische Bewegungen oder solche, diein der Nähe zur Anthroposophie stehen, nicht erwähnt (obwohl sie manchmal Einzelpersonen anfällig machen, die eine Schwäche für Sekten haben), weil sie objektiv gesehen harmlos sind. In derselben Weise wurde die übergroße Mehrzahl der Gruppen, die den Anspruch erheben, ausschließlich zu New Age zu gehören und die oft ein geheimes Publikum haben, in dieser Studie nicht berücksichtigt, weil sie sich noch an den "Rändern zu Sekten" befinden. Eine Aggregation der durch die Abteilung erhaltenen Resultate auf nationaler Ebene ermöglicht die Erstellung einiger Grafiken, wobei die erste die Anzahl der Sekten zeigt, die zweite die Anzahl ihrer Anhänger, und die dritte die Dynamik der Bewegung. Die Sektenstrukturen Eine Untersuchung der geographischen Verteilung der Sekten zeigt, daß das Phänomen nicht gleichförmig über das französische Staatsgebiet verteilt ist. Die Mutterorganisationen konzentrieren sich im wesentlichen auf vier große Gebiete (Grafik 1): --das erste umschließt die Ile-de-France und ihre Departements, die an La Manche und einen Teil der Bretagne angrenzen; --das zweite ist das Gebiet rund um Gironde, das im Norden an Aquitaine und im Süden an Poitou-Charentes grenzt; --das dritte bildet einen Radius fast vollständig um das Gebiet Provence-Alpes-Côte d'Azur; --das vierte schließlich beschreibt zwei Lothringer Departements, Meurthe et Moselle und Moselle. Die Hereinnahme der "Tochtergesellschaften" in die kartographische Darstellung modifiziert nicht die Darstellung des Sektenphänomens, auch wenn dadurch der Eindruck verstärkt wird, es sei gleichmäßig auf das gesamte Staatsgebiet verteilt (Grafik 2). Dieser Eindruck wird noch verstärkt, wenn man den Einfluß durch Jehovas Zeugen berücksichtigt, deren Anbetungsstätten ("Königreichssäle") in einer bestimmten Anzahl von Departements zahlreich sind, die vom übrigen Sektenphänomenswenig wenig berührt werden, insbesondere Le Calvados, Le Finistère, Les Pyrénées Atlantiques, Le Doubs (Grafik 3).
Die Sektenanhänger Man muß diese Ergebnisse jedoch unbedingt dahingehend modifizieren, daß 80 Prozent der Bewegungen weniger als 500 Anhänger um sich sammeln und fast 60 Sekten sogar jeweils weniger als 50 Anhänger haben. Man bemerkt also eine Konzentration des Sektenphänomens auf 40 Bewegungen, und man wird zudem noch sehen, daß es diejenigen sind, auf die eine große Anzahl unserer Kriterien für Gefährlichkeit zutrifft. Die folgenden Aufstellungen zeigen, alphabetisch und in Abschnitten jeweils nach Zahl der Anhänger angeordnet, die Bewegungen, die, wenn man den Maßstab der definierten Kriterien an sie anlegt, als Sekte bezeichnet werden können. -- Sektenbewegungen mit weniger als 50 Anhängern: Alliance Rose Croix / Association Recherches Culturelles AMPARA Association Culturelle ALPHA Association de soutien à la oeuvre de Sundari -L'Ecole de l'essentialisme Association Le Droit de survie Association spirituelle d'Haidyakhan Centre d'applications psychiques "Raphaël" Centre d'épanouissement et aide François des Sales Centre de développement humain Centre de thérapie Dalmatie Clé de l'univers Club prélude à l'Age d'or Communauté de la Thébaide Communauté Les boucheries Cosmica Cosmos - Intuition - Ailes Dakpo Shampa Kagyu Ecole de la préparation de l'evacuation extra terrestre Eglise Khristique de la Jérusalem Nouvelle ordre de Raolf, d'Arnold et d'Osmond Eglise philosophique Luciférienne El - Etre son corps Enseignement et thérapie de recherches évolutives Etre - Exister - Energétique Fondation Saint-Germain Grande loge souveraine internationale magiqie et theurgique de rite égyptien - Cagliostro Ermitage du Christ de la paix Imagine Insight seminars - Innergy Institut de psychanimie Institut de recherches psychanalytiques Institut Frank Natale Kofuku no kagaku (Institut pour la recherche du bonheur de l'homme) L'arbre au milieu La nouvelle ère Le suicide des rives Landmark education international - Le forum Le club des surhommes Le village du verseau Les amis de la confrérie Saint-Andréas Les amis de Marie - Les pauvres de Marie Les croisés de la nouvelle Babylone Les jardins de la vie Loisiers et santé - Le corps miroir Lumière dorée MAEV Méthode Sylva de contrôle mental Ordonnance des scribes scientifiques et des mystères initiatiques Ordre des chevaliers de France et de la Trinité Sainte Ordre du temple universel Red concept limited Révélation de la 7ème heure Sanctuary Savoir changer maintenant Shinji Shumeikai France Spiritual Emergence Network France - Respiration holotrophique; Viveka. -- Sektenbewegungen mit 50 bis 500 Anhängern: Arche de Marie ASPIRAL Association de défense des libertés d'expression dans l'institution française (ADLEIF) Association de méditation en France Association Nouvelle Acropole France (ANAF) Association pour l'unification du christianisme mondial Association pour la promotion des arts industrieux (APPAI) Association pour la recherche et l'etude de la survivance (APRES) Association Vo Vi de France - Amis de la Sciencedu non être de France ATHANOR AZAZEL INSTITUTE INC. 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Schließlich: die Zahl der Zeugen Jehovas läßt sich auf 130.000 schätzen. Dynamik des Sektenphänomens Man könnte a priori daran denken, die Dynamik des Sektenphänomens zu erfassen, indem man zwei Einschätzungen, die im Abstand von dreizehn Jahren von der Allgemeinen Informationsabteilung erstellt worden sind, miteinander vergleicht. Eine bestimmte Anzahl von Gründen hindert uns jedoch daran, in der Lage zu sein, bedeutsame Schlüsse aus solch einem Vergleich zu ziehen. Denn: --die Untersuchung aus dem Jahre 1995 umfaßt anders als diejenige aus dem Jahre 1982 nicht die Ergebnisse der Untersuchung im DOM-TOM;
Die zahlenmäßige Zunahme an Sektenbewegung ist nicht zu leugnen. Typologische Untersuchungen zeigen, daß diese Zunahme bis zu einem gewissen Grad auf die "New Age"-Strömungen zurückzuführen ist, deren Zahl erheblich zugenommen hat, auch wenn sie nur eine geringe Anzahl an Anhängern um sich scharen. Die Zunahme der Zahl an Anhängern und Sympathisanten ist erheblich; für erstere sind es 60 Prozent, für letztere 100 Prozent. Auch wenn man die Sektendynamik nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit messen kann, ist sie doch signifikant, welche Kriterien man auch als Maßstab anlegt. Diese Einschätzung wird untermauert durch mehr indirekte Beobachtungen der Experten, die das Sektenphänomen untersucht haben. 2.- Die Einschätzung durch verschiedene Experten Der älteste ist der Nationale Verband der Gesellschaften zum Schutz von Familie und Einzelpersonen (UNADFI), der zwanzig örtliche Gesellschaften unter sich vereint, deren erste 1974 gegründet wurde. Sieben Jahre später wurde das Zentrum für Mittel, Aufklärung und Aktionen gegen geistige Manipulation (CCMM) auf Initiative von Roger Ikor nach dem Tod seines sehr jungen Sohnes, eines Sektenopfers, gebildet. Man muß dazu sagen, daß auch andere Experten in ihrer Kompetenz bezüglich des Sektenphänomens anerkannt sind: Ärzte, Akademiker, Kirchenleute, Journalisten mit dem verschiedensten Hintergrund. Die untenstehende Tabelle rekapituliert die Schätzungen für die Anhänger bestimmter Sekten in verschiedenen Werken zwischen 1977 und 1987. Sie zeigt eindeutig, daß im Zeitraum von zehn Jahren die angenommene Zahl der Anhänger erheblich zugenommen hat, außer bei der Mission des Göttlichen Lichts. Zusätzlich meldete UNADFI der Kommission eine Schätzung der Zahl der Anhänger der wichtigsten in Frankreich niedergelassenen Sekten für 1995. Diese teilweise Zählung für nur etwa 30 Sekten (darunter nicht Jehovas Zeugen) weist eine Zahl von mehr als 120.000 Anhängern aus. Diese Schätzung scheint nennenswert höher zu sein als die der Allgemeinen Informationsabteilung, die die Zahl der Anhänger von etwa 172 Gruppen, die sie als Sekten ansieht, mit 160.000 angibt. Dieselbe Schwankung ist für die Anzahl sektenartiger Strukturen auszumachen. Gewöhnlich werden sie auf zwischen 200 und 300 geschätzt (Einer der Gesprächspartner hat die Zahl sogar auf 1.000 erhöht). Die folgende Aussage vor der Kommission gibt die geschätzte Bedeutung des Sektenphänomens bei gleichzeitiger Schwierigkeit, es zu erfassen, wieder: "Es ist sehr schwierig, die Sektentatsache quantitativ zu erfassen. Die Maximalisten sehen überall Sekten und ziehen in Betracht, daß Hunderttausende Franzosen davon betroffen sind. Ich glaube, es ist notwendig, vernünftiger zu sein. Es gibt zweifellos ein wenig abweichende Formen von Religiosität, die damit aber noch lange keine Sekten sind. Das Benehmen ihrer Anhänger ist nicht einmal besonders auffallend, geschweige denn zu verurteilen. Ich würde sagen, daß es in Frankreich gegenwärtig zwischen 200 und 300 Sekten geben muß, die von Bedeutung sind und die eine extrem vielfältige Zuhörerschaft haben; deren Umgebung gleichzeitig völlig instabil ist, weil einige, wie alle humanitären Organisationen, sich weiterentwickeln, während andere eingehen; daß sie von Ausländern beeinflußt werden, was heißt, daß Ausländer einen Teil der Sektengeschäfte führen, während gleichzeitig einige Franzosen im Ausland am Hauptsitz der Sekte wohnen. Alle diese Gemeinschaften müssen direkt oder indirekt annäherungsweise eine halbe Million Franzosen betreffen. Wenn ich 'direkt' sage, denke ich natürlich an die Anhänger selbst, an die, die in eine Sekte eingetreten sind oder die sie verlassen haben; strenggenommen auch an die, die gerade dabei sind, in eine Sekte einzutreten, aber auch an die gesamte Familie und die soziale Umgebung der Sektenanhänger, die natürlich die Auswirkungen der Praktiken und des Sektenverhaltens der Anhänger zu spüren bekommen." ANHÄNGER VON SEKTEN (1) IN DEN JAHREN 1970 - 1980: EINSCHÄTZUNGEN (Obere Zahlen: Weltweit; untere Zahlen: Frankreich)
Anzahl der Anhänger in Sekten 1995 (Quelle: UNADFI)
Eine indirekte Messung der Sektentätigkeit ist aufgrund der Analyse der bei Pariser Zentrale der ADFI eingehenden Telefongespräche möglich, die im Jahre 1994 Anfragen zu den Tätigkeiten von 1.150 Gesellschaften oder Bewegungen hatte. Ist diese Messung aber eher mit einer Übersicht als mit einer präzisen Analyse verbunden, so ermöglicht es dies, die Missionstätigkeit der verschiedenen Bewegungen sowie ihr relatives Publikum im Großraum Paris einzuschätzen. Konsultationen per Telefon in den Gebäuden der Pariser Zentrale der ADFI.
(NR: Nicht berichtet; Quelle: ADFI Paris) Zusätzlich bestätigten die von der Kommission angehörten verschiedenen Experten generell, daß sich die Sektenbewegung während der letzten Jahre, strukturell gesehen wie auch an der Zahl der Anhänger gemessen, erheblich entwickelt hat, auch wenn sie keine genauen statistischen Daten für diese Tendenz vorweisen können. Über die Probleme der Messung hinaus scheint nicht umstritten zu sein, daß das Sektenphänomen in Frankreich heute ganz real ist, und es scheint im Vormarsch zu sein. Darüber hinaus lassen die Merkmale seiner Weiterentwicklung es zu, daß wir die Möglichkeiten der Ausweitung vorhersagen, die der Kommission Sorge bereiten. C.- A EIN PHÄNOMEN MIT WACHSTUMSPOTENTIAL 1.- Hauptsächliche Tendenzen In seinem Werk "Die Sekten in Griechenland und Rom" hat Tite Live bereits einen detaillierten Bericht über die Orgien im Gefolge der Anbetung von Bacchus geliefert. Im Imperium Romanum wurden die ersten Christengemeinden sowohl wegen ihrer Weigerung, dem Kaiser den Eid zu leisten, als auch aufgrund der Beschuldigung, Zauberei (in nächtlichen Zusammenkünften) oder Menschenfresserei (Kommunionsritus) zu treiben, verfolgt. Die Hexenprozesse, denen im Mittelalter bis zum Beginn der Reformation fast 100.000 Leute in Europa zum Opfer fielen, legen Zeugnis vom Fortbestehen des Sektenphänomens ab. Die christlichen Religionen bilden dafür nicht das einzige Beispiel: der Islam, gegenwärtig im Sufismus repräsentiert, ermöglichte den Aufstieg der Assassinensekte, die gegen die Tempelritter im Heiligen Land kämpfte. Die neuere Fortentwicklung des Sektenphänomens ermöglicht es jedoch, Aussagen über eine bestimmte Anzahl an wichtigen Tendenzen zu machen, die sich auf ihr Wesen, ihre Organisation, die von ihnen entwickelten Themen und die Art beziehen, in der sie dann wahrgenommen werden. Das Wesen der Sekten Die erste Gruppe tauchte zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf, einer Zeit, in der religiöse Bewegungen in der Mehrzahl aus angelsächsischen Ländern kamen und in der französischen Gesellschaft Wurzeln schlugen. Jehovas Zeugen, Mormonen, Pfingstgemeinden, Adventisten, Baptisten: alle diese Bewegungen aus der protestantischen Welt vereinten sich in ihrem Widerstreit mit den offiziellen Lehren der Kirche mit bereits bestehenden Gruppen aus der katholischen Welt (Antoinisten, Anhänger des Christus von Montfavet). Die zweite Welle brach Ende der 1960er Jahre herein, immer aus den Vereinigten Staaten kommend. Sie trug jedoch einerseits eine eher fernöstliche Handschrift, andererseit eine esoterische oder gnostische. Insbesondere soll auf die Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein (gegründet 1966), die Gemeinschaft für die Vereinigung des Weltchristentums [AUCM; Mun-Sekte; Vereinigungskirche] und Soka Gakkai hingewiesen werden. In Übereinstimmung mit der zweiten Strömung sind Gruppen wie die Rosenkreuzler, die Scientology-Kirche oder die Anthroposophen zu nennen. Auch andere Sekten, die eine totale, in der Ökologiebewegung liegende Alternative vorschlagende Ecoovie, die an außerirdisches Leben glaubende Mouvement Raëlien, selbst Bruderschaften (Neue Akropolis) machen große Fortschritte. Diese orientalischen und esoterischen Bewegungen sollten uns jedoch nicht die Beständigkeit, ja den Aufstieg zur Macht, der aus dem jüdisch-christlichen Zweig hervorwachsenden Bewegungen vergessen lassen, der Millennarier (Jehovas Zeugen, der New-Age-Dunstkreis) oder der Heilkundigen (IVI). Diese Herausbildung, schnell nachgezeichnet, macht es möglich, eine bestimmte Anzahl an Merkmalen zu benennen: Die Struktur der Sekten Wie alle Pyramidenstrukturen beruhen sie auf einer Kluft zwischen den einfachen Anhängern und den Führern, die durch das Bestehen dazwischenliegender Ebenen, deren Anzahl sich mit zunehmender Nähe zum Knotenpunkt verringert, abgemildert wird. Er liegt zwischen den verschiedenen Ebenen der komplexen Abhängigkeitsstrukturen und organisiert die Verteilung der Rollen, der Erkenntnis, der Befugnisse. Ein solches System garantiert das Bestehen wirkungsvoller Filter, die die Zugangswege zum Guru oder zur Elite einschränken, die durch ihrerelative Geschütztheit von der Basis getrennt und ihr durch das Symbolsystem zugänglich sind. Umgekehrt werden die Anhänger durch einen Aufstieg innerhalb der Sekte für ihre Glaubenstreue belohnt, sichtbar werdend an Rangstufen, die eingenommen werden, und Diplomen, sogar an vermehrten materiellen Vorteilen. Gelegentlich des Übergangs in eine höhere Ebene findet oft eine Initiationszeremonie statt. Doch es ist ratsam, zu betonen, daß in vielen Bewegungen mehrere Typen von Pyramidenstrukturen koexistieren, die in Verbindung zur kulturellen Organisation des Lehrens, der Verwaltung und der Finanzdienste stehen: diese starke Vermehrung der Strukturen läßt die beschriebene Organisation starrer werden. Von Sekten entwickelte Themen Es ist in diesem Geist, daß allgemein die Themen des persönlichen Vorbildes, der Missionierung, gefördert werden. Aus diesem Grunde wird oft in unterschiedlichen Formen eine gewisse Askese gepredigt, die sich in der Enthaltung von einer bestimmten Zahl an Praktiken (Tabak- und Alkoholgenuß), der Förderung neuer Nahrungsmittel oder sexueller Praktiken, sogar in der Verringerung der Schlafdauer zeigt. Im Extremfall kann eine solche asketische Haltung zu einem Bruch in den früheren Beziehungen, in der Tätigkeit zum teilweisen oder ausschließlichen Nutzen für die Sekte, sogar im Ehelebenführen. Solch eine Rückzugshaltung auf sich selbst steht im Widerspruch zu dem äußeren Engagement der Sekte. Man glaubt, daß die beträchtliche Evolution im Wesen, in der Struktur und den Themen, die von den Sekten entwickelt werden, ganz erheblich die Art und Weise modifiziert, in der sie wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung des Sektenphänomens Dieses Phänomen führte zur Gründung von Gesellschaften zur Verteidigung (Center Roger Ikor, UNADFI in Frankreich) und trug zur Entwicklung eines relativ bedeutsamen juristischen Streites bei. Die Schwere der kriminellen Machenschaften gewisser Sekten (Angriffe, kollektive Selbstmorde, Meuchelmorde) hat zu Recht die Medien und die öffentliche Meinung wachgerufen.
(Quelle: J. P. Morin - Futuribles - November 1994) Wenn es auch ratsam ist, die Risiken solcher Ausflüsse in Frankreich nicht zu überschätzen, so ist doch eine erhöhte Wachsamkeit erforderlich. Und wenn die im Brennpunkt der Medien stehenden äußerst alarmierenden Tendenzen auch nicht dazu führen sollten, daß alle Sekten derselbe Vorwurf trifft, so muß das Ergebnis doch auch nicht sein, daß die Risiken unterschätzt werden, die breitere Bewegungen für ihre Anhänger darstellen -- eine Gefahr, die sehr viel bedeutsamer ist, obwohl (und gleichzeitig weil) sie viel weniger augenfällig ist. Diese Bemerkung ist um so wichtiger, als man heute eine bestimmte Anzahl von Anzeichen ausmachen kann, die einen denken -- und fürchten -- lassen, daß das Sektenphänomen noch erhebliche Möglichkeiten der Entfaltung in sich birgt. 2.- Faktoren für die potentielle Ausdehnung
Solch eine Erklärung wäre die Reduzierung eines äußerst komplexen Phänomens auf einen einzigen Punkt. Die Kommission konnte feststellen, daß das Sektenphänomen ganz im Gegenteil untrennbar mit dem Bestehen eines Wunsches zusammenhängt; von Bedürfnissen, die auf andere Weise nicht zu befriedigen sind. Ein vor der Kommission angehörter Arzt, der nicht in Verdacht steht, dem Sektenphänomen besonders freundlich gegenüberzustehen, bestand so auf einer dialektischen Komplexität zwischen Bedürfnis und Bedürfnisbefriedigung auf diesem Feld. Er sagte: "Man trifft in Sekten die Besten und die Schlimmsten [...] Manchmal finden einige Leute durch eine Sekte herzliche und freundliche Mitmenschen, andere hingegen finden wiederum eine Führung für ihr Leben, noch andere werden strukturiert. Von meinen Patienten gingen einige zu Sekten. Ich würde um nichts in der Welt wünschen, daß sie sie wieder verließen, weil die Sekte für sie zeitweilig so etwas wie ein Tutor ist. Natürlich legitimiert das nicht das Phänomen insgesamt, aber man muß schon sagen, daß es da auch sehr positive Aspekte gibt. Wenn man das nicht versteht, wird man auch den Erfolg, den Sekten haben, nicht besser verstehen. Unsere Mitmenschen sind keine Schwachköpfe. Wenn sie sich zu Hunderttausenden zu diesen Bewegungen hingezogen fühlen, dann ist das, weil sie Gründe dafür haben, insbesondere, weil sie dort Antworten finden [...]" Das Auftauchen neuer geistiger Bedürfnisse ergibt sich aus der Verbindung einer bestimmten Zahl an bekannten Faktoren, die hier nur noch einmal ins Gedächtnis gerufen werden sollen. Es ist gewiß, daß der Streit um den Produktivismus, der Zusammenbruch politischer Ideologien, das Infragestellen von Wissenschaft, der Materialismus, der ständige Niedergang der "traditionellen" Religionen -- daß alles dies das Modell in Frage gestellt hat, nach dem sich die westlichen Gesellschaften seit dem 19. Jahrhundert entwickelt haben. Diese Erschütterung der traditionellen Glaubensinhalte und der großen Prinzipien sozialer Organisation verursachte eine Vielzahl von Enttäuschungen, Frustrationen, Versuchen zur Neubestimmung. Die Unwägbarkeit der Zukunft trug so zu der Vervielfältigung der Gruppen bei, die eine vollständige Erklärung der großen Sinnfragen und eine neue Religiosität anboten. Von dieser Rückkehr des Religiösen, oder genauer, des Spirituellen, profitierten paradoxerweise nicht die traditionellen Kirchen -- ganz besonders nicht die katholische Kirche in Frankreich, die immer mit einem kontinuierlichen Rückgang bei der Religionsausübung und den Berufungen konfrontiert ist. Es war offensichtlich nicht die Rolle der Kommission, sich mit einer gründlichen Untersuchung dieses Phänomens aufzuhalten. Doch niemand, selbst innerhalb der katholischen Kirche, versucht, das Auseinanderdriften zwischen den Erwartungen der Gläubigen (oder der alten Gläubigen) und der manchmal in der Kirche geäußerten Sprache abzustreiten, selbst wenn diese versucht, sich aus ihrer Verantwortung zu befreien, indem sie die zeitgenössische Mentalität zeigt, die auf "sofortige Bedürfnisbefriedigung und materiellen Komfort abzielt und 'absolute Freiheit' errichtet -- ohne Bezug zu Wahrheit und anderen Werten als denen der 'einzelnen, des Milieus, der Gruppe'. Die neuen Formen der Religiosität, die Entwicklung der Sekten offenbaren die Klüfte des 'praktischen Atheismus', der sich überall in Europa entwickelt." (Schlußfolgerungen der Ost-West-Synode 1991) Aus diesen Entwicklungen insgesamt hat sich eine gewisse spirituelle Spontaneität ergeben: der Glaube wird heute in relativ libertärer Weise gelebt, in jedem Fall aber außerhalb der traditionellen Institutionen. Es ist dieser Nährboden, der für das Erstehen neuer religiöser Bewegungen günstig ist, auf dem die wirtschaftliche Krise und der Aufruhr innerhalb der Familienstrukturen eingetreten sind. Der Vivien-Bericht stellte bereits das "Streben nach vermehrter Zufriedenheit in der Familie oder nach emotionellerem Reichtum und Vollständigsein" fest, "als sie vor dem Eintritt in eine Sekte bestehen -- und das trotz anscheinend harmonischer familiärer Beziehungen." Der Eintritt in eine Sekte stellt oftmals eine tiefgreifende Antwort auf den Ausdruck emotioneller oder benutzerfreundlicher Bedürfnisse dar, die in der Familie oder während der Arbeit nicht befriedigt werden. Schließlich verursachte der Individualismus der 1980er Jahre das gegenwärtige Predigen einer personellen Transformation, einer Verbesserung der Fähigkeiten von jedermann. Es kommt selten vor, daß dieses Thema von den Sektenorganisationen nicht ausgeschlachtet wird. Eine der Personen, die vor der Kommission angehört wurden, sagte: "Es stimmt, daß man seine Fähigkeiten verbessert, wenn man sich mobilisiert. Die leichten Funktionsstörungen -- Bauch- und Kopfschmerz oder Rheumatismus -- verschwinden schnell, wenn man stark motiviert ist. So kommen Sekten zu Ergebnissen. Wenn man sich selbst mobilisiert und an etwas festhält, und sei es die Anbetung einer Runkelrübe, dann kann man besser werden, extremer, dynamischer [...] Wir alle sind versucht, unsere Möglichkeiten zu entwickeln. Wer unter uns wollte das nicht? [...] Die Leute fühlen sich zu Sekten hingezogen, weil sie in der Welt nicht mehr finden, daß wir ihnen Verweiszeichen setzen, die Mittel zur Mobilisierung geben, die Glaubwürdigkeit der Apparate vermitteln. Natürlich tragen wir große Schuld daran. Man fängt keine Fliegen mit Essig. Leute brauchen Ideale. Man geht vor allemwegen der Ideale in eine Sekte. Man sollte sich nicht irren. Die Sekten handhaben eine fertige Sprache, in der man sich nicht einmal sonstwo zu üben wagt." Schließlich noch die Aussage eines ehemaligen Sektenanhängers, die insbesondere die Gründe zeigt, die jemanden dazu bringen können, von solchen Strukturen anerkannt zu werden: "Zuallererst glaube ich, daß da das Grundübel des Jahrhunderts ist; dieses Übel des Lebens, das immer mehr gegenwärtig ist. Die Einheit der Familie ist oft zerbrochen, insbesondere der Vater fehlt oft oder ist ganz im Gegenteil zu sehr präsent, zum Beispiel durch Gewalt. Durch eine Sekte suchen die Menschen eine Familie, einen Ersatzvater, eine Autorität, ein Modell, das uns fehlte. Tag für Tag finden wir uns unter zweihundert, dreihundert Freunden, die uns annehmen, die uns gefällig sind. Man ist geschützt. Man wird gehört. Man hat Selbstvertrauen. Die Leute, die in Sekten gehen, sind oft Idealisten, Leute, die Vollkommenheit suchen; nicht immer, aber teilweise. Mich persönlich hat das Aufbrechen der Familie, der idealistische Wunsch dahin getrieben. Der Guru hat uns gesagt: 'Die Welt wird immer schlechter.' Es reicht, wenn man eine Stunde lang Informationen im Fernsehen sieht, um davon überzeugt zu sein. Überall gibt es Kriege, Krankheiten, Probleme. Die Welt wird immer schlimmer. Was kann man als einzelner tun, um zu prüfen, was besser ist? Das ist das, was der Guru uns nahelegte. Wollten wir die Situation auf dem Erdboden, dem Planeten, bei anderen verbessern? 'Fangt bei euch selbst an, fangt an, euch umzuwandeln, und ihr werdet dieWelt umwandeln.' Ich habe daran geglaubt. Ich habe mich geändert, um die Welt umzuwandeln." Man muß also sehen, daß die Vision von einer Welt, wie sie die Sekten nahelegen, eine zunehmende Zahl von Einzelpersonen aus allen Schichten der französischen Bevölkerung anzieht. Die Annahme eines bereits bestehenden Persönlichkeitsprofils beim Eintritt in eine Sekte und damit eine Anfälligkeit dafür ist heute großenteils falsch. Viele Untersuchungen haben gezeigt, daß das psychologische Profil der Anhänger der neuen religiösen Gruppierungen in der Normalzone liegt, selbst wenn das Bestehen einer depressiven Episode ein Faktor zu sein scheint, der sich günstig auf die Anziehung durch eine Sektengruppe auswirkt. Wie im Vivien-Bericht gesagt wird, "scheint es, daß akute Schwierigkeiten oder Leiden einen günstigen Nährboden bilden, aber man kann nicht auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Sektenprofils bei den Kunden schließen." Zusätzlich sollte man noch sagen, daß das Thema der individuellen Verbesserung Kunden zu Sekten hingezogen hat, die noch bis vor kurzem unerreichbar für sie waren: Studenten (die ihre Leistungen für erfolgreiche Examina verbessern wollen), intellektuelle Eliten und insbesondere Wissenschaftler. Viele Gesprächspartner der Kommission versuchten, dieses Phänomen dahingehend zu erklären, daß für bestimmte Wissenschaftler die Schwierigkeit besteht, mit Zweifeln zu leben, und daß sie sich daher von Bewegungen angezogen fühlen, die vollständige Erklärungen nahelegen. Darüber hinaus ist die Mehrzahl der Intellektuellen davon überzeugt, daß sie in der Lage ist, den Suggestivtechniken der Sekten zu widerstehen: "Wer denn sonst als ein Intellektueller ist sich sicher, nicht manipuliert werden zu können? Der Mann auf der Straße wird mißtrauisch sein, aber der Intellektuelle wird sagen: 'Ich bin nicht manipulierbar.' Die Verletzlichkeit der Eliten liegt genau in ihrer Gewißheit, daß sie nicht leicht zu manipulieren sind." Aus den vorgehenden Ausführungen geht hervor, daß es insbesondere schwierig -- wenn nicht sogar unmöglich -- ist, ein Persönlichkeitsprofil von Sektenanhängern anzugeben, das sich von dem der allgemeinen Bevölkerung unterscheidet. Dennoch kann man einige Tendenzen feststellen:
Die Themen der Propaganda, zu denen Sekten greifen, sind extrem unterschiedlich. Zusätzlich zu den religiösen Themen sind zu erwähnen: --Kulturelle Themen: Obwohl die Mehrzahl der Sekten Gesellschaften für kulturelle Dinge hervorgebracht hat, ist insbesondere die Neue Akropolis zu nennen, deren verschiedene ANAF (Association New Acropolis France) das Angebot einer Anzahl von Konferenzen, Treffen und Bildungszirkeln machen. Zu welchen Themen und Instrumenten die Sekten auch greifen, die psychologischen Schritte des künftigen Anhängers scheinen heute besser erkannt zu sein. Wie Dr. Jean-Marie Abgrall (Autor von The Captive Brain) erkennen läßt, "durchläuft die Rekrutierung eines Anhängers drei Phasen, in denen allmählich die Zugehörigkeit wächst und gleichzeitig eine Form intellektueller und seelischer Abhängigkeit auftritt. Der neue Anhänger andererseits ist von der Sekte und seinen Mitgliederwerbern angezogen, überzeugt und dann fasziniert." Die erste Phase der Rekrutierung ist offensichtlich die Verführung. Sie zielt darauf ab, das Angebot einer verlockenden Alternative zu den Problemen des Alltagslebens zu unterbreiten. Es kommt selten vor, daß künftige Anhänger sich spontan einem Sektengefüge anbieten: die ersten Kontakte finden im allgemeinen auf Initiative der Mitgliederwerber der Sekte statt, die wiederum an der Effektivität ihrer Missionstätigkeit gemessen werden. Der Grundsatz der Verführung will, daß der erste Kontakt darauf abzielt, den Identifikationsprozeß zwischen Werber und Angeworbenem zu unterstützen. Diese Identifikation hängt von einer Anzahl von Kriterien ab, die es dem künftigen Sektenanhänger möglich machen, zwischen sich selbst und dem Gesprächspartner eine Ähnlichkeit wahrzunehmen. Dieses Empfinden läßt sich durch ähnliche Attitüden, durch das systematische Bestätigen der Stichhaltigkeit der Fragen, die der künftige Anhänger stellt, erreichen. Der Erfolg dieser Phase der Verführung hängt natürlich sehr stark vom Typ des Publikums ab, in dem die Rekrutierung stattfindet, und damit auch von dem Ort der Zusammenkunft, der im allgemeinen gemäß der Frequentierungsdichte gegeben ist. Dr. Abgrall führt näher aus, daß die Besuche von Tür zu Tür" (die typisch für Jehovas Zeugen sind) auf Werber innerhalb der Familie (Vater, Mutter, Kinder) zurückgreifen, wobei die Familienrekrutierung oft illusorisch ist und ohne wirkliche Familienbindungen stattfindet. Die "Young framework dynamic" der Scientologen ist für eine Werbung in Universitätsstädten, Gesundheitsclubs oder Straßencafes angemessener [...] Und wer kennt nicht die jungen Evangelisten der Mormonen mit kurzgeschnittenem Haar und dem ewig marineblauen Blazer und der diskreten Clubkrawatte? Wie kann man das Merkmal "gepflegt, aber etwas aus der Mode" der Zeugen Jehovas übersehen? Alles das war das Objekt eines Kalküls, und es ging aus einem genauen Studium des Bildes hervor, das man anderen vermitteln möchte. Das Identitätsgefühl wird auch durch die Wahl der Werkzeuge für den Eingangskontakt erreicht: Wenn der berühmte "Persönlichkeitstest" der Scientology-Kirche suggerieren kann, daß jeder Passant in irgendeiner Weise ein Müßiggänger zu sein scheint, wird die Organisierung einer Konferenzreihe über antike Zivilisation einige Studenten der historischen Fakultät mehr ansprechen als einen Studenten der Wirtschaftswissenschaft, während wieder andere sich mehr von einer Einleitung mit den Techniken der Kommunikation oder Verbesserung der Effektivität angezogen fühlen . . . Schließlich mag man sich erinnern, daß das Prinzip der Verführung gründlich bis zum Exzeß von David Moïse benutzt worden ist, dem Gründer der Sekte "Kinder Gottes", der eindeutig ein "Missionieren durch Flirts" oder "missionarisches Umwerben" gepredigt hatte, um neue Anhänger zu werben, und dessen Bewegung 1978 wegen Prostitution aufgelöst wurde. In jedem Fall muß der Werber eine gute Befähigung besitzen, den Bezugsrahmen seines Zuhörers, seine emotionalen Komponenten, wahrzunehmen. Die zweite Phase der Anwerbung, wenn einmal Sympathie aufgebaut ist, besteht in dem Überzeugen des künftigen Anhängers von der Glaubwürdigkeit der Sprache. Lionel Bellanger (Überzeugung, PUF, 1985) definiert die vier "C" einer gesunden Kommunikation, jemanden zu überzeugen: Damit eine Botschaft überzeugend ist, während man den angeblich freien Willen des möglichen künftigen Anhängers anerkennt, muß diese Botschaft glaubwürdig sein ("crédible"; notwendigerweise auf Beweisen beruhend), sodannkohärent ("cohérent"; keine Widersprüche enthaltend), konsistent ("consistant"; Beständigkeit des Themas) und kongruent ("congru"; die vermittelte Botschaft muß den Erwartungen des Zuhörers angemessen sein). Das Ziel des Anwerbers auf dem Gebiet der Missionierung besteht darin, den Zuhörer allmählich einen Weg aus der realen Welt in die Welt der Glaubenssätze gehen zu lassen, ohne eine schließliche Ablehnung auszulösen. Dieses Voranschreiten wird erreicht durch Erfindung (Umkleidung der Realität), Simulation (das Glaubwürdigmachen einer fehlerhaften Botschaft), Verstellung, Verleumdung, Zweideutigkeit -- dies alles sind Techniken, die es ermöglichen, sich den Erwartungen des Zuhörers anzupassen, um von der Überredung zur Mystifikation zu gelangen. Diese Techniken sind nicht als solche verwerflich; in jedem Fall aber bilden sie die Grundlage für Marketingaktionen jeder Art und sind nicht strafbar. Eine der Personen, die vor der Kommission angehört wurden, baute die Verteidigungslinie auf, auf die sich die Sekten berufen könnten: "Alles ist Manipulation, man kann es drehen und wenden, wie man will. Geschäfte, Politik, Liebe, demokratische Diskussionen, Öffentlichkeitsarbeit, Fernsehen -- alle zielen darauf ab, Leute zu manipulieren. Wie auch immer, man sollte nicht in Panik verfallen: Jeder auf der Welt manipuliert jeden auf der Welt." Es wird noch zu sehen sein, daß die Gefahr aus der Sprache der Überredung, die die Sekten benutzen, sich weder mit den verwendeten Techniken noch mit den Folgen der Anhängerschaft, zu der sie führt, verträgt. Die letzte Komponente des Schrittes, der zur Anhängerschaft führt, ist die Faszination, im allgemeinen erreicht zu der Zeit, wo der Neue auf das Kernstück der Sektendynamik trifft (positive Ergebnisse eines Tests, Unterstützung bei einem Ritus, Treffen mit dem Guru usw.), das magische Merkmale in die Beziehung zwischen dem künftigen Anhänger und der Sekte einführt. Sie verursacht einen Ansturm auf das symbolische Universum der Sekte und führt dazu, daß man sich verpflichten möchte. Diese kurze Übersicht über die dominanten Merkmale der Rekrutierungstechniken, die Sekten verwenden, zeigt den besonderen Charakter der Schritte, die darauf abzielen, eine ausdrückliche Zustimmung vom künftigen Anhänger zu erlangen, sowie die Tatsache, daß die durchgeführten Techniken keine Techniken von Zwangsmitteln sind, sondern solche der Überredung/Überzeugung; der Anhänger stimmt dem formell zu. Mehrere Gesprächspartner der Kommission warfen Licht auf dieses Paradox: Die Originalität der Sektengruppen liegt in der Tatsache, daß das Opfer insbesondere während des Prozesses, der zur Anhängerschaft führt, zugleich Handelnder ist [ein Handelnder im buchstäblichen Sinne als jemand, der handelt, etwas tut, ist kein passives Opfer]. Eine gewisse Parallelität mit den Stufen eines Drogenopfers läßt sich ausmachen: "Wir haben Auseinandersetzungen mit den Eltern von Drogenabhängigen. Sie denken -- in gewisser Weise zu recht --, ihr Kind wäre ein Engel, wenn es den schrecklichen Dealer nicht gäbe. Sie vergessen die neun Zehntel des Weges, den das unglückliche Kind durchquert hat, verantwortlich oder nicht, aber aus eigenem Willen, um in die Arme des genannten Dealers zu gelangen. Man kann den Anteil der Freiwilligkeit bei dem Anhänger nicht beiseite schieben, der kein Schwachkopf ist, den man manipulieren kann, der vielmehr wohlüberlegt handelte." Dementsprechend könnte man die Werber der Sekten als "Dealer der Transzendenz" ansehen. In dieser Hinsicht erscheint ein Bild, das jemand gebrauchte, den die Kommission anhörte, passend, um den wohlüberlegten Charakter des Schrittes des künftigen Anhängers verständlich zu machen: "Die Sekten sind nicht ein Netz, das auf Leute fällt, sondern ein Netz, in das sie sich willentlich verstricken." Eine Finanzmacht Lafayette Ron Hubbard, der Gründer von Scientology, hat in einer Rede in Newark nicht ohne Zynismus bemerkt: "Wenn jemand wirklich ein Millionär werden will, dann gründet er am besten seine eigene Religion." Diese Tatsache wird von der Mehrzahl der Sektenführer, die die Kommission anhörte, offensichtlich erkannt, selbst wenn sie auf Fragen nach dem genauen Budget ihrer Gemeinschaften ausweichend antworteten. Dessen Einschätzung bleibt so großenteils die Angelegenheit derer, die Sektengegner sind, und läuft so die Gefahr, erheblich überschätzt zu werden. Wenn die Sekte unter diesen Umständen veranschlagt, daß die die Runde machende Information nicht in Übereinstimmung mit der Realität ist, liegt bei ihr die Beweislast, ihre finanziellen Mittel deutlicher darzulegen, was aber bei weitem nicht der Fall ist. Sie haben wenig Grund, sich -- was sie jedoch immer wieder tun -- über den Mangel an Objektivität in den Urteilen über ihre finanzielle Grundlage zu beklagen. Das kollektive Werk des Roger Ikor-Zentrums, "The Sects, State Emergency", beinhaltet viele Informationen, die es ermöglichen, sich der wahren Finanzmacht bewußt zu werden, aus der gewisse Gemeinschaften bestehen. Die Fälle Moon-Sekte [Vereinigungskirche] und Scientology sind zu bekannt, um hier noch einmal darauf hinzuweisen. CCMM bemerkt bezüglich der Transzendentalen Meditation, daß das Recht zur Initiation mit einem Viertel des Monatsgehaltes verbunden ist und der Preis für einen Kurs eines Sidhis sich auf 40.000 F [DM 13.000] beläuft. Dieselbe Quelle gibt für die Raëlianer-Bewegung einen Beitrag von 3 % des jährlichen Nettoeinkommens für die Zugehörigkeit zur fanzösischen Bewegung, von 7 % für die internationale Bewegung und 10 % für die Mitgliedschaft in der 'Weltregierung' an. Die finanzielle Macht von Sokko Gakkai resultiert gemäß derselben Quelle aus Grundstücksgeschäften der Sekte (domain des Forges Trets, château des Roches Biévres). Die Bedeutung der betreffenden Summen erklärt die Strategie vieler Gemeinschaften, sich in Ländern niederzulassen, in denen eine "tolerante" Finanzgesetzgebung herrscht: So geht das Geld von dort aus in die Vereinigten Staaten (wo der erste Verfassungszusatz extrem liberal ausgelegt wird), in viele Staaten Südamerikas oder in ehemals kommunistische Länder in Europa. Die vor der Kommission gehörten Sektenführer leugneten diese Finanzmacht im allgemeinen nicht; sie gingen nicht ohne Humor oder Zynismus so weit, zu bestätigen, daß ihre Gemeinschaften keine Religionen darstellen, die Armut als Tugend predigten. Im allgemeinen brachten sie vor: Zuguterletzt gibt es eine Struktur mit Namen WISE, deren Zweck es ist, Firmen unter sich zu vereinen, die beschlossen haben, die Managementtechnik von Herrn Hubbard anzuwenden und eine Geschäftswelt zu schaffen, in der eine bessere Moral herrscht." In den Aussagen von ehemaligen Anhängern, von denen die Kommission eine bestimmte Anzahl anhörte, hört sich das so an: In der Tat gründete es sich auf eine strikte Auslegung des religiösen Charakters der Gemeinschaften, die die verschiedenen religiösen Bewegungen und Philosophien bilden, daß der Staatsrat ihnen den Vorteil verweigert hat, Spenden und Erbschaften entgegenzunehmen. Das Dekret Bruderschaft der Diener der Neuen Welt (EC, 21.1.1983) bestätigt so die Rechtmäßigkeit eines Dekrets des Ministerpräsidenten, mit dem ein Regreß der Gemeinschaft gegen das Dekret eines Präfekten abgewiesen wurde, in dem die Genehmigung verweigert wurde, ein Vermächtnis anzunehmen, weil: " . . . allein schon zuzugeben, daß die Gemeinschaft [...] auch zum Ziel hat, eine Anbetung auszuüben, hieße, ihre Herstellungen von Schriften und lehrmäßigen Veröffentlichungen zu dulden: Da [...] sie sich nicht ausschließlich damit befaßt, ist es folglich unbegründet, als rechtsgültig anzuerkennen, daß das angegriffene Dekret die Entscheidung der Präfektur zu Unrecht bestätigte, in der die Genehmigung, ein Vermächtnis anzunehmen, verweigert wurde." In einem gleichgelagerten Fall der Gemeinschaft der armenischen apostolischen Kirche (EC, 29.10.1990) bestätigt der Staatsrat die Ablehnung des Antrags der Gemeinschaft, ohne wie im vorangegangenen Fall das Bestehen kommerzieller Tätigkeit zu unterstellen: "In Anbetracht der Tatsache, daß nach Artikel 2 ihrer Statuten [...] der Zweck der religiösen Gemeinschaft der armenischen apostolischen Kirche darin besteht, 'das geistige, erzieherische, soziale und kulturelle Leben der armenischen Gemeinde zu fördern', kann die antragstellende Gemeinschaft folglich nicht so angesehen werden, als sei die Ausübung der Anbetung ihr alleiniges Ziel . . . " Aus all diesen Gründen hat eine Reihe von Gemeinschaften beschlossen, mehrere Pole in ihren Tätigkeiten zu unterscheiden und insbesondere von ihren ausschließlich religiösen Tätigkeiten zu trennen, die in ihren religiösen Gesellschaften ausgeübt werden, während ihre kommerziellen Tätigkeiten (Literaturherausgabe, Bücherläden) durch ihre Gesellschaften mit beschränkter Haftung durchgeführt werden. Solch eine Änderung, die überdies völlig legal ist, muß jedoch zu Sorgen Anlaß geben, wenn die Mehrzahl der Gemeinschaften eindeutig den Willen kundtut (den man vom rechtlichen Standpunkt her nicht einmal tadeln kann), der Ausdehnung ihrer jeweiligen Bewegung ein Großteil ihrer finanziellen Mittel zuzuweisen: Alle Sektenführer, die vor der Kommission gehört wurden, bestätigten die Berufung ihrer Gemeinschaft, ihren Glauben durch ein Missionswerk zu entwickeln und zu verbreiten. Die Bedeutung der Mittel zur Verfügung einer bestimmten Zahl von Sektengemeinschaften, denen die den Mitgliedern der Kommission gegebenen Dokumente insbesondere eine luxuriöse Ausstattung ihrer Tätigkeiten zuschreiben, verstärkt unbestreitbar die Fähigkeit dieser Sekten, Menschen anzuziehen und die Wirkung ihrer verwendeten Rekrutierungstechniken zu verbessern. II.- A EIN VIELGESTALTIGES PHÄNOMEN MIT KOMPLEXEN WIRKUNGEN A.- A EIN BREIT GEFÄCHERTES PHÄNOMEN Der Bericht von Alain Vivien aus dem Jahre 1982 führte 116 Sekten in drei Kategorien auf: Östliche [oder orientalische], synkretistische oder esoterische sowie rassistische und faschistische. Die Allgemeine Informationsabteilung machte sich kürzlich einen Schritt zu eigen, der es ermöglichte, die Analyse erheblich zu verfeinern. Wir wollen die von der DCRG übernommene Methode und die wichtigsten Ergebnisse ihrer Untersuchung, wie sie auf Anfrage der Kommission übermittelt wurden, erklären. 1.- Von der Allgemeinen Informationsabteilung übernommene Methoden
Die von einer großen Zahl von Autoren populär gemachten Lehren des New Age beruhen auf der Vorstellung, daß die Welt kurz vor dem Eintritt in ein neues Zeitalter steht, dem Zeitalter des Wassermanns, dem ein neues geistiges Erwachen entspricht und das durch nachhaltige Änderungen gekennzeichnet ist. Sie beruhen also auf einem Millennarismus für das Jahr 2000 (das Millennium ist die vor dem Jüngsten Gericht erwartete Tausendjahrherrschaft). Die Anhänger dieser Lehre stellen oft darauf ab, daß die ausersehene neue Weltreligion nach ihrer Lehre die christlichen Religionen des Zeitalters der Fische ersetzen wird, die wiederum die mosaischen Religionen (Zeitalter des Widders) und die babylonischen Religionen (Zeitalter des Stiers) ersetzt haben. Wie das Wörterbuch der Religionen zeigt, sind diese Lehren auf eine Reihe von Glaubenssätzen gegründet, darunter die "Reinkarnation und das Gesetz des Karma; die geistige Errungenschaft als Ziel individuellen Daseins und das Erwachen eines planetarischen Bewußtseins als Ziel des kollektiven Daseins, das göttliche Wesen des inneren Bewußtseins und die Rolle des Körpers als ein Ort kosmischer Integration; eine Anthropologie mit einem Ort für den subtilen, ätherischen Astralleib; eine Kosmologie mit einem Ort für Engel und Geister, der Glaube an einen kosmischen Christus, der das Universum als unterschwellige Energie belebt und die Existenz christischer Verkörperungen wie Jesus, die periodisch auftreten, um die Menschheit zu ihrer spirituellen Bestimmung zu geleiten." Die "alternativen" Gruppen So lehrt die Humana France-Bewegung (TVIND-Schulen) die humanitäre Hilfe (erstrangig für Opfer von Hungersnöten, Kriegen, Krankheiten, Katastrophen), Beistand bei der Förderung von Projekten in der Dritten Welt und Untersuchungen, die darauf abzielen, die Ursachen von Armut und Leid auszumachen. Die Humanistische Bewegung, im Jahre 1969 von dem Argentinier Mario Rodriguez Cobos, als Silo bekannt, gegründet, basiert auf der Ideologie des Siloismus, die zum Ziel hat, Gewalt und persönliches Leid durch persönliche Entwicklung und soziale Umwandlung auszulöschen. Diese Bewegung hat Solidarität, gewaltlose Aktivität, fehlende Diskriminierung, Kampf gegen die Monopole, Kooperativen und Eigenverwaltung zum Mittelpunkt. "Evangelikale" und "pseudokatholische" Gruppen Unter diesem Qualifikationsmerkmal werden Bewegungen subsummiert, die zwar an die christliche Tradition anknüpfen (im einen Fall protestantisch, im anderen Fall katholisch), die sich aber um Personen (Pastoren, ehemalige Priester) bilden, die eine Guru-Haltung entwickeln. Im Falle der "pseudokatholischen" Gruppen sind die Lehren gewöhnlich so weit von der Theologie der Kirche entfernt, daß sie von ihrer Kommunion ausgeschlossen sind. Zu den aktivsten evangelikalen Gruppen kann man insbesondere die Universale Allianz, die Evangelikalee Pfingstkirche von Besançon, die Familie (früher: Kinder Gottes) und natürlich die Moon-Sekte [Vereinigungskirche] zählen. Die Moon-Sekte [Gemeinschaft für die Vereinigung des Weltchristentums] behauptet, daß Jesus versagt habe, bekundet seinen erbärmlichen Tod und daß er nicht in der Lage gewesen sei, eine vollkommene Familie zu schaffen. Die Schaffung einer solchen Familie wird Reverend Moon in Übereinstimmung selbst mit dem Willen Jesu, der ihm 1936 erschienen sei, zugeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, muß der Reverend insbesondere eine wirtschaftliche Macht anhäufen, die es ihm ermöglicht, Satan zu besiegen. Diese Organisation ist für die rein evangelikalen Bewegungen sehr repräsentativ. Unter den aktivsten pseudokatholischen Bewegungen sind die Invitation à la vie intense und die Tradition Famille Propriété [TFP] zu erwähnen, die mit der Gemeinschaft "Zukunft der Kultur" zusammenhängt. Das Ziel der TFP ist es, die christliche Zivilisation wiederherzustellen (Feldzüge der "Zukunft der Kultur" gegen Pornographie, die Verteilung von Kondomen, Kampagnen der TFP gegen Filme wie Ave Maria oder Die Versuchung Christi), aber auch der Kampf gegen die Landreform in Brasilien (der Gründer der TFP ist der Brasilianer Plinio Correa de Oliveira), gegen den Sozialismus und für die Wiederherstellung der Monarchie. Die "apokalyptischen" Bewegungen Die "neo-heidnischen" Bewegungen Die "neo-heidnischen" Bewegungen beziehen sich im allgemeinen auf keltische oder skandinavische Mythologien, auch auf den Animismus. Für Frankreich sollen drei Bewegungen, die sich zu solchen Lehren bekennen, genannt werden: der Ordre monastique d'Avallon, Le suicide des rives und Clé de l'univers. Die "satanistischen" Bewegungen Aus dieser Strömung heben sich die folgenden Bewegungen heraus: AZAZEL INSTITUTE INC., Cercle initiatique de la licorne Wicca occidentale, Eglise philosophique Luciférienne und Les croisés de la nouvelle Babylone. Die Heilerbewegungen Das Ausmaß der Gefahr aus diesen Theorien variiert danach, wie stark mehr wissenschaftliche Techniken ersetzt werden, und danach, wie stark von Ärzten verschriebene Medikamente abgesetzt werden oder nicht. Die Heilerbewegungen sind extrem vielgestaltig. Eine der ältesten ist die Religion der Antoinisten, gegründet zum Ende des letzten Jahrhunderts von Louis Antoine. Die Vorstellung von Krankheiten wird ebenso abgestritten wie die vom Tod (Glaube an die Reinkarnation): Es ist das Denken, das Leid hervorbringt, der Glaube als solcher beseitigt es und nicht die Eingriffe von Medizinern. Die Bewegung HUE France (französischer Zweig der Energie humaine et universelle, IHUERI) ist eher mit New Age- oder östlichen Trends verbunden. Die vorgeschlagene Therapie besteht darin, "in den Organismus des Patienten [...] universelle Energie zu injizieren, indem die Kanäle der Energie frei gemacht werden" -- dank eines Offenhaltens der Chakren. Die Techniken der IHUERI decken alle Pathologien ab. Neueren Datums und katholisch im Erscheinungsbild, wurde die Gruppe Invitation à la vie intense (IVI) im Jahre 1977 von Yvonne Trubert gegründet. Die Lehren, die auf der Annahme des Nutzens gewisser "Harmonisierungen" und "Schwingungen" beruhen, machen Anleihen bei vielen Theorien, darunter auch medizinischen. Anzumerken bleibt, daß die Heilerbewegungen in beträchtlichem Ausmaß Personen aus dem Gesundheits- dem medizinischen oder paramedizinischen Bereich rekrutiert [...] Die "östlichen [oder orientalischen]" Bewegungen In diesen Trend sind einzuordnen die Gemeinschaft Sri Chinmoy von Paris, das Zentrum für Mahatayma-Meditation, die französische Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, Maha Shakti Maudir, die Snimi Atmananda Afma Bodha Satsanga-Mission, die Sri Ram Chandra-Mission und natürlich Soka Gakkai. Soka Gakkai erhebt (trotz des Schismas mit Nichiren Shoshu im Jahre 1990) den Anspruch, die Lehren von Nichiren zu verbreiten, einem buddhistischen Mönch des 13. Jahrhunderts, der eine nationalistische und intolerante Version des Buddhismus vertrat. Der Zugang zu Frieden und Glück wird dem Gläubigen garantiert, der eine Reihe von Praktiken beachtet, darunter die Gonkyo-Rezitation bestimmter Kapitel der Sitra des Lotus, die Daimoku-Rezitation der krönenden Formel der Anbetung, die Hingabe an die Mandala-Bildrolle, auf der die Anrufung festgehalten ist. Soka Gakkai erhebt den Anspruch einer universalen Religion, die den Buddhismus mit der Gesellschaft vereinen will. Die "okkulten Bewegungen" Wo die Esoterik die Existenz einer höchsten Überlieferung des Menschen fordert, die ihm nicht offenbar wurde und die man nur durch die Lehre erkennen kann, ist der Okkultismus die Suche nach initiatorischen magischen Fähigkeiten. Dennoch gibt es zahllose Verbindungen zwischen den beiden Richtungen, die eine Diskussion der esoterisch-okkulten Richtung berechtigt erscheinen lassen. Für diese besteht der Mensch aus drei Grundsätzen (dem physischen, dem astralen und dem göttlichen), deren Gleichgewicht zerstört wurde. Das läßt die Wiederherstellung durch Initiation ratsam erscheinen, die es ermöglicht, die Verbindung zwischen dem Sichtbaren und dem Unsichtbaren wiederherzustellen, dessen, was man wahrnimmt, und dessen, was den Sinnen entgeht. Bedeutsam in dieser Richtung verschiedenster Praktiken sind: Ontologie méthodique culture et tradition, Association Nouvelle Acropole France (ANAF), Alliance Rose Croix und die Ordonnance des scribes scientifiques et des mystères initiatiques. Bedeutsam sind auch die Sonnentempler, die 1984 von Luc Jouret gegründet wurden und deren Tätigkeiten am 5. Oktober 1994 tragisch endeten (Massaker von Morin Heights/Kanada und Fribourg/Schweiz). Die "psychoanalytischen" Bewegungen Die Faculté de parapsychologie, die Famille de Nazareth (gegründet auf den Lehren der Existenzpsychologie, wirft sie die Rollen von Psychotherapeut und geistlichem Meister durcheinander) stehen repräsentativ für diese Bewegung, deren beherrschendes Element jedoch die Scientology-Kirche ist. Eine Publikation dieser Gemeinschaft, herausgegeben zum 40. Jahrestag der Gründung der Bewegung, stellt die Lehren von Scientology wie folgt dar: Der Mensch ist ein geistiges und unsterbliches Wesen. Seine Erfahrung geht sehr wohl weiter als seine Lebensdauer. Seine Fähigkeiten sind unbegrenzt, auch wenn sie in der Gegenwart nicht zum Tragen kommen. Überdies betrachtet Scientology den Menschen als im Grunde gut und glaubt, daß seine geistige Sicherheit von ihm selbst abhängt [...] So ist Scientology eine religiöse Philosophie im nachhaltigsten Sinne, weil sie sich mit der völligen Rehabilitierung der angeborenen geistigen Identität des Menschen befaßt -- mit seinen Begabungen, seinem Bewußtseinsstand und bestimmt mit seiner eigenen Unsterblichkeit. Da die Religion überdies am Geist im Vergleich mit sich selbst, mit dem Universum und anderen Lebensformen interessiert ist und in erster Linie den Glauben an geistige Wesen darstellt, folgt Scientology einer religiösen Tradition, die mindestens so weit zurückreicht wie die Menschheit. Und doch stellt Scientology etwas völlig Neues dar. Seine religiöse Technologie ist neu, seine kirchliche Organisation ist neu, und seine Bedeutung für den Menschen des 20. Jahrhundertsist völlig neu [...] Das erste Mittel der Anwendung der fundamentalen Wahrheiten von Scientology auf die Rehabilitation des menschlichen Geistes heißt Auditing. Es ist die zentrale Praxis von Scientology und wird von einem Auditor durchgeführt [vom lateinischen audire, das hörenheißt]. Die Auditoren von Scientology erhalten individuelle Hilfe, um dieses Ziel zu erreichen, indem sie dazu gebracht werden, ihr Dasein durch eine Reihe von Schritten zu untersuchen, die von Ron Hubbard sorgfältig ersonnen wurden. Indem sie diesem allmählichen Prozeß folgen, können diese Menschen ihre Fähigkeit verbessern, Dingen ins Auge zu sehen[...] -- während sie Lage auf Lage der Erfahrungen entfernen, die sie so schwer bedrücken. Das Auditing ist daher nichts, dem sich eine Person unterzieht. Man kann daraus nur durch aktive Teilnahme und gute Kommunikation Nutzen ziehen. Die Verwendung des Elektropsychometers oder Elektrometers durch Auditoren ist kennzeichnend für die Scientology-Religion und eine Art Revolution auf dem Gebiet der geistigen Entwicklung. Die Auditoren verwenden das Elektrometer, um Zonen der Sorgen oder des geistigen Leidens aufzuspüren, die unter dem gegenwärtigen Bewußtseinslevel der Person bestehen. Wenn diese schmerzlichen Zonen hervorgehoben sind, kann die Person sie ohne die subjektiven Einflüsse untersuchen, die die Praktiken von geistigen Rat Suchenden in den anderen Religionen begleiten. Ron Hubbard entwickelte das Elektrometer in dem Wissen, daß der Geist mentale Bilder zurückbehält, wahre Aufnahmen der letzten Erfahrungen. Diese Bilder enthalten Energie und Masse. Wenn eine Person auf eines diesermentalen Bilder schaut oder an etwas denkt, zeichnet das Elektrometer präzise die Änderungen auf, denen seine mentale Masse und seine Energie unterliegen [...] Dianetik hat die Entdeckung eines bis dahin unbekannten und für den Sinn schädlichen Teils verkündet, eines Teils, das viele Aufzeichnungen von Erfahrungen von Leid und des Unbewußtens in Form von mentalen Bildern enthält. Sie liegen unterhalb der Bewußtseinsebene einer Person, und ihre Einheit bildet das, was man den reaktiven Sinn nennt -- die Quelle aller Furcht, aller Emotionen, allen Leides und aller unerwünschter psychosomatischen Krankheiten. Schritt für Schritt wirkt das Auditing auf den reaktiven Sinn ein, bis alle seine Inhalte offenbar gemacht sind und ihre schädlichen Wirkungen auf den einzelnen beseitigt sind. Wenn das geschehen ist, erreicht man einen neuen Seinszustand, der in der Scientology Clearsein genannt wird. Die grundlegende Persönlichkeit eines Menschen, seine künstlerischen Begabungen, seine persönliche Kraft und der individuelle Charakter, die Freundlichkeit, die ihm innewohnende Aufrichtigkeit sind wiederhergestellt. Clearsein ist ein neuer Zustand für den Menschen, aber die Brücke führt ihn zu Gipfeln noch höherer geistiger Freiheit. Hinter dem Clearsein erscheint die Ebene des Operierenden Thetans (OT). Ein Thetan soll geistig unsterblich sein, das Individuum selbst, weder sein Körper noch sein Sinn, noch etwas anderes. Das ist keine Frage dessen, was er hat, sondern dessen, was er ist, ein Zustand der Dinge, der klar auf diesen höheren Ebenen erscheint. Der Zustand des Clearseins zielt darauf ab, das zu eliminieren, was nicht inhärent zu dem geistigen Wesen selbst gehört. Das Ziel des Operierenden Thetans ist, die Leiden des Daseins zu überwinden und die Sicherheit und die Talente seines ersten geistigen Seinszustandes zu finden. Auf dieser Ebene weiß er, daß er wohl von materiellen Dingen wie physikalischen Formen und dem physikalischen Universum getrennt ist [...] Eine weitere fundamentale Praktik der Scientology-Religion ist [...] das Studium der Grundsätze von Scientology [...] Der Weg, den der Scientologe geht, der ein Auditing erhält und der die Schriften der Scientology studiert, wird Bridge genannt. Darin verkörpert sich eine alte Vorstellung -- ein Weg, den man sich für eine lange Zeit vorstellt, der den bestehenden Abgrund zwischen dem gegenwärtigen Zustand des Menschen und den viel höheren Ebenen des Bewußtseins überbrückt. Die Bridge ist aus allmählichen Schritten zusammengesetzt, so daß die erzielten Vorteile fortschreitend, vorhersehbar und offenkundig sind [...] Hier ist das Wesen von Scientology: Die Bridge, das Auditing und der Drive; und diese Dinge finden jeden Tag im Jahr in allen Kirchen von Scientology auf der ganzen Welt statt. Die Sendung von Scientology ist nicht weniger als die Rehabilitierung des menschlichen Geistes. Und vier Jahrzehnte nach der Gründung der Kirche ist es diese Fähigkeit, dieses Ziel zu erreichen, die auf die Nacht der Zeiten zurückgeht, die bewirkt, daß immer mehr Männer und Frauen aus allen Verhältnissen und Kulturen sich Scientology zuwenden. Die UFO [Außerirdischen-]Bewegung Die am besten bekannte Gemeinschaft dieser Strömung ist fraglos die Bewegung der Raëlianer. Die Raëlianerbewegung wurde im Jahre 1975 von Claude Vorilhon gegründet. Angeblich wurde er 1973 vom Präsidenten des Rates der Ewigen kontaktiert, so daß er als Prophet die neue atheistische Religion verbreitet. Die Religion basiert auf dem Glauben an die Existenz von Elohim, von Bewohnern eines Planeten, der neun Milliarden Kilometer entfernt ist, und wissenschaftliche Erschaffer aller Lebensformen auf der Erde. Diese haben ihm angeblich die wahre Bedeutung der in der Bibel berichteten Ereignisse offenbart (der Wal des Jona war ein atomgetriebenes Unterseeboot, der Turm zu Babel eine Rakete) und die Botschaft inspiriert, die auf einer Infragestellung des demokratischen Systems zum Nutzen der "Geniokratie" beruht, der Hierarchie menschlicher Rassen und der Förderung eugenischer Werte. "Sinnliche Meditation", die es ermöglicht, einen kosmischen Orgasmus zu erlangen, bildet eine der Praktiken, die die Raëlianer predigen, die immer auf der Suche nach einem Ort -- und finanziellen Mitteln -- sind, der für die Erreichung einer Botschaft günstig ist, wo Elohim offizielle Kontakte mit den Menschen aufnehmen wird. Synkretistische Bewegungen Diese Strömung schließt extrem vielgestaltige Bewegungen ein, wie die Domaine d'Ephèse, Seimeikyo Europa und die Association de méditation en France. Die zwei Gemeinschaften, die die meisten Anhänger um sich scharen, sind zweifellos die Chevaliers du Lotus d'or und die Fraternité blanche universelle. Gegründet im Jahre 1947 von Omraam Mikha'l Aivanhov, stellt sich die letztere Gemeinschaft in Form einer Initiationsschule dar, die für eine synkretistische Esoterik eintritt, die sich auf die Anbetung der Sonne, das Gesetz des Karma und "geistige Galvanoplastie" gründet. Die Association des Chevaliers du Lotus d'or wurde 1967 von Gilbert Bourdin gegründet. Ihre wichtigste Lehre ist der Aumismus; der Glaube, daß das erste Wort Gottes zu Anfang der Erschaffung des Universums das Wort "Aum" war. Daher widmen sich die Ritter einer Praktik, die in der millionenfachen Übertragung des Klanges "om" oder in der Rezitation des Mantras "Om Ah Hum" besteht, das die Schwingungen der okkulten Mächte neutralisieren soll. Der Zweck dieser neuen universalen und synkretistischen Mystik, die in der Lage ist, Ost und West zu verbinden, ist, die Erde und den Kosmos vor der Selbstzerstörung zu retten, so daß das Goldene Zeitalter und seine neue Gesellschaft eingesetzt werden. Gilbert Bourdin, alias Christkönig der Neuen Allianz, alias Hamsah Manarah, alias Melchisedek, erklärte sich 1990 nach einer Aufeinanderfolge von Verpflichtungen gegen eine Vielzahl von Feinden selbst zum "multiplanetaren Messias". Die heilige Stadt des Mandarom ist in Castellane eingerichtet. Für eine noch genauere Analyse ergänzte die Allgemeine Informationsabteilung den "dominanten Typus" noch durch den "ergänzenden Typus" gemäß den bereits erklärten Kriterien. --Das Konzept des "dominanten" und des "ergänzenden" Typus In derselben Weise kann man innerhalb der apokalyptischen Bewegungen zwischen "evangelikalen" und eher "östlichen" Bewegungen unterscheiden. Die Lehren der Zeugen Jehovas sind allzu bekannt, um hier noch einmal auf sie hinweisen zu müssen. Die Universale Kirche Gottes ist eine weitere Sekte des "apokalyptisch/evangelikalen" Typus. Gegründet von dem Amerikaner Herbert W. Armstrong (1892-1986), entwickelte sie sich in den 1950er Jahren in Europa. Ihre Lehren gründen sich auf einen "Anglo-Israelismus", nach dem die wahren Israeliten, Abkömmlinge der zehn Stämme Israels, die Angelsachsen un die Westeuropäer sind. Die Wiederherstellung der anglo-israelitischen Kirche zwingt dazu, die Königin von England als die rechtmäßige Erbin König Davids anzuerkennen. Die Königin wird aber dennoch ihren Thron an Christus abtreten müssen, wenn er zur Erde zurückkehrt. Die Université spirituelle internationale des Brahma Kumaris steht eher für die östliche Strömung innerhalb der apokalyptischen Sekten. Gegründet von Brahma Baba Lekk Raj, verkündet die Université das Bevorstehen eines nuklearen Holocausts und den Anbruch einer künftigen Welt. Während des Wartens auf dieses Ereignis kommt der innere Frieden des Menschen aus einer Reihe von Praktiken, deren höchste Rajah-Yoga ist. Es wird näher ausgeführt, daß unter der -- sehr häufigen -- Annahme, daß eine Sekte sich nicht einer einzigen Strömung zuordnen läßt, die Allgemeine Informationsabteilung dazu neigte, das als dominanten Typus zu betrachten, von dem die meiste Gefahr ausgeht, sowohl empirisch als auch indirekt. So werden die Kriterien "apokalyptisch", "heilend", "psychoanalytisch" und "satanisch" generell vor die neun anderen möglichen Typen gesetzt, die bei einer Sekte auszumachen sind. Eine Sekte, deren Name spontan den Gedanken an eine östliche Bewegung wachruft (z.B. Sri Sathya Sai), wird insofern als "Heilersekte" eingestuft, als bestimmte Elemente ihres Diskurses offenkundiges in Wunderwirken bestehen. 2.- Ergebnisse der Untersuchung Verteilung der Sekten auf die Strömungen Von den 173 untersuchten Bewegungen folgen 69 nur einer einzigen Strömung. Eine Untersuchung der Verteilung der "ergänzenden Typen" der 104 anderen Sekten zeigt das Vorherrschen des Kriteriums "Heilersekten" (46mal) und des Kriteriums "New Age" (20mal). Die anderen ergänzenden Typen erscheinen jeweils nur weniger als zehnmal. Wennman von der Anzahl der Strukturen her argumentiert, bemerkt man immer eine sehr große Vielgestaltigkeit innerhalb der Sektenbewegung: Die Anwendung der zwei Kategorien "dominanter Typus" und "ergänzender Typus" führt zu insgesamt 56 Kategorien von Sekten. Keine dieser Kategorien schließt mehr als fünf Bewegungen ein -- mit sechs bemerkenswerten Ausnahmen: Typologie der Sekten mit jeweils mehr als 500 Anhängern
Es ist anzumerken, daß die "östliche", "evangelikale" und "apokalyptsche" Richtung jeweils 7, 6 und 5 Bewegungen umfaßt, wohingegen "New Age" nur auf 3 Gruppen zutrifft. Wenn darüber hinaus der "Heiler"-Trend nur fünf Sekten miteinander verbindet, wird dieses Kriterium doch 15mal beim ergänzenden Typus genannt. Die Arbeit der Allgemeinen Informationsabteilung liefert zusätzlich zu diesem Bild des Sektenphänomens Elemente, die es ermöglichen, seine Entwicklung über eine durchschnittliche Zeitperiode hinweg zu verfolgen. Typologische Entwicklung des Sektenphänomens --Vielleicht ist das "New Age" verantwortlich für den Rückgang der "Alternativen" und bereitet den Boden für die "apokalyptischen" Strömungen. "New Age", eine spirituelle und philosophische Richtung, die Mitte der 1980er Jahre aus den Vereinigten Staaten importiert wurde, ist die Nummer Eins im Sektenwettstreit im heraufziehenden dritten Jahrtausend. Tatsächlich werden jeden Tag neue Gruppen oder Networks geschaffen, die sich dem "Zeitalter des Wassermanns" widmen, wohingegen gleichzeitig die bedeutenden und bereits alten Sekten (FBU, Nouvelle Acropole usw.) versuchen, ihre Lehren durch Aufnahme von "New Age"-Themen "aufzufrischen". Ein wahrer Dunstkreis sowohl aus einfachen Organisatoren von Übungskursen auf der Suche nach Kunden wie auch aus wahren Gurus, die ein Glaubensgebäude kontrollieren, ist "New Age" gefährlich, weil es seine Anhänger geneigt machen kann, gefährlichere Wege, z.B. des "apokalyptischen" Typus, zu gehen. Dem Herannahen des Jahres 2000 könnte tatsächlich eine beträchtliche Vermehrung der "apokalyptischen" Gruppen oder Tausendjahrreichanhänger entsprechen, zum Teil (wegen ihres grundsätzlichen Optimismus) aus einem falschen Verständnis der Botschaft des "New Age". Überdies könnten große Bataillone von enttäuschten Anhängern aus den Reihen der evangelikalen (Jehovas Zeugen, Adventisten) oder synkretistischen Bewegungen diese Strömung nähren. Die New Age"-Bewegung hat in jedem Fall die dominante, exklusive "Alternativ"-Bewegung sehr stark schrumpfen lassen; eine Bewegung, die seit den 1970er Jahren fest in der Sektenlandschaft verankert war (Gemeinschaften wie "Rückkehr zum Land", mit einem Stammescharakter wie Ecoovie). --Die "östlichen" Sekten erneuern sich. Die östliche Spiritualität war schon immer faszinierend, selbst wenn sie sich heute im Wettstreit mit "New Age"-Guppen befindet und immer mehr besonders gefährliche "Heiler"-Grundsätze in sich aufnimmt. Zusammen mit der "New Age"-Komponente wirken die Pseudotherapien göttlichen oder "natürlichen" Ursprungs in großem Ausmaß in der Sektenlandschaft. Bis noch vor einigen Jahren auf die östliche religiöse Sphäre (Mahikari, HUE) oder die christliche Sphäre (IVI, evangelikale Gruppen) beschränkt, ist die dominante "Heiler"-Komponente heute auch auf die Mehrzahl der anderen großen Sektenströmungen aufgepfropft (okkulte, synkretistische, psychoanalytische Gruppen) [...] wenn sie nicht sich selbst als einzelnes Objekt für eine Sekte genügt (Fédération internationale pour le développement de l'alimentation instinctive). In unterschiedlichen Ausmaßen imponierend, von einem einfachen Gebet bis zum vollständigen "therapeutischen" Prozeß, gehen von dieser dominanten Komponente gleichfalls Gefahren aus, die variieren, je nachdem, ob sie den Anspruch erhebt oder nicht, für die schwersten Krankheiten eine Lösung zu bringen, und ob sie die Preisgabe der Schulmedizin als Forderung erhebt. Alle diese "magischen" Strömungen scheinen sich nur wenig auf dem Schachbrett der Sekten bewegt zu haben. Aber die extreme Verschlossenheit einiger dieser Gruppen macht es nicht möglich, sie systematisch aufzudecken, und die satanistischen Gruppen flößen Ängste ein, die man nicht leichtnehmen sollte, weil die französischen Lucifériennes, dem Beispiel ihrer "Koreligionisten" in den Vereinigten Staaten und in den skandinavischen Ländern folgend, ihre gegenwärtigen folkloristischen Tätigkeiten wahrscheinlich aufgeben und kriminell werden: Entweihung von Friedhöfen, Drogentransporte, Blutvergießen . . . --Die "evangelikalen", "pseudokatholischen" und "synkretistischen" Strömungen behaupten sich mehr oder weniger. Die "kleinen Kirchen", angeführt von falschen Bischöfen, erhalten sich durch den karikaturhaften Gebrauch römisch-katholischer oder orthodoxer Riten. Was sie betrifft, ziehen die dominanten evangelikalen Bewegungen, oft durch richtige Pastoren, die Schiffbruch erlitten haben, in der Rolle eines Gurus mit Leben erfüllt, ständig Nutzen aus den Freiheiten, die ihnen die offiziellen protestantischen Strukturen bieten und an deren Rand sie blühen und gedeihen. Was die synkretistischen Gruppen angeht, sie widerstehen nur mit Schwierigkeiten der "New Age"-Unbestimmtheit. --Eine Leidenschaft für "moderne" Sekten, die den Anspruch auf eine psychoanalytische Basis erheben, läßt sich nicht abstreiten. Mit Speerspitzen wie Scientology scheint dieser Trend heute einer der bevorrechtigten Ersatzwege für die traditionellen religiösen Lehren zu sein. Man muß sich nur die Vermehrung der Dispensarien ansehen, die Schulungskurse und Seminare für "Persönlichkeitsentwicklung" bieten ... manchmal im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezahlt. Es gibt hier sicher mehr "Kunden" als treue "Anhänger", aber die Fälle von Sektendriften häufen sich. Der Schaden, der bei den Opfern angerichtet wird, ist besonders schwerwiegend (Ruin, Geisteskrankheiten, Suizide ...), weil in diesem Typus Sekte die mentalen Manipulationen extrem ausgefeilt sind. --Der "UFO"-Trend bleibt weiterhin verhalten, aber er gedeiht. Angeführt durch die Raëlianer-Bewegung und Siderella, machen die "Ufologen" wenig Schule. Ihre Mitgliederzahl nimmt weniger zu alsdie Kosten für Dienste, die von den Verantwortlichen geltend gemacht werden. Doch hier verbirgt der pittoreske Diskurs oft beunruhigendere Vorstellungen wie die der "Geniokratie" (oder "Herrschaft der Eliten") bei den Raëlianern. B.- OFTMALS GEFÄHRLICHE PRAKTIKEN Die Gefahren, die die Sekten darstellen, an anderer Stelle als Sekten"driften" bezeichnet, verdienen unsere höchste Aufmerksamkeit. In der Tat sind es diese Gefahren, die die in die Einzelheiten gehende Aufmerksamkeit rechtfertigen, die sie vor eine breite Öffentlichkeit bringen muß und die, so betonen wir, zur Schaffung dieser Untersuchungskommission führte. Es ist daher ratsam, sie im einzelnen zu analysieren. Bevor wir jedoch damit fortfahren, ist es notwendig, ein mögliches Mißverständnis zu klären: Nicht alle spirituellen Bewegungen außer den traditionellen Religionen, Gemeinschaften, die gewöhnlich als Sekten bezeichnet werden, sind gefährlich, wie etwa die Baptisten, die Quäker und die Mormonen. Ihre Rolle kann man manchmal sogar als sehr positiv ansehen: "Man trifft in Sekten die Besten und die Schlimmsten [...] Manchmal finden einige Leute durch eine Sekte herzliche und freundliche Mitmenschen, andere hingegen finden wiederum eine Führung für ihr Leben, noch andere werden strukturiert. Von meinen Patienten gingen einige zu Sekten. Ich würde um nichts in der Welt wünschen, daß sie sie wieder verließen, weil die Sekte für sie zeitweilig so etwas wie ein Tutor ist." Die Kommission hat sich sorgfältig davor gehütet, alle bestehenden spirituellen Gruppen in einen Topf zu werfen. Sie zog in Betracht, daß sich ihre Tätigkeit darauf beschränkte, die schädlichen Auswirkungen zu untersuchen, die allein von den gefährlichen Sekten ausgingen -- und die Mittel zu ihrer Bekämpfung bereitzustellen. Diese negativen Auswirkungen wurden viele Male angeprangert, sowohl in der Presse als auch durch die Behörden selbst. Der Bericht von Alain Vivien aus dem Jahre 1983, das Urteil der beratenden nationalen Kommission für Menschenrechte am 10. Dezember 1993 und die Antworten der Regierung auf parlamentarische Anfragen legen von einigen Zeugnis ab, wie es auf der internationalen Bühne die Berichte von Richard Cottrell, des Europäischen Parlaments im Jahre 1984 oder von Sir John Hunt vom Europarat im Jahre 1991 taten. Überdies bemerkte die Kommission im Verlaufe ihrer Tätigkeit, daß niemand ihrer Existenz widersprach. Um die Gefahren zu analysieren, die von einer Reihe von Sekten ausgehen, stützt die Kommission sich hauptsächlich auf zwei Informationsquellen, die eine größere Objektivität garantieren, nämlich Gerichtsurteile und von der Allgemeinen Informationsabteilung gesammelte Daten. Sie verwendete in geringerem Ausmaß und mit der nötigen Vorsicht auch die direkten Aussagen ehemaliger Sektenanhänger. Der Schritt, den man tat, offenbart, daß Gerichtsurteile, wenn in ihnen viele Rechtsbrüche der Sekten oder einiger ihrer Anhänger zur Sprache kommen, nur ein sehr unvollständiges Bild der vielgestaltigen Gefahren bieten. 1.- Viele und vielgestaltige Gesetzesverstöße Es handelt sich ursprünglich um Vergehen körperlicher Angriffe auf Menschen: schlechte Behandlung, schwere Bedrohung, Absonderung, jemandem in einer Gefahrensituation nicht beistehen und illegale Ausübung eines Heilberufs. So legte das Bezirksgericht von Versailles in einer Entscheidung vom 8. und 9. Februar 1995 (Nr. 234) fest, daß Herr und Frau Mihaes, die Führer der Sekte "Die Zitadelle", sich unter anderem der Gewaltausübung gegen einen fünfzehnjährigen Minderjährigen, der Wegnahme und Absonderung schuldig gemacht haben. Die Aufzählung der Fakten durch das Gericht spricht Bände: "Gründe für das Urteil: Herr Solomon, der dieser Gruppe [Die Zitadelle] seit 1974 angehört hatte, hatte sie 1990 verlassen und sich ihr zusammen mit seiner Frau wieder angeschlossen, wohingegen seine erwachsenen Kinder Karen und Pascal wie ihre minderjährige Tochter Dana Solomon in der Bewegung verblieben waren. Herrn Solomon und seiner Frau war es unter Schwierigkeiten gelungen, ihre Tochter Dana, die zu der Zeit im Château de Courcillion (72) in der Obhut der beiden Mihaes war, am 25. August 1991 wieder zu sich zu nehmen. Dana Solomon sollte erklären, daß die Kinder in dieser Gemeinschaft gewöhnlich von ihren Eltern getrennt wurden und daß sie verschiedentlich schlecht behandelt wurden -- insbesondere durch Frau Mihaes, Frau Esther Antoine und Herrn Axel Schmidt. Sie selbst war bei mehreren Gelegenheiten geschlagen und isoliert, zu fasten gezwungen worden, und man hatte ihr gewöhnlich hinreichend Nahrung vorenthalten. Weitere Gründe: Es steht fest, daß das Kind unter dem Deckmantel biblischer Grundsätze gezwungen wurde, zu fasten und öffentlich Bekenntnisse abzulegen. Über die Schläge hinaus war Dana Solomon in Isolation und gegen ihren Willen im Haus des Wachpersonals von Vésinet gehalten worden, ohne Heizung in den Wintermonaten und mit nur einer äußerst spärlichen Mahlzeit. Weiter war Claire Solomon Opfer, indem sie "zur Strafe" an einen anderen Ort, in das Haus des Paares Bahjejian, verbracht und von ihren Brüdern und Schwestern getrennt wurde. Des weiteren [...] steht fest, daß Frau Delia Mihaes, die die gegen sie erhobenen Beschuldigungen stets abstritt, gemäß den Vorwürfen in diesem Fall handelte, nämlich sehr oft gegenüber den Stéphane-Kindern Jonathan, Céline und Claire Antoine sowie gegenüber Dana Solomon wie auch ihren Zwillingssöhnen Octavius und Flavius Gewalt ausübte; daß die Gesundheit und Erziehung dieser Kinder in schwerwiegender Weise aufs Spiel gesetzt wurden, als sie die zuvor dargestellten Entbehrungen und Schikanen erdulden mußten; daß überdies feststeht, daß sie bei der Isolierung von Dana Solomon zur Komplizin gemacht wurde [...]" In einem Gerichtsentscheid vom 9. Januar 1987 (Nr. 118-87) verurteilte das Bezirksgericht von Dijon darüber hinaus den Direktionsassistenten des Narconon-Zentrums von Grangey-on-Ource, weil er einer Person, die sich in Gefahr befand, nicht beigestanden habe. Dieses Zentrum, von der Scientology-Kirche geschaffen, bietet eine Entgiftung aufgrund der Methoden von Ron Hubbard an, nämlich die Prozedur einer "Reinigung", die hauptsächlich auf mehreren Stunden Sauna pro Tag, "Auditing"-Sitzungen und einer erheblichen Einnahme von Vitaminen gegründet ist. In diesem Fall war das Opfer in einer langjährigen Behandlung wegen Epilepsie gewesen und hatte diese Organisation angesprochen, weil es "von Drogen befreit" werden wollte. Das Zentrum A setzte sie ohne vorherige medizinische Untersuchung in einen"Entwöhnungs"-Raum. Die medizinischen Experten zeigten jedoch, daß ihr Tod auf "einen epileptischen Anfall aufgrund des Fehlens einer hinreichenden Behandlung zu Beginn und einer Notfallbehandlung während des Anfalls" zurückzuführen war. Im Urteil wird kein Zweifel an der Verantwortlichkeit des Zentrums gelassen: "Daß die Angeklagten, falls Jocelyne Dorfmann die Entscheidung getroffen hatte, ihren Arzneimittelkonsum zu reduzieren und mit dem Risiko damit aufzuhören, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen, dies zu keiner Zeit aus der Notwendigkeit heraus verhindert hatten, zuvor die Zulässigkeit dafür zu untersuchen, was es wahrscheinlich ermöglicht hätte, die Kontraindikation für die Entwöhnungskur zu erkennen; daß es unfaßbar ist, daß das Opfer ohne eine solche Untersuchung und ernsthafte Behandlung trotz ihrer Erklärungen zu ihrer Gesundheit und Epilepsie angenommen werden konnte, wohingegen die Angeklagten zugaben, daß sie wußten, daß im Falle einer schweren Krankheit eine medizinische Behandlung nicht unterbrochen werden durfte; daß, wenn zu der Zeit, als die erste Krise auftauchte, die Angeklagten ihr genaues Wesen noch mißverstehen konnten, die Wiederholung dieser Krisen und ihre zunehmende Intensität in ihnen eigentlich den Gedanken an einen Ursprung hätten wachrufen sollen, der sich von einem Mangelzustand unterschied und der gemäß medizinischen Experten nicht mit einem epileptischen Anfall verwechselt werden kann; daß sie es nicht als sinnvoll ansahen, das Opfer direkt zu fragen, solange es noch bei Bewußtsein war, ob diese Demonstrationen mit den epileptischen Anfällen zusammenhingen, von denen sie gesprochen hatte, oder den nächsten Arzt zu rufen [...]" Überdies wurden in den letzten Jahren mehrere Fälle von illegaler medizinischer Tätigkeit beobachtet. Man rufe sich nur den recht bedeutamen Fall des Herrn Main ins Gedächtnis, dem Haupt einer religiösen Gemeinschaft namens "Der gute Hirte", der den Anspruch auf den Titel eines Bischofs erhob (er war von Klerikern dazu ordiniert worden, die Rom nach dem 2. Vatikanischen Konzil nicht mehr gehorchten) und der behauptete, er könne seine "Gläubigen" durch Worte, Gebete, Handauflegen, den Gebrauch eines Pendels und Exorzismen und Entzaubern heilen oder ihnen Erleichterung verschaffen. Die Schlußfolgerungen des Bezirksgerichtes von Périgueux in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1994 (Nr. 894) werden ohne Kommentar getroffen: Herr Main wurde vom Bezirksgerichte von Périgueux in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1994 der illegalen Medizinausübung für schuldig befunden. [...] daß der von drei Experten aufgesetzte Bericht, die das Kind am 5. Juli 1991 untersuchten, einen signifikanten psychischen Zerfall im Zusammenhang mit einer brutalen und langandauernden Trennung bemerkten, die das Gericht genau beschrieb, während spätere Untersuchungen eine deutliche Besserung bei einem Kind offenbarten, das in seinen familiären Rahmen zurückgekehrt ist und wieder eine normale Schule besucht." "Es ist gewiß nicht die Aufgabe des Gerichts, über die Wohltaten und Missetaten der Sekte [...] der Zeugen Jehovas zu einem Beschluß zu kommen, aber es nimmt "die Rechte von Minderjährigen wahr", [...] darauf hinzuweisen, bei welchen Verwandten die Kinder ihren gewöhnlichen Wohnort haben sollen, und eine Entscheidung über die Ausübung des Elternrechtes zu fällen. Nachdem Frau Audoyer die imposante Liste von Verboten, die die Anhänger dieser Sekte befolgen müssen (und die Beklagte bestreitet nicht, ihr angehört zu haben), aufgezählt hat, bemerkt sie zu recht im Untersuchungsbericht über die Sozialverhältnisse, den sie hinterlegte, daß sie die Zukunft für Kinder wie Debora und Flora wahrscheinlich blockieren würden. Die Erziehung der Kinder sollte wirklich nicht aus einer Indoktrination bestehen, die auf einer besonderen Vision einer Weltkatastrophe beruht, die nur die Anhänger der Sekte überleben; sie sollte vielmehr in einer Weckung des Geistes bestehen, einer Öffnung für alle Felder des Wissens und alle Disziplinen, wie auch zu Beziehungen mit anderen ohne Diskriminierung ihrer Rasse, Religion oder Vorstellungen. Beim gegenwärtigen Stand und um diesen beiden Kindern weder die Gegenwart noch die Zukunft zu verbauen, erscheint es notwendig, den ständigen Wohnort beim Vater festzulegen, der das elterliche Sorgerecht ausüben wird [...]" Der besondere Fall der Scientology-Kirche Tatsächlich finden sich in einem Artikel dieser Publikation, betitelt "Eine Gedankenbürgerwehr" und an die Gemeinschaft der Familie und individuellen Verteidigung [AFDI] gerichtet, Aussagen zur Verlegung und Isolierung durch Mitglieder dieser Gemeinschaft, insbesondere zur Internierung eines Scientologen aus Marseilles in einem psychiatrischen Krankenhaus im Jahre 1991, durchgeführt unter der Komplizenschaft von J.M. Abgrall, einem Psychiater, wohingegen diese Darstellungen keinesfalls bewiesen worden sind. In gleicher Weise hat das Berufungsgericht von Douai in seiner Entscheidung vom 18. März 1982 (Nr. 302) für Recht erkannt, daß das Hubbard-Zentrum für Dianetik sich der "öffentlichen Verleumdung, vergleichbar einer Beleidigung" schuldig gemacht habe, als es mit Bezug auf AFDI geschrieben hatte: "Es scheint mir für die Religions- und Gedankenfreiheit entscheidend zu sein, die Machenschaften dieser faschistischen Gruppe anzuprangern und zu stoppen, die sich an alles macht, das sich bewegt und neu oder anders ist ..." Man kann das Urteil über einen Fall verleumderischer Beschuldigung ins Gedächtnis rufen, das vom höchsten Berufungsgericht am 28. April 1987 (A.J.) letztinstanzlich bestätigt wurde; einem Fall, ähnlich dem der Zuwiderhandlungen gegenüber Benachteiligten durch die Gemeinschaft "Ethik und Freiheit", der am 15. März dieses Jahres durch das Pariser Bezirksgericht (Nr. 9) entschieden wurde. Mehrere Gerichtsentscheidungen legen auch Zeugnis von der recht häufigen Praxis der Steuerhinterziehung ab. So bestätigte beispielsweise das höchste Berufungsgericht in einem letztinstanzlichen Urteil vom 25. Juni 1990 (Henri Blanchard et al.) das Urteil des Pariser Berufungsgerichtes vom 26. Januar 1988, in dem der Präsident der Gemeinschaft für die Vereinigung des Weltchristentums [AUCM; Vereinigungskirche], die der französische Zweig der Moon-Sekte ist, wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Dieses Urteil zeigt insbesondere, daß diese Gemeinschaft unter dem Deckmantel einer Gemeinschaft mit religiösen Zielen bedeutende undeklarierte Gewinne erzielte: Weitere Gründe: Das Gericht stellte fest, daß die AUCM sich nur den Anschein einer [Religions-]Gemeinschaft gibt und daß sie durch den Verkauf einer Zeitung eine Tätigkeit durchführt, aus dem sie einigen Gewinn erzielt, von dem ein bedeutender Teil ohne Quittungen durch Strohmänner für den verdeckten Erwerb von beweglichen Vermögenswerten und Immobilien benutzt worden ist, deren Übereignung in manchen Fällen nicht näher bestimmt werden kann [...]" Überdies setzte das Pariser Berufungsgericht in dem Urteil vom 3. Februar 1995 fest, daß die Scientology-Kirche etwa 41 Millionen Francs Steuerschulden habe und nahm eine Korrektur von Gesetzes wegen vor. Darüber hinaus erklärte der Pariser Gerichtshof für Wirtschaftsstrafsachen am 30. November 1995 die Scientology-Kirche von Paris aufgrund einer unbeglichenen Steuerschuld bei den Finanzbehörden und der URSSAF in Höhe von 48 Millionen Francs für bankrott. Schließlich berichtet die Rechtsprechung noch von vielfältigen Verletzungen des Arbeits- und Sozialrechtes. "Die Beschuldigung gnadenloser Ausbeutung der Anhänger durch die Sektenführer, ihre Mißachtung der Sozialgesetze, der Arbeitszeiten, fehlende Entlohnung und fehlende Sozialabgaben [...] finden ihre Bestätigung in der Tatsache, daß Ecoovie [...] keine Arbeitsverträge hat, keine Entlohnungen zahlt, die beschäftigten Sektenanhänger nicht der Sozialversicherung oder den Steuerbehörden meldet, und sich auf das Vorbringen zurückzieht, sie würden freiwillig arbeiten." So stellt sich beispielsweise die Ecoovie-Sekte die Anwendung von Arbeitsvorschriften und Sozialgesetzen vor, wie im Urteil des Pariser Bezirksgerichtes vom 10. Juli 1985 (Nr. 263) beschrieben. So liefert die Rechtsprechung der letzten Jahre sehr viele verschiedene Punkte über Sekten auf der Grundlage unleugbarer Tatsachen. Die Kommission wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Ansatz die Gefahren bestimmter Sektenbewegungen nur unvollständig erklärt. 2.- Eine Gefährlichkeit, die großenteils das von Gerichten wahrgenommene Feld von Gesetzesverstößen überschreitet --Es ist gleichfalls notwendig, daß die Tatsachen einer in Auge gefaßten Beschuldigung entsprechen und vom Gesetz erfaßt werden, was beispielsweise in den Fällen geistiger Manipulation nicht offensichtlich ist. Die folgende Auflistung sammelt in zehn Kategorien die Gefahren,die das Sektenphänomen für den einzelnen einerseits und für die Gesellschaft andererseits darstellt, wie sie die Kommission aus seiner Arbeit insgesamt erkennen konnte. a) Gefahren für den einzelnen Gemäß der Allgemeinen Informationsabteilung würden die 172 Zwang ausübenden Sektenbewegungen, die sie aufgeführt hat, zu Praktiken greifen, die dieses Merkmal erfüllen. Geistige Destabilisierung kann sehr unterschiedliche und insbesondere heimtückische Formen annehmen, wie es die Persönlichkeitstests und "Auditing"-Sitzungen der Scientology-Kirche veranschaulichen. Ein ehemaliger Anhänger dieser Gemeinschaft beschrieb seine Erfahrungen mit dem Test vor der Kommission wie folgt: So werden die Mängel ausführlich dargestellt, während gute Eigenschaften ziemlich unterschätzt werden, was eine Entscheidung möglich macht, daß man dagegen etwas unternehmen muß und daß das Dianetik-Zentrum einem so etwas nahegelegt hat. Und von diesem Punkt aus werden die Leute dazu verleitet, weiter zu gehen." Der schlimme Schritt war also tatsächlich getan, weil ich weiter gehen wollte [...]" Wie man erkennt, ist diese Praxis sehr heimtückisch, weil ihr eine wissenschaftliche Grundlage fehlt und sie mit dem Einverständnis des Opfers durchgeführt wird. Sie führt immer weiter, und das innerhalb eines vollkommen gesetzlich zulässigen Rahmens. Bestimmte Prozesse sind andererseits brutaler. Sie wirken beispielsweise, indem der einzelne durch den Zwang einer sehr rigorosen Disziplin geschwächt oder sein kritischer Geist herabgesetzt wird, indem man von ihm eintönige Handlungen oder Gebete fordert, um seinen völligen Gehorsam zu erlangen. Die Zeugenaussage über einen typischen Tag als Anhänger der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein mit insbesondere seinem elfstündigen Arbeitstag und seinen sechs Stunden Andacht pro Tag legen davon Zeugnis ab. Diese Prozesse können die Anhänger manchmal sogar in einen Zustand pathologischer Übermüdung führen. Man muß auch sagen, daß der Rückgriff auf Techniken, die zu geistiger Schläfrigkeit führen, bis hin zur tiefen Hypnose oder der Verschreibung von Drogen, zwar eher selten ist, es der Sekte aber gestattet, um nochmals den Ausdruck von Colonel Morin zu verwenden, den Anhänger wahrhaft "psychisch zu vergewaltigen". Diese Formen mentaler Destabilisierung können schwerwiegende Folgen für die Psyche derer haben, auf die sie angewandt werden, wie Depressionen, Verzauberung, schizophrenes Verhalten oder eine tiefe Abhängigkeit. Überdies haben bestimmte Sekten exorbitante finanzielle Forderungen an ihre Anhänger. Gemäß der Allgemeinen Informationsabteilung trifft dies heute auf 76 Sekten zu. Dies gilt insbesondere für die Scientology-Kirche. Sie erhebt für bestimmte Kurse tatsächlich über 70.000 Francs. Mehrere Zeugenaussagen vor der Kommission zeigen, daß dies viele Anhänger in tiefe Schulden gestürzt hat. Man kann auch noch die Gemeinschaft für die Vereinigung des Weltchristentums anführen, die von jedem der 72.000 Personen, die im letzten August von Reverend Moon aus Seoul bei einer Massenhochzeit vermählt wurden, zwischen 7.000 und 14.000 Francs eingefordert hat. Finanzielle Ausbeutung gibt es insbesondere auch bei der Allianz der Rosenkreuzler, der Neuen Akropolis, den Rittern vom goldenen Lotus, der Universalen Kirche des Königreiches Gottes, der Großloge und der französischen Raëlianer-Bewegung. Oft ist ein Bruch des Anhängers mit seiner früheren Umwelt zu beobachten. Dies ist offenkundig bei Sekten, die ein Gemeinschaftsleben praktizieren, aber solche Sekten gibt es nicht viele. Es ist heimtückischer, aber dennoch real innerhalb des Rahmens von Sekten, deren Anhänger weiterhin ein scheinbar normales Familien- und soziales Leben führen, deren Engagement sie aber allmählich dazu bringt, jede wirkliche Beziehung zwischen der äußeren Welt und der Bewegung, der sie angehören, aufzugeben. Und genau dieses Ziel wollen die Sektenführer erreichen, indem sie die Anhänger anspornen, so viel Zeit wie nur möglich für die Sekte, ihre Riten und Glaubenssätze einzusetzen: jedem Kontakt mit Menschen ein Ende zu machen, die möglicherweise beim Anhänger Zweifel wecken, den kritischen Geist aufwecken und ihn schließlich von der Sekte abbringen könnten. Gemäß den Informationen, die die Kommission zusammentrug, stellen 57 geistige Bewegungen eine solche Gefahr dar, insbesondere die Universale Allianz, die Scientology-Kirche, die Zeugen Jehovas, IVI, die Familie und die Humanistische Bewegung. Wir beschränken uns darauf, dies zu illustrieren, indem wir auf eine Zeugenaussage eines ehemaligen Zeugen Jehovas hinweisen: Die Menschen leben in Autarkie, haben keinerlei Anteil am wirtschaftlichen, kulturellen oder einem anderen Leben im Land. Sie sind eine Gefahr, weil sie einen ganz einfach zerstören; man zieht sich von der Familie, den Freunden, selbst von der Gesellschaft zurück. Man ist von allen isoliert, und es gibt eine übliche Indoktrination für alle Jünger und Versammlungen, wenn man er oder sie selbst sein will. Es ist verboten." Es kann sich dabei um schlechte Behandlung, schwere tätliche Beleidigung, Isolierung, fehlenden Beistand für jemanden in Gefahr oder illegale Medizinausübung handeln, aber auch um sexuelle Übergriffe. So wurden mehrere Anklagen gegen den Guru von Mandarom, Gilbert Bourdin, wegen Vergewaltigungen, Vergewaltigungsversuchen und sexuellen Übergriffen erhoben. Die interessierte Partei wurde einer Untersuchung unterzogen und letzten Juni unter Rechtsaufsicht gestellt. Es ist wohlbekannt, daß innerhalb der Sekte der Kinder Gottes (heute aufgelöst) Prostitution und Inzest an der Tagesordnung waren. So beschreibt beispielsweise die Tochter von David Berg, dem Gründer der Bewegung, die Haltung ihres Vaters ihr gegenüber in "Shukan Bushun" am 30. Juli 1992: [...] Leider konnte sich mein Vater, wenn er von seiner sexuellen Gier ergriffen war, nicht mehr im Zaum halten, selbst wenn das Objekt seiner Begierde die eigene Tochter war. [...] Eines Tages versammelte mein Vater die Mitglieder der königlichen Familie und kündigte an: 'Inzest ist etwas Gutes. Damit hatten schon Adam und Eva viele Nachkommen' [...]" Diese Sekte, die sich 1978 auflöste, wurde unter einem anderen Namen ("Die Familie") wiedererschaffen, und eben unter diesem Namen gibt es heute eine Sektengemeinschaft. Und jeder erinnert sich schließlich noch an die großen Sektendramen: In Guyana im Jahre 1979 der kollektive Selbstmord mit 923 Opfern und in Waco im Jahre 1993 mit 88 Toten. Über diese negativen Auswirkungen bei ausgewählten Einzelpersonen hinaus scheinen die Sekten insbesondere auch für die Gesellschaft insgesamt gefährlich zu sein. Gefahren für die Gesamtgesellschaft Dies ist nebenbei bemerkt nicht erstaunlich: Die Bewegungen, die Praktiken gegen Recht und übliche Moralvorstellungen empfehlen, müssen sie gut begründen; so erklären sie ihren Anhängern oft, warum diese Gesetze und jene Moralvorstellungen schlecht sind und daß allein die Grundsätze der Sekte es verdienen, befolgt zu werden. So haben gemäß der Allgemeinen Informationsabteilung 46 Organisationen eine antisoziale Boschaft, darunter die Ritter vom goldenen Lotus, die französische Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, die Familie, Le suicide des rives, die Raëlianer-Bewegung und der Ordre du coeur immacué de Marie et de Saint Louis de Montfort. Mehrere Organisationen provozieren überdies Störungen von Recht und Ordnung. Aufgrund von Hinweisen des Innenministeriums an die Kommission läßt sich sagen, daß dies 26 Sekten betrifft, unter denen die Zeugen Jehovas, die Neue Akropolis, die Scientology-Kirche, die französische Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein, Le suicide des rives, und die Raëlianer-Bewegung in Frankreich sind. Zeugenaussagen bezüglich der Neuen Akropolis, die die Sekte mit einer neofaschistischen Bewegung vergleichen, sprechen für sich. Hier ein Auszug: [...] Sie sind überdies eine der erklärten Feinde der Demokratie, die nach den Worten der Führer der Neuen Akropolis nur etwas für Feiglinge und Schwächlinge taugt. Darüber hinaus stehen sie jeder Form von Gegnerschaft feindlich gegenüber, und wahrscheinlich werden sie sehr gefährlich. Für sie heiligt der Zweck die Mittel [...]" Es ist jedoch ratsam, zu spezifizieren, daß der schwierige Ruf, den einige Sekten bei der Justiz haben, zwei Gesichter annehmen kann: Einmal gibt es die Prozesse, dessen Objekte sie selbst sind, weil ihre Handlungsweise strafbar war oder abträglichen Charakter hatte; und dann sind da die Maßnahmen, die sie selbst ergreifen, weil Leute angeblich ihren Ruf geschädigt haben. In dieser Hinsicht hatte die Kommission die Gelegenheit, zu bemerken, daß die Mehrzahl der Personen, die sie anhörte und die sich öffentlich zu den negativen Wirkungen bestimmter Sektenbewegungen äußerten, [von den Sekten] wegen Verleumdung verklagt wurden. Hierbei tritt beispielsweise die Scientology-Kirche sehr hervor. Im allgemeinen weisen die Gerichte die Klagen ab. Es war in der Tat zu sehen, wie gewisse Sekten auf heimliche Tätigkeiten oder verschiedene Formen von Betrug oder Schwindel zurückgreifen konnten. Vielfältig, vielgestaltig, komplex, stellt das Sektenphänomen für Einzelpersonen wie auch für die Gesellschaft unleugbare Gefahren dar. Und dies um so mehr, als es die heimtückischsten Formen annehmen kann. Keine soziale oder berufliche Kategorie entkommt ihm, und wenn auch junge Menschen mehr berührt zu sein scheinen, findet man doch Leute aus allen Altersgruppen in den Sekten. So entsteht heute eine entscheidende Frage: Haben diese Gefahren in den letzten zehn Jahren zugenommen? Man kann auf diese Frage kaum eine präzise Antwort geben, weil es beim gegenwärtigen Stand der Dinge unmöglich ist, exakt ihre Entwicklung im Gesamtbild der Bewegungen zu messen. Doch die von der Kommission zusammengetragenen Urteile mehrerer Beobachter führen uns zu der Überzeugung, daß, wenn die Praktiken der Sekten auch heute nicht gefährlicher als früher sind, ihnen doch viel mehr Leute zum Opfer fallen. Unter diesen Bedingungen erscheint es besonders wichtig, einerseits zu wissen, ob die bestehenden rechtlichen Instrumente hinreichend sind, andererseits, was die Behörden tun können, um gegen diese Driften besser anzukämpfen. III.- DAS BEDÜRFNIS NACH EINER DER GEFAHR VON SEKTEN ANGEPASSTEN ANTWORT Die Untersuchung des rechtlichen Instrumentariums führt die Kommission zu der Überzeugung, daß es völlig den entstehenden Problemen, die sich aus den Sekten ergeben, gewachsen ist und im großen und ganzen keine Reform benötigt. Dennoch ist, wie wir vorhin sahen, zu bemerken, daß es oft schwierig war, Organisationen wegen ihres kriminellen Verhaltens zu belangen. Die Antwort auf diese Probleme besteht daher in einer sehr pragmatischen Haltung, vor allem gegründet auf starke Prävention, eine bessere Anwendung der Gesetze und in einigen Punkten Verbesserungen beim bestehenden rechtlichen Instrumentarium. A.- EIN AUSGEGLICHENES ALLGEMEINES INSTRUMENTARIUM, DAS EINE RECHTLICHE REVOLUTION NICHT RECHTFERTIGT Diese Freiheit, die als die Fähigkeit definiert ist, in Übereinstimmung mit den eigenen Gewissensäußerungen zu handeln, insbesondere in religiösen Dingen, wird, so erinnere man sich, durch Artikel 10 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahre 1789, den fünften Unterabschnitt der Präambel zur Verfassung aus dem Jahre 1946 wie auch durch Artikel 2 der Verfassung aus dem Jahre 1958 garantiert. Diese Freiheit wird in noch genauerer Weise durch mehrere internationale Konventionen geheiligt, denen Frankreich beigetreten ist. Das trifft auf Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu, in Frankreich im Jahre 1973 ratifiziert, und auf Artikel 18 des internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte aus dem Jahre 1966, der in Frankreich im Jahre 1981 in Kraft trat. Jede spirituelle Bewegung genießt zusätzlich das Recht, sich zu versammeln, das durch das Gesetz vom 30. Juni 1881 garantiert ist, sowie das Recht, Gemeinschaften zu bilden, behandelt in Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 über das Vereinsrecht. Diese drei Freiheiten können jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen ausgeübt werden. Die Achtung vor Gesetz und Ordnung, d.h. in weiterem Sinne vor Frieden, Sicherheit, Gesundheit und öffentlicher Moral, steht an erster Stelle. So führt der Artikel 3 des oben erwähnten Gesetzes vom 1. Juli 1901 aus, daß "jede Gemeinschaft, die für einen unerlaubten Zweck entgegen den Gesetzen und der guten Moral gegründet wurde, oder deren Absicht ein Angriff auf die Unverletzlichkeit des Staatsgebietes und die republikanische Herrschaftsform ist, null und nichtig ist". So hat der Staatsrat in einem Urteil vom 14. Mai 1982 (Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewußtsein) bestimmt, daß die einzigen Restriktionen gegenüber der Krishna-Anbetungsweise im Hinblick auf den öffentlichen Frieden und in Hinsicht auf die Notwendigkeit ausgesprochen werden können, Vorschriften im Bereich der Hygiene und Sicherheit in Einrichtungen mit Publikumsverkehr zu garantieren. Die Achtung vor der Freiheit und den Rechten anderer steht an zweiter Stelle, wie es Artikel 4 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 bekräftigt: "Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was anderen nicht schadet." So geht zum Beispiel aus Antworten des Innenministeriums auf zwei Anfragen von Alain Vivien hervor, daß eine Handlung kriminellen Charakters, ein Vergehen gegen das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, hinsichtlich Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Freiheiten bei einer Sekte verfolgt wird, die in An- und Umfragen hinsichtlich des Gebrauchs von Tranquilizern Fragebögen an Anhänger und Nichtanhänger versandte und um Informationen über die Identität, den Wohnsitz, den Beruf und die Telefonnummer der Befragten und von Persönlichkeiten bat, die in folgenden Bereichen bekannt sind: Weltpolitik, Medien, Künste, Rechts- und Finanzwesen (Antworten auf eine Anfrage an das Innenministerium Nr. 8465 und 8467, 10. April 1989, Seite 1691). Zuletzt kommt die Achtung vor dem Grundsatz der Säkularität, auf dem die Trennung von Kirche und Staat beruht, wie dies aus dem Gesetz vom 9. Dezember 1905 hervorgeht, und die Neutralität des Staates hinsichtlich der Anbetungsformen. Artikel 9 dieses Gesetzes legt dar, bzw. weist darauf hin, daß "die Republik weder eine Anbetungsform anerkennt, bezahlt oder unterstützt." Auf diesem Gleichgewicht zwischen der Gewissens- und der Versammlungsfreiheit sowie der Freiheit, Gemeinschaften zu bilden, einerseits und der Achtung vor Recht und Ordnung, den Rechten und Freiheiten anderer und der Säkularität der Republik andererseits beruhend, läßt es die Regelung der Anbetung, während sie die Äußerungen aller Glaubensrichtungen garantiert, doch zu, sich den Gefahren aus Sekten zu stellen. 1.- Vorschriften, die die Religionsfreiheit garantieren, aber es ermöglichen, die Mißbräuche durch Sektenbewegungen zu unterbinden. Wenn auch die spirituellen Bewegungen rechtliche Mittel und Wege haben, zu bestehen und sich zu entwickeln, so bietet das Gesetz doch ein bedeutendes Instrumentarium, das es ermöglicht, Sanktionen gegen Mißbräuche zu verhängen, die unter dem Deckmantel der Ausübung der Religionsfreiheit geschehen. Sie unterliegen nicht einer besonderen Kontrolle durch die Behörden. Die Tatsache, nicht eingetragen zu sein, nimmt ihnen jedoch andererseits die Möglichkeit, rechtsfähig zu sein. Daraus folgt, daß sie weder Erbschaften annehmen noch Partei in einem Rechtsstreit sein können. Es ist sehr schwierig, in Kenntnis zu bringen, wie viele Sektenbewegungen diesen Status gewählt haben, mit dem keinerlei Publicity verbunden ist, aber es sind wahrscheinlich sehr wenige. Um aus diesem Status Nutzen zu ziehen, genügt es gemäß Artikel 5 dieses Gesetzes, Darüber hinaus können sie nicht Schenkungen oder Erbschaften annehmen -- außer sie sind als gemeinnützig anerkannt oder sie sind ausschließlich Hilfs- oder Wohltätigkeitsorganisationen oder befassen sich mit wissenschaftlicher oder medizinischer Forschung. Sehr leicht zu erlangen, bietet der Status einer eingetragenen Gemeinschaft viele Rechte gegenüber wenigen Einschränkungen. Die Mehrzahl der Sekten besitzt diesen Status. Die Schaffung von "Kultusgemeinden" oder "Religionsgemeinschaften" unterliegt zusätzlich zu den Bedingungen für eingetragene Gemeinschaften noch bestimmten anderen Verpflichtungen. So muß ihr alleiniger Zweck in der Ausübung der Anbetung bestehen, zudem gibt es für die Religionsgemeinschaft Mindeststärken: wenigstens 7 Personen in Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern, fünfzehn Personen in Gemeinden mit zwischen 1.000 und 20.000 Einwohnern und 25 Erwachsene in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Kultusgemeinden haben die Vorteile aus allen Rechten, die auch eingetragenen Gemeinschaften zustehen, außer daß sie vom Staat, von den Departements und von den Gemeinden aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Kirche und Staat keine Zuschüsse erhalten können. Überdies können sie zusätzlich zu den Einkünften aus Sammlungen und Beiträgen für die Kosten der Anbetung und den Vergütungen für die Zeremonien und religiösen Dienste auch testamentarische Zuwendungen und Schenkungen zu Lebzeiten des Spenders erhalten (Artikel 19, Unterabschnitt 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905). Diese Möglichkeit unterliegt jedoch einer mit Dekret des Präfekten gegebenen Erlaubnis, wenn der Wert der Zuwendung weniger oder gleich 5 Millionen Francs beträgt, und einer Erlaubnis per Dekret des Staatsrates, wenn sie diesen Betrag übersteigt. Zusätzlich können ihre Wohltäter gemäß Artikel 200 und 238(a) des allgemeinen Steuergesetzes einen Prozentsatz der gewährten Zuwendungen innerhalb bestimmter Grenzen von der Einkommen- oder Körperschaftssteuer absetzen. Schließlich ist es ratsam, zu beachten, daß in Übereinstimmung mit Artikel 24 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 das für die Anbetung bestimmte Gebäudefrei von Grundsteuern des Staates, des Departements oder der Gemeinde ist, und daß der Religionsdiener [Geistliche] entsprechend Artikel 721.1 [...] des Sozialgesetzbuchs in eine besondere Form der Sozialversicherung aufgenommen werden kann. Schließlich unterliegen diese Gemeinschaften der Finanzkontrolle durch die Registrierungsbehörde und die allgemeine Finanzprüfung. Wenige Sekten haben bis jetzt diesen Status angenommen. Einige erklären sich selbst zu "Kultusgemeinden" oder "Religionsgemeinschaften", indem sie diesen Ausdruck in ihren Namen aufnehmen. Dies trifft zum Beispiel auf die "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas" und die Mandarom-Sekte zu; letztere nahm im Jahre 1991 den Namen "Religionsgemeinschaft der Tempelpyramide der Einheit der Religionen" an. Doch das bedeutet nicht, daß die Behörden sie auch als solche anerkennen. Überdies ziehen sie aus diesem Status keine materiellen Vorteile. Es ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die die Umrisse der Idee einer Kultusgemeinde näher bestimmt hat, indem sie eine restriktive Definition gegeben hat. Ihre Vorstellung einer "Kultus-" oder "Religionsgemeinschaft" führte daher dazu, daß dieser Status der Union der Atheisten verwehrt wurde (EC, Union der Atheisten, 17. Juni 1988), wohingegen die Europäische Menschenrechtskommission der Meinung ist, daß diese Gemeinschaft aufgrund einer Analogie der Gegenteile als "Kultusgemeinschaft" angesehen werden sollte. Überdies urteilte der Staatsrat, daß durch die Veröffentlichung und den Verkauf religiöser Bücher (EC, Bruderschaft der Diener der neuen Welt, 21. Januar 1983) oder eine erzieherische, soziale und kulturelle Tätigkeit über eine Kultustätigkeit hinausgegangen wurde (EC, 20. Oktober 1990, Kultusgemeinschaft der armenischen apostolischen Kirche von Paris) und die Gemeinschaft nicht als "Kultusgemeinde" betrachtet werden konnte. Darüber hinaus weigerte sich der Staatsrat in einem Urteil der Versammlung vom 1. Februar 1985 (EC, 1. Februar 1985 Christliche Gemeinschaft der Zeugen Jehovas), den Zeugen Jehovas den Status einer Kultusgemeinschaft zuzuerkennen, weil diese Gemeinschaft ihre Tätigkeiten nicht in Übereinstimmung mit Recht und Ordnung und den nationalen Interessen durchführe. Das Fehlen eines genauen Beweggrundes für diese letzte Entscheidung hat nebenbei bemerkt in den Lehrmeinungen zu einiger Kritik geführt, insbesondere seitens Professor Jacques Robert, der die Einschätzung abgab, das müsse die Behörden doch dazu führen, sich des Staatsanwaltes zu bemächtigen, damit er zur Kenntnis nähme, daß die besagte Gemeinschaft durch den Obersten Gerichtshof in Übereinstimmung mit den Vorkehrungen der Artikel 3 und 7 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 für null und nichtig erklärt wurde, und daß eine solche Restriktion der Religionsfreiheit zu einer Umstrukturierung der anerkannten Anbetungsformen führe; eine Situation, der das Gesetz vom 9. Dezember 1905 eben einen Riegel vorschieben wollte. Wenn die Behörden den Status einer "Kultusgemeinde" oder "Religionsgemeinschaft" gewähren, dann geschieht dies immer gemäß diesen Kriterien der Rechtsprechung. Nach wie vor geschieht dies auch nicht in einer indirekten Weise durch das Religionsbüro oder die Präfekturen zur Zeit eines Antrags, der auf die Vorteile aus Artikel 19, Unterabschnitt 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 (Schenkungen) oder der Artikel 200 und 238(a) des allgemeinen Steuergesetzes (Steuernachlaß) abzielt. Wenn man die Vermehrung der Gemeinschaften, die sich in Form neuer religiöser Bewegungen zeigen und wahrscheinlich aus dem Status einer "Religionsgemeinschaft" Vorteile gewinnen wollen, in Betracht zieht, ist nicht gewiß, daß diese Behörden allein über die Mittel verfügen, in voller Kenntnis der Ursachen über solche Anträge zu entscheiden. Gewisse religiöse Bewegungen führen ihre Tätigkeit im Rahmen von Versammlungen aus. Ihr rechtlicher Status wird in Titel III des Gesetzes vom 1. Juli 1901 geregelt. Dieser Text sieht vor, daß sie durch ein Dekret mit der Zustimmung des Staatsrates anerkannt werden und ihnen dieselben Vorteile zuerkannt werden wie den "Kultusgemeinden" oder "Religionsgemeinschaften". Doch das Gesetz liefert keine Definition für eine Versammlung, und die Rechtsprechung äußert sich zu diesem Punkt extrem selten. In jedem Fall baten gemäß dem Religionsbüro des Innenministeriums nur wenige Sekten um die Vorteile aus diesem Status. Kürzlich wurde in diese Richtung von Mandarom de Castellane (Ritter des goldenen Lotus) ein Antrag gestellt, aber er wurde abgewiesen. Andere Sekten machen, direkt oder indirekt, vom dem Status einer Gesellschaft Gebrauch. In diesem Fall würde das allgemeine De-Jure-System für die rechtliche Form der geschaffenen Gesellschaft zutreffen. Dies trifft besonders auf das System der Anbetungsformen [oder Religionen] der Region Alsace-Moselle zu und gründet sich auf einen Konkordatsstatus. Hauptsächlich ist es durch die Aufrechterhaltung des Unterschiedes zwischen anerkannten Anbetungsformen und nicht anerkannten Anbetungsformen, der von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen anerkannten Verwaltung der Religionen, der Vergütung der Priester, bestimmter finanzieller Verpflichtungen, besonderer Steuervorteile und eine engere Kontrolle durch die Behörden charakterisiert. Dies ist auch für das System der religiösen Missionen in Überseegebieten und bei Saint-Pierre-et-Miquelon der Fall, gleichfalls für das System der Religionsgemeinschaften in Guyana. Wenn auch die spirituellen Bewegungen in dieser Weise von verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sie sich zum Ausdruck bringen, Nutzen ziehen, so ermöglicht das Gesetz es doch, Mißbräuche zu unterdrücken, derer manche überführt werden können. Ein bedeutendes rechtliches Instrumentarium ermöglicht die Bestrafung von Sekten Überdies enthält das seit März 1994 gültige neue Strafgesetzbuch neben den traditionellen Vorkehrungen einen neuen Tatbestand, der wahrscheinlich zusätzliche rechtliche Mittel an die Hand gibt, gegen die Praktiken bestimmter Sektenbewegungen vorzugehen. Es handelt sich um den Artikel 313-4, wo es heißt, daß "betrügerischer Mißbrauch der Unkenntnis oder einer Schwäche bei einem Minderjährigen oder einer Person, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, eines körperlichen oder seelischen Mangels oder einer Schwangerschaft besonders verletzlich ist, sei es offensichtlich oder dem Urheber bekannt" -- daß also die Nötigung eines solchen Minderjährigen oder dieser verletzlichen Person zu einer Handlung oder Unterlassung,die ihr großen Schaden zufügte, "mit drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.500.000 Francs bestraft wird". Etwas völlig Neues darstellend -- ebenso wie die Artikel 225-13 und 225.14, auf die wir später im Zusammenhang mit der Untersuchung der Mittel zur Bekämpfung von Schwindel und Vertrauensbruch noch zurückkommen werden --, scheint dieser Artikel, ohne speziell die Sekten anzusprechen, von besonderem Interesse zu sein, um Fälle von mentaler Destabilisierung durch destruktive Sekten zu bekämpfen, die zuvor durch die Maschen des Strafgesetzes geschlüpft sind. Die Kommission kann daher nur den Wunsch äußern, daß die Richter jedesmal, wenn es möglich ist, verwerfliche Handlungsweisen von Sekten abzustrafen, von Artikel 313-4 Gebrauch machen. Zuletzt [...] enthält das Bürgerliche Gesetzbuch [Code Civil] Vorkehrungen zum Schutz von Personen im rechtsfähigen Alter, die in bestimmten Fällen tiefer Destabilisierung angewandt werden können. So schützt das Gesetz "eine Person im rechtsfähigen Alter, deren Verschlechterung der persönlichen Fähigkeiten es ihm unmöglich macht, auch nur für seine Interessen zu sorgen", oder eine Person, die "durch ihre Verschwendungssucht, Maßlosigkeit oder ihren Müßiggang in der Gefahr steht, bedürftig zu werden oder die die Ausübung ihrer familiären Pflichten aufs Spiel setzt" (Artikel 489 Code Civil). Das gilt auch, "wenn die geistigen Fähigkeiten durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder Altersschwäche" vermindert sind (Artikel 490 Code Civil). In diesen Fällen kann ein rechtlicher Schutz (Artikel 491 ff.), eine Aufsicht (Artikel 492 ff.) oder eine Vormundschaft (Artikel 508 ff.) angeordnet werden. --Die Artikel des Strafgesetzbuches und des neuen Strafgesetzbuches, die Diebstahl verfolgen (Artikel 379 ff. des Strafgesetzbuches und 311.1 ff. des neuen Strafgesetzbuches), Betrug unter Strafe stellen (Artikel 405 des Strafgesetzbuches und 313.1 des neuen Strafgesetzbuches) und Vertrauensbruch bestrafen (Artikel 406 ff. des Strafgesetzbuches und 314.1 ff. des neuen Strafgesetzbuches). --Vorschriften gegen das Betteln auf öffentlichen Straßen (Rundschreiben vom 21. Juli 1987 über den Aufruf zu öffentlicher Großzügigkeit). --Schwere Bedrohung (Artikel 309 ff. des Strafgesetzbuchs; Artikel 222.7 ff. des neuen Strafgesetzbuchs). --Folter (Artikel 309 ff. des Strafgesetzbuchs; Artikel 222.1 ff. des neuen Strafgesetzbuchs). Im Hinblick auf repressive Maßnahmen kann man zusätzlich zu dem allgemeinen Grundsatz des oben genannten Artikels 3 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 unter anderem auch auf den Artikel 7 desselben Gesetzes hinweisen, wo die Art und Weise der Auflösung einer Gemeinschaft festgelegt ist, die aus ungesetzlichem Grund, mit illegalem Ziel entgegen dem Gesetz und der guten Moral gegründet wurde oder deren Ziele in Konflikt zur Unverletzlichkeit des Staatsgebietes oder zur Regierungsform der Republik stehen, wobei der Titel V die Anbetungsformen oder die Vorkehrungen regelt, die die Auflösung von Kampfgruppen und privater Milizen erlaubt (Gesetz vom 10. Januar 1936 in bezug auf Kampfgruppen und private Milizen, Artikel 1). In Hinsicht auf Rechtsstreitigkeiten sollte man, wie wir gesehen haben, zwei Fälle unterscheiden: 2.- Eine radikale Reform erscheint nicht wünschenswert Die Unangemessenheit eines Rechtsstatus besonders für Sekten Einen besonderen Rechtsstatus für Sekten als Antwort auf die speziellen Gefahren, die sie darstellen, zu schaffen, kann auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Tatsächlich gehen mehrere Argumente in diese Richtung. Erstens: Es stimmt, daß das Sektenphänomen immanente Merkmale hat: Trennung von den traditionellen Religionen, häufig die Anwesenheit eines Gurus oder starker Zwänge, die nach Aussagen einiger den Anhängern oft auferlegt werden. Daher kam die Idee, daß ein klarer rechtlicher Rahmen diesem einzigartigen Phänomen entsprechen sollte. Zweitens ist es, wie wir sahen, ein Phänomen, das dazu tendiert, sich weiterzuentwickeln und seine Formen zu ändern. Es könnte daher immer noch eine Anpassung des Gesetzes rechtfertigen. Drittens sind bedeutende und vielfache Gefahren damit verbunden, die ein Handeln größeren Ausmaßes seitens der Behörden rechtfertigen, welches im allgemeinen die Einrichtung neuer rechtlicher Instrumentarien unbeachtet läßt. Gewisse Fachleute betrachten überdies unser rechtliches Instrumentarium als nicht vollkommen den aus Sekten entstehenden Problemen angepaßt. So entwickelt beispielsweise Colones Morin die These, insbesondere in Sectarus vorgestellt, nach der das französische Gesetz es nicht möglich macht, seelische Vergewaltigung zu bekämpfen, eine Lücke, die die These verurteilt. UNADFI schreibt in Nummer 36 (4. Quartal 1992) ihrer Zeitschrift "Bulles", die sich Sekten und Rechten widmet: Bei dieser Absicht wäre es nicht unbedingt notwendig, auf psychiatrische Gutachten zurückzugreifen (manche Psychiater sind sich heute immer noch nicht des von den Sekten praktizierten Prozesses seelischer Manipulation bewußt). Es scheint möglich zu sein, Beweise für Manipulationen innerhalb von Sekten beizubringen, angefangen bei den an präzisen Tatsachen geprüften Kriterien, um so mehr vollkommen zu beweisen, als es sich nicht um vereinzelte oder isolierte Fälle handelt, sondern um kollektive und sich dauernd wiederholende. Diese Tatsachen ermöglichen es, zu beweisen, daß die Sektenanhänger in Hinsicht auf die perversen Praktiken einer Sekte ihren kritischen Geist und den freien Willen verloren haben und manchmal bedingungslose Fanatiker geworden sind, bereit, alles zu glauben, sagen und tun, egal was [...]" Andere Fachleute bestehen schließlich auf der Tatsache, daß die gegenwärtige Vorgehensweise es nicht nur nicht erlaubt, daß wirkungsvoll gegen die von Sekten ausgehenden Gefahren vorgegangen wird, sie behandelt überdies die verschiedenen spirituellen Bewegungen auch noch ungleich. Professor Joel Benoit d'Onorio bemerkt zu diesem letzten Punkt in "La Semaine Juridique" [Juristische Wochenschrift] (Nr. 20, 1988): In gleicher Weise bis zu einem geringeren Grad angesichts ihrer soziologischen Repräsentation zogen auch die anderen Religionen in der Vergangenheit (Protestanten und Juden) aus einer besonderen Behandlung durch die Behörden Nutzen, die sie seit fast zwei Jahrhunderten zu kennen gelernt haben, was nicht auf die neuen religiösen Bewegungen zutrifft, auch nicht auf die harmlosen [...]" Woher dann auch die Idee kam, daß es ratsam wäre, einen rechtlichen Status besonders für die neuen spirituellen Bewegungen auszuarbeiten, der dann gleichzeitig garantierte, daß sie sich nach den Gesetzen der Republik richteten und besser erkannt werden könnten. Nach Meinung einiger könnte er die Form einer rechtlichen Übereinkunft oder mit diesen Bewegungen abgeschlossener Abkommen annehmen. So schreibt beispielsweise Philippe Gast in "Les Petites Affiches" (Nr. 90, 28. Juli 1995): "Zu einer Zeit, in der die Aktualität regelmäßig von Rasereien in dieser oder jener Sekte, von Mißbrauch in dieser oder jener Religion kündet, ist es angebracht, die nötige Entwicklung der Kriterien zu überdenken, die es ermöglichen, zwischen den religiösen Bewegungen zu unterscheiden und die 'schlechten' von den 'guten' Sekten zu trennen. Dazu ist es eingangs notwendig, mehrere Konzepte zu diesem Thema zu überdenken und dann positive Lösungen auszuarbeiten, die in der Lage sein werden, den Platz für eine Charta der glaubwürdigen Bewegungen frei zu machen." Gegen Ende ihrer Tätigkeit erscheint es der Kommission jedoch nicht wünschenswert, die Entwicklung eines rechtlichen Status besonders für Sekten zu empfehlen. Ein solches Unterfangen würde schon zu Beginn auf das Problem der Definition stoßen. Wir haben ja bereits gesehen, wie schwierig es war, die Vorstellung von Sekten und die Grenzen zu definieren, die die verschiedenen möglichen Ansätze darstellten. Doch die Entwicklung eines rechtlichen Status speziell für Sekten macht es notwendig, zugunsten einiger eine Auswahl zu treffen, die unweigerlich in allen Kontroversen Partei ergreifen würden. Nehmen wir z.B. einmal an, man bleibt bei der umfassendsten Bedeutung und sieht alle neuen spirituellen Bewegungen im Unterschied zu den traditionellen Religionen als Sekten an: Wir soll man dann rechtfertigen, daß diese Bewegungen, die manchmal dieselben Merkmale aufweisen wie die traditionellen Religionen, einer anderen Vorgehensweise unterworfen werden? Und wie soll man erklären, daß man dasselbe spezielle Gesetz auf Phänomene so unterschiedlicher Art wie friedlichen spirituellen Trends und gefährlichen Sekten anwendet? Wenn man andererseits eine restriktive Definition wählt, gemäß der die Sekten allen geistigen Bewegungen entsprechen, die Gefahren für den einzelnen und die Gesellschaft darstellen, entsteht das Problem, wie man wissen will, welche Kriterien für Gefahr man zu wählen hat. Doch der vielgestaltige, unterschwellige und sich ständig ändernde Charakter des Phänomens liefert den Beweis, daß dies gelinde gesagt ein gefährliches Unterfangen ist. Zweitens scheint eine solche Vorgehensweise nicht sehr mit mehreren unserer republikanischen Grundsätze vereinbar zu sein. Tatsächlich würde das dazu führen, daß nicht alle spirituellen Bewegungen gleichbehandelt würden, was wahrscheinlich einen Angriff nicht nur auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, sondern auch auf den Grundsatz der Neutralität gegenüber Religionen darstellte. Überdies wäre, insofern der Zweck dessen darin läge, die Sekten"driften" zu verhindern, das Ergebnis, daß der Rahmen für die Tätigkeiten der Sekten enger gezogen würde, und es wäre sehr schwierig, dahin zu kommen, ohne die Religions- und Versammlungsfreiheit sowie die Freiheit, Vereinigungen zu gründen, zu tangieren. Drittens scheinen die zur Unterstützung dieses Vorschlags angeführten Argumente nicht relevant zu sein. Wir sahen ja, daß es dem französischen Gesetz nicht daran mangelt, die Gefahren durch die Sekten bekämpfen zu können; kurz gesagt, um die gegenwärtige Situation zu verbessern, braucht es nicht eine Anpassung des bestehenden Instrumentariums, sondern seine effektive Anwendung. Im Hinblick auf das Argument, daß das substantielle positive Recht es nicht ermöglicht, gegen bestimmte Formen geistiger Manipulation vorzugehen, die mancher als seelische Vergewaltigung bezeichnen würde, möge man doch bitte beachten, daß die Strafbewehrung von Betrug, illegaler Medizinausübung, Mißbrauch von Schwäche oder Verletzlichkeit im neuen Strafgesetzbuch ein gutes Mittel der Verteidigung gegen diese Art Praktiken darstellt. Im übrigen scheint es schwierig zu sein, noch weiter in der Unterdrückung von Überredungsmethoden zu gehen, weil dies einen Angriff auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit darstellt. Zuletzt: Wenn alle spirituellen und religiösen Bekenntnisse nicht demselben Modus unterworfen sind, sie also nicht in derselben Situation sind, wäre dies nur deshalb so, weil einige Gefahren darstellen und andere nicht. Es trifft jedoch zu, daß die Erklärung gewisser Unterschiede auch in der Geschichte liegt: dies trifft insbesondere für den speziellen Modus im Gebiet Alsace-Moselle zu. Die Idee, einen rechtlichen Status speziell für Sekten zu schaffen, istüberdies insgesamt von Behörden und Fachleuten zurückgewiesen worden. So hat die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte in ihrem Gutachten vom 10. Dezember 1993 erklärt, daß sie "schätzt, daß die Gewissensfreiheit, die durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789), durch die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert wird, die Annahme spezieller Gesetze in Hinsicht auf das als Sekten bekannte Phänomen als unangemessen erscheinen läßt, weil eine solche Gesetzgebung in der Gefahr stünde, einen Angriff auf fundamentale Freiheiten darzustellen." In derselben Weise erklärte Alain Vivien in einem Interview gegenüber "Le Figaro" am 29. April 1992: "Man sollte wegen der Gefahr, Sekten zu Märtyrern zu machen, keine besondere Gesetzgebung schaffen. Das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, ist völlig ausreichend; es genügt, es auch anzuwenden!" Und schließlich hatte die Kommission während ihrer Arbeit kaum die Absicht, die Idee einer Legislation speziell für Sekten zu unterstützen [...] Risiken einer vollen Anerkennung von Sekten als Religionen Einige sind der Meinung, es sei angebracht, ohne einen speziellen Modus zu schaffen, die neuen religiösen Bewegungen mit allen Konsequenzen als Religionen anzuerkennen. Diese Idee wurde besonders während einer Konferenz über Jehovas Zeugen verteidigt, die am 26. November 1993 vom Zentrum für Bildung und rechtliche Studien für die Nationalversammlung organisiert wurde. Der Hauptgrund zur Stützung dieser These ist, daß diese Bewegungen zwar Religionen sind, aber nicht von demselben Status profitieren wie die traditionellen Religionen. Wie wir sahen, stimmt es, daß der Status einer Religionsgemeinschaft oder Versammlung den Bewegungen, die allgemein als Sekten bezeichnet werden, im allgemeinen versagt wird. Überdies läßt sich geltend machen, daß die Behörden sie besser unter Kontrolle hätten, wenn man ihnen diesen Status gäbe. Doch man scheint nicht bei dieser Idee geblieben zu sein. Tatsächlich läßt sich nicht erkennen, wie es möglich wäre, einige der Bewegungen mit allen Konsequenzen als Religion anzuerkennen, die wie eine Reihe von Sekten nicht ausschließlich als Religionen tätig sind oder die Praktiken pflegen, die gegen Recht und Ordnung und die Rechte und Freiheiten anderer gerichtet sind. Aus dieser Sicht wird das Gleichgewicht, auf dem das Gesetz vom 9. Dezember 1905 ruht -- das Gleichgewicht zwischen der Gewissensfreiheit und der Freiheit, Vereinigungen zu bilden, einerseits und der Achtung vor Gesetz und Ordnung andererseits nicht in Frage gestellt. In diesem Wissen ist es völlig normal, daß die Bewegungen, deren Ziele ausschließlich religiöser Natur sind und die die Gesetze der Republik achten, auf ihren Antrag hin mit dem Status einer Religionsgemeinschaft oder Versammlung bedacht werden. Doch gemäß dem Gesetz liegt es bei den Verwaltungsbehörden, im Streitfall auch bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu untersuchen, ob diese Bedingungen tatsächlich zutreffen. Es ist daher nicht notwendig, eine radikale Reform der bestehenden rechtlichen Statuten vorzunehmen, um die aus den Sekten entstehenden Probleme zu lösen; es genügt vielmehr, wenn wir uns die auf diesen Statuten beruhenden praktischen Mittel für den Kampf vorstellen. B.- FÜR EINE PRAGMATISCHE ANTWORT AUF DAS SEKTENPHÄNOMEN Mehrere Gesprächspartner der Kommission erklärten, daß sie, einige seit vielen Jahren, zu allen verfügbaren Mitteln greifen, um die Gefahren zu bekämpfen, die bestimmte Sekten für den einzelnen und die Gesellschaft darstellen. Alle, darunter auch diejenigen, die uneingeschränkt eine spezielle Anti-Sekten-Gesetzgebung begrüßen würden, sich aber bewußt sind, daß das nicht die Lösung sein kann, unternehmen aus realistischen und pragmatischen Erwägungen heraus einen vergleichbaren Schritt, der nur die breite Auffächerung des Horizontes widerspiegelt, aus dem sie kommen. Ein solcher Ansatz führt die Kommission heute zu der Überlegung, daß das Instrumentarium, mit dem man wahrscheinlich wirkungsvoll die von Sekten für den einzelnen und die Gesellschaft ausgehenden Gefahren bekämpfen kann, um drei Hauptachsen herum anzuordnen ist: Die Verbesserung der Erkenntnis über Sekten und die Verbreitung dieses Wissens; eine striktere Anwendung der bestehenden Gesetze; in einigen Punkten eine Verstärkung der bestehenden Gesetzgebung. Darüber hinaus ist es ratsam, den ehemaligen Sektenanhängern in wirkungsvollerer Weise zu helfen, die manchmal materiell und psychologisch völlig kaputtgemacht sind und denen gegenwärtig keine Form von Beistand entsprechend ihren Bedürfnissen angeboten wird. 1.- Besser kennen und bekanntmachen Es ist auch noch nötig, daß die so gesammelten Informationen angemessen verbreitet werden, auf einer Politik der Prävention basierend, was, so ist die Kommission überzeugt, das beste Mittel im Kampf gegen die Entwicklung des Sektenphänomens ist. Dieses Verbreiten der Informationen in bezug auf die Sektenbewegung und ihre Praktiken muß fast alle damit befaßten Verwaltungsbehörden und die allgemeine Öffentlichkeit erfassen, insbesondere junge Menschen. Besser kennen So war zum Beispiel zu sehen, an welchem Punkt es schwierig war, die quantitative Bedeutung -- d.h. die Anzahl der Anhänger oder der Gruppierungen -- zu messen oder präzise den zunehmendem Verlauf einzuschätzen. Er erscheint der Kommission, daß es vorteilhaft wäre, diese Lücke durch Schaffung einer untersuchenden Beobachtungsgruppe für die Sekten zu füllen -- einer Gruppe, die vollständig in der Lage wäre, ihre Rolle auszufüllen, wenn gleichzeitig die Informations- und Analyseeinrichtungen innerhalb jedes Ministeriums verbessert würden. 1. Eine abteilungsübergreifende Beobachtergruppe schaffen, die beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist. Zugegebenermaßen sammelt das Innenministerium dank vierzig Agenten, die im ganzen Land verteilt sind, reichlich Informationen über die Gründung von Sekten, ihre Mitgliederzahl und ihre Machenschaften. Aber es besteht kein Zweifel, daß diese Informationen nur unvollständig sind. Die Polizeidienste haben wirklich nicht die Mittel, und es ist auch nicht ihre Aufgabe, eine Analyse der soziologischen, psychologischen, medizinischen und rechtlichen Aspekte des Phänomens vorzunehmen. Das Institut für höhere innere Sicherheitsstudien (IHESI), schuf im Jahre 1992 zusätzlich eine Arbeitsgruppe über Sekten. Doch diese Gruppe ist keine offizielle. Überdies verfügt sie auch nicht über hinreichende Mittel, um über die Sektentätigkeiten auf dem laufenden zu bleiben. Eine Untersuchungsgruppe wurde auch innerhalb des Sozialministeriums eingerichtet. Seit 1992 ist ein Vertreter der Sozialverwaltung damit beauftragt, sich unter anderen Fragen auch mit den Sekten zu befassen. Zusätzlich traf das Ministerium 1993 eine Vereinbarung mit der Gemeinschaft für interdisziplinäre Untersuchungen des Daseins und der Gesundheit (ARIES) über Studien. Sie sieht vor, daß ARIES im Jahre 1996 dem Ministerium einen Untersuchungsbericht über Sekten vorlegt. Doch auch diese Einrichtung verfügt nur über sehr geringe Mittel. Man darf schließlich auch nicht die Rolle vernachlässigen, die Gemeinschaften zum Schutz von Sektenopfern -- der Nationale Verband der Gesellschaften zum Schutz von Familie und Einzelpersonen (UNADFI) und das Zentrum für Mittel, Aufklärung und Aktionen gegen geistige Manipulation (CCMM) -- beim Zusammentragen und Veröffentlichen von Informationen über Sektenbewegungen spielen. So erscheint angesichts des Wachstums des Sektenphänomens und der Gefahren, die bestimmte Bewegungen darstellen, eine Untersuchungsorganisation als notwendig, die ein eigenes verwaltungsmäßiges und rechtliches Dasein führt und auch über besondere Mittel verfügt. Überdies besteht der Ruf nach einer solchen Struktur schon seit langem. Bereits im Jahre 1982 hat der Ravail-Bericht die Schaffung einer abteilungsübergreifenden Kommission nahegelegt. 1983 schlug Alain Vivien in seinem Bericht an den Ministerpräsidenten vor, "daß ein hochrangiger Beamter, dem Ministerpräsidenten beigeordnet, ernannt werden sollte, um das gesamte Sektenproblem zu beobachten, die Überlegungen zu koordinieren und, falls notwendig, die interessierten Abteilungen der Regierung zu mobilisieren . . . Auf die Initiative dieses hochrangigen Beamten hin könnte die im Ravail-Bericht vorgeschlagene über den Abteilungen stehende Kommission jedesmal, wenn es jemand als nötig erachtete, zusammenkommen, ohne unbedingt einen Riesenverwaltungsapparat in Gang zu setzen, dessen Starrheit zweifellos viele Nachteile mit sich brächte." Die Nationale Beratende Kommission für Menschenrechte schlug in ihrem Gutachten vom 10. Dezember 1993 in bezug auf das als Sekten bekannte Phänomen "die Einrichtung einer abteilungsübergreifenden Struktur zur Koordinierung vor, die von Zeit zu Zeit fortschreitende Berichte über die Entwicklung des als Sekten bekannten Phänomens geben sollte und die Anwendung relevanter legislativer und rechtlicher Maßnahmen koordinieren sollte; es solle ein öffentliches Informationszentrum über diese Gruppen geschaffen werden, das alle Informationen zusammentragen und verbreiten sowie den Opfern rechtlichen Beistand garantieren sollte." Diese Idee wurde auch im Rahmen der Kommission für rechtliche Fragen und Menschenrechte beim Europarat verteidigt. So bekräftigte Sir John Hunt in seinem Bericht über Sekten und neue religiöse Bewegungen im Jahre 1991, daß "unabhängige Organisationen geschaffen werden sollten, die konkrete und objektive Informationen über das Wesen und die Tätigkeiten der Sekten sammeln und verbreiten sollten." Überdies schlugen viele Personen, die vor der Untersuchungskommission gehört wurden, die Schaffung einer abteilungsübergreifenden Beobachtergruppe vor. Diese Organisation sollte drei grundsätzliche Aufgaben erfüllen: Sie sollte ein über den Abteilungen stehender, beim Ministerpräsidenten angesiedelter Dienst sein, wie zum Beispiel die Kommission zur Vereinfachung von Formalitäten (COSIFORM), das Kollegium zur Vermeidung technologischer Risiken und das Zentrale Komitee zur Kostendämpfung im öffentlichen Dienst. Es wäre in der Tat nicht zu rechtfertigen, sie bei einem speziellen Ministerium anzusiedeln, da Sekten ein Phänomen darstellen, das mehrere von ihnen berührt. Sie sollte eine Beobachtergruppe sein, denn sie würde weder eine exekutive Pflicht übernehmen wie traditionelle Verwaltungen, noch würde sie entscheidungsbefugt sein. Sie sollte aus Personen zusammengesetzt sein, die durch ihre breit gefächerten Kompetenzen den nötigen vielfeldrigen Ansatz für dieses Phänomen garantierten. Die Mitglieder dieser Organisation, die vom Ministerpräsidenten zu ernennen wären, sollten über die Vertreter aus allen betroffenen Verwaltungsdiensten hinaus Fachleute aus unterschiedlichen Disziplinen enthalten, wie Soziologen, Anwälte und insbesondere Ärzte. Vielleicht wäre es von Vorteil, ihre Namen nicht in der Öffentlichkeit bekanntzumachen, um zu garantieren, daß diese Mitglieder vollkommen unabhängig und vor jedem Druck geschützt wären. Sie sollte über angemessene Mittel verfügen. Um ihre Aufgaben zu erfüllen, sollte die Beobachtergruppe über besondere Finanzmittel verfügen, auch wenn eingangs ohne Zweifel ein Interesse bestünde, die Idee einer leichten Struktur, ausgerüstet mit den rechtlichen Mitteln, die dem Erfüllen ihrer Aufgaben angemessen wären, beizubehalten. Es wäre daher notwendig, sie mit der Berechtigung auszustatten, von allen möglichen Personen im Rahmen professioneller Geheimhaltung, Geheimhaltung in bezug auf die nationale Verteidigung, der Sicherheit des Staates oder der Außenpolitik und der Achtung vor dem Privatleben Unterlagen anzufordern. Wenn man die Bedeutung der bereits von der Gruppe innerhalb des Institutes für höhere innere Sicherheitsstudien vervollständigten Arbeit berücksichtigt, wäre es zweifellos eine gute Methode, innerhalb des Rahmens der neuen Beobachtungsgruppe, wie sie oben definiert wurde, auf die Kompetenz zurückzugreifen, die sich schon in bezug auf das Thema als verläßlich erwies. In jedem betroffenen Ministerium den Untersuchungsapparat über Sekten verbessern Doch die Instrumentarien könnten immer noch verbessert werden. So führen die Protokolle der abteilungsübergreifenden Sitzung am 9. April 1991 näher aus, daß "die Dienste manchmal in Unkenntnis des Sektencharakters bestimmter Gemeinschaften sind." So gibt es weder im Erziehungs-, noch im Justiz- oder Außenministerium offensichtlich niemanden, der mit der Beobachtung des Sektenproblems betraut ist. Unter diesen Bedingungen wäre es sehr hilfreich, wenn jedes betroffene Ministerium Überlegungen darüber anstellte, wie man die Erkenntnisse über Sekten verbessern undden Problemen, die sie bereiten, besser begegnen könnte. Es wäre auch opportun, wenn in jedem Ministerium eine Person bezeichnet würde, die sich um diese Fragen kümmert, wobei es nötig wäre, daß sie mit der abteilungsübergreifenden Beobachtungsgruppe, deren Schaffung oben empfohlen wurde, zusammenarbeitete, um zu vermeiden, daß zwei Dienste dieselbe Arbeit verrichteten, wie es heute manchmal der Fall ist. Schließlich wäre es wünschenswert, wenn die interessierten Minister durch Rundbrief oder Anweisung die Aufmerksamkeit ihrer Dienste auf die Probleme aus den Sekten lenkten und ihnen die Grundsätze aufzeigten, die ihre Aktionen bei der Antwort auf diese Probleme leiten müßten. Besser bekanntmachen Zugegebenermaßen unternehmen die Medien und Gesellschaften zur Verteidigung von Opfern bereits bestimmte Aktionen in dieser Richtung. So organisieren UNADFI und CCMM zusätzlich zu ihren Veröffentlichungen regelmäßig Konferenzen oder Instruktionsveranstaltungen in verschiedenen Einrichtungen wie Schulen, Gymnasien, Klubs und Krankenhäusern. CCMM stellte 1993 sogar mit Hilfe der Gemeinschaft "Ich, Du, Er/Sie" einen halbstündigen Film mit dem Titel "Die Sekten . . . Fallen!" her, in dem in vier Alltagsszenen mögliche Rekrutierungen gezeigt werden. UNADFI plant, bald einen Kurzfilm zu diesem Thema herauszubringen, der zur Unterstützung der von ihr organisierten Treffen laufen soll. Doch die Interventionen dieser Gesellschaften sind vom Wesen her spezialisiert und räumlich eng begrenzt. Überdies können ihre Botschaften immer der Einseitigkeit verdächtigt werden. Ein Mitglied einer dieser Gesellschaften erklärte nebenbei vor der Kommission: "Gesellschaften haben nicht immer die Mittel zu Untersuchungen. Ich sage nicht, daß sie suspekt und sektiererisch sind, aber ihnen fehlen die Mittel, manchmal auch die Distanz. Das ist nicht das Ideal. Man kann nicht die Verfolger ersetzen, indem man den Inquisitor spielt. Wir bekommen Schilderungen; manchmal braucht es sechs Monate oder ein Jahr, die Information zu prüfen. Es ist extrem kompliziert." Die Medien ihrerseits waren während der letzten Jahre sehr an der Frage der Sekten interessiert, insbesondere nach dem Drama von Waco in Texas im April 1993, dem Tod von 58 Sonnentemplern in der Schweiz im Oktober 1994 und dem von der Aum-Sekte in Tokio verübten Anschlag vom letzten März. Das Problem ist, daß diese Information periodisch hereinkommt und sich hauptsächlich um die folkloristischen oder sensationellen Aspekte dreht. Ein Fachmann erklärte während der Befragung durch die Kommission: "Journalisten lieben das Sensationelle. Jedesmal, wenn dreißig Menschen getötet werden, komme ich ins Fernsehen, und dann ist bis zum nächsten Mal wieder Ruhe. Wenn ich von einer Maßnahme informiert werde, sage ich mir: 'Ich muß jetzt fünf Fernsehshows machen, plus drei Rundfunksendungen . . .' Dann ist die nächsten sechs oder zwölf Monate wieder Ruhe [...]" Es ist daher angebracht, wenn der Staat selbst zum großen Teil die Verbreitung der Informationen über die Gefahren, die Sekten darstellen können, vor dem größtmöglichen Publikum durch Medienkampagnen übernimmt, und das in einer Weise, die auf Kinder und Teenager imnationalen Erziehungsprogramm "abzielt". Dieses Informieren sollte durch eine Verbesserung der Aufklärung der Fachleute unterstützt werden, insbesondere von mit dem Problem befaßten Beamten. 1. Junge Menschen durch das nationale Erziehungsprogramm informieren Alle Quellen bestätigen, daß insbesondere unter jungen Menschen Rekrutierungen zahlreich sind, weil sie noch nicht so sehr gefestigt sind, weil ihr Urteil noch nicht eindeutig festliegt und weil sie geneigt sind, Ideale zu suchen, von denen bestimmte Sekten behaupten, daß sie sie anbieten. Die Notwendigkeit, in ihre Richtung Anstrengungen zur Information zu unternehmen, wurde von vielen Gesprächspartnern der Kommission unterstrichen. Doch innerhalb des nationalen Erziehungsprogramms wird gegenwärtig nicht in dieser Richtung unternommen. Es wäre daher wünschenswert, wenn im Rahmen des Fachs Gemeinschaftskunde eine Untersuchung des Sektenphänomens stattfände. Zusätzlich wäre es notwendig, einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung in allen Schuleinrichtungen zu organisieren, von der Grundschule bis zu den Gymnasien, um junge Menschen für diese Frage zu sensibilisieren. Es ist jedoch notwendig, daß diese Information vollkommen objektiv wäre. Die Schwierigkeit eines solchen Unterfangens liegt in der Notwendigkeit, Informationen zu verbreiten, die in Anbetracht der Tatsache, daß Objektivität besonders heikel zu definieren und auf diesem Feld zu erfüllen ist, nicht der Parteilichkeit verdächtigt werden können. Um das Bestmögliche zu erreichen, sollten diese Informationsveranstaltungen unter der Befugnis mehrerer Lehrer organisiert werden, die zu diesem Zweck Anweisungen erhalten hätten. Die Schaffung von videogestützten Informationen unter der Kontrolle des Erziehungsministeriums würde eine wertvolle Lehrhilfe darstellen. 2. Informationsfeldzüge für die allgemeine Öffentlichkeit organisieren, insbesondere im staatlichen Fernsehen. Tatsächlich ist es nützlich, die Eltern aufzuklären, weil ihre Sensibilisierung für diese Probleme ebenfalls die Erziehung beeinflußt, die sie ihren Kindern angedeihen lassen. Darüber hinaus können Erwachsene selbst in diese Falle geraten -- und tun es auch. Diese allgemeine Information der Öffentlichkeit erweist sich auch als notwendig, um zu verhüten, daß mit dem Problem betraute Beamte oder Privatpersonen guten Glaubens gefährliche Gemeinschaften unterstützen, weil sie nicht ihre wahren Tätigkeiten kennen. Wir haben ja bereits erkannt, daß viele Sekten versuchten, die höheren Bereiche des Staates zu "infiltrieren", örtliche Gemeinden anzuziehen oder mit staatlichen oder privaten Gesellschaften Verträge auszuhandeln. Nur Information in großem Ausmaß wird in der Lage sein, diese Einflüsse zurückzudrängen. Die Kommission schlägt daher vor, daß die Regierung eine umfassende Informationskampagne organisiert, die insbesondere im Fernsehen läuft -- hauptsächlich im Staatsfernsehen --, aber auch auf andere Medien zurückgreift. Diese Kampagne könnte vom französischen Komitee zur Gesundheitserziehung organisiert werden, da diese Einrichtung auch Feldzüge gegen AIDS und die Drogensucht organisiert. 3. Die Schulung der Personen ausdehnen und verbessern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, insbesondere also Beamte, mit Problemen im Zusammenhang mit Sekten konfrontiert sind. Man sollte nicht vergessen, wie sehr das Phänomen gleichzeitig ausgedehnt, komplex und heimlich ist. Mehrere Fachleute bestätigten in der Befragung: "Sekten kommen oft maskiert daher." Die damit befaßten Personen sind hauptsächlich Polizeioffiziere, Gendarmen, Richter, Lehrer, Sozialpersonal, aber auch Ärzte und Rechtsanwälte. Es erscheint daher passend, im Eingangstraining wie auch im fortgeschrittenen Training für Beamte, aber auch für Betroffene im privaten Bereich, Programme oder zumindest Publicityfeldzüge -- beispielweise in Form von Konferenzen -- über die Probleme, die Sekten verursachen, und die Mittel und Wege, wie man ihnen abhelfen kann, ins Auge zu fassen. Die Direction Centrale des Renseignements Général (DCRG) wies in der letzten Zeit auf diesem Feld den Weg. So erhalten seit drei Jahren Polizeichefs in Ausbildung, Inspektoren in Ausbildung und Inspektoren, die der RG kürzlich zugeteilt wurden, ein Training über Sekten. Zusätzlich organisiert die DCRG einmal im Jahr für einen oder zwei Tage ein Training für die Agenten, die die Sekten beobachten sollen. Es erscheint in dieser Hinsicht wesentlich, daß auchdie Personen, die an der Nationalen Verwaltungshochschule studieren, die in den Schulen für Polizeichefs und Polizeiinspektoren, Polizisten wie auch Gendarmen sind, in den Genuß dieses Trainings kommen. Es ist gleichermaßen wichtig, daß Personen, die nach ihrem Studium eine Professur anstreben oder die sich auf juristische oder medizinische Berufe vorbereiten, davon profitieren. 2.- Bestehende Gesetze besser anwenden Mehrere Gesprächspartner der Kommission bestätigten so, daß es ein bedeutendes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der von Sekten verübten Gesetzesverstöße und der Zahl von Klagen und Urteilen gebe. Andere waren erstaunt über die geringe Zahl von Auflösungen von Amts oder Rechts wegen im Vergleich zu der Zahl der bestehenden, Zwang ausübenden Gemeinschaften. Die Kommission ist daher überzeugt, daß die Entwicklung der Sekten durch eine bessere Anwendung des Gesetzes verlangsamt werden könnte. Dies setzt eine zunehmende Sensibilisierung der mit den Gefahren des Sektenphänomens befaßten Fachleute und die Notwendigkeit, alle verfügbaren Mittel zu seiner Bekämpfung zu mobilisieren, voraus. Die Kommission ist sich zwar dessen bewußt, daß ein solcher Sinneswandel nicht sofort kommt, aber sie ist überzeugt, daß er eines der Elemente -- wenn nicht gar das wesentlichste -- in dem Instrumentarium des Kampfes gegen das Sektenphänomen ist. Dieser Wandel wird von allgemeinen Informationsveranstaltungen unterstützt, die oben besprochen wurden. Aber diese müssen auf gewissen Feldern, die sehr direkt mit den Machenschaften der Sektenbewegungen befaßt sind, durch präzise Instruktionen des Staates an seine Agenten über die detaillierte Aufmerksamkeit, die sie zeigen müssen, ergänzt werden. Ein solcher Schritt sollte nach Meinung der Kommission in bezug auf die Staatsanwälte, auf die Dienste der Polizei und der Gendarmerie, auf die Kontrolle über bestimmte Tätigkeiten der Sektengesellschaften ausübenden Behörden wie auch hinsichtlich der Auflösung von Gemeinschaften und die Rückzahlung einer gewissen Zahl von Zuschüssen, insbesondere der RMI, erfolgen. 1. Eine allgemeine Anweisung des Justizministers an die Staatsanwälte mit der Bitte, die von Sektenopfern stammenden Klagen mit erhöhter Aufmerksamkeit zu untersuchen und Gelegenheiten zu ergreifen, jedesmal wenn nötig die Fälle zu behandeln, die ihnen auf den Tisch kommen. Es ist ratsam, in dieser Hinsicht näher auszuführen, daß gemäß Angaben aus dem Justizministerium von den 60 Klagen gegen Sekten, die zwischen 1990 und 1995 an die Generalstaatsanwälte bei den Appellationsgerichten gerichtet waren, 27 Fälle abgeschlossen wurden. Sie beziehen sich insbesondere auf Betrügerei, bedingte Drohung, Flucht und Entweihung von Gräbern, Totschlag,Verführung von Minderjährigen, Isolation von Menschen, Nichtvertretung von Kindern, Gewalt, Beleidigung, illegale Medizinausübung usw. Von diesen wurden 16 Fälle nicht weiter verfolgt, in sieben Fällen wurde die Klage zurückgezogen und 3 endeten mit einer Verurteilung. Die Kommission hat nicht die Absicht, sich in dieser Hinsicht über die Vorgehensweise der Justiz zu äußern; dies um so mehr, als sie nicht über die Einzelheiten verfügt, die fraglichen Situationen genau einzuschätzen. Aber sie kann diese Klagen nicht völlig übergehen, von denen vor allem einige dem Justizministerium als relevant erschienen. Selbst wenn man ihr mehr oder weniger genaues Wesen außer acht läßt, ist die Tatsache, daß ein solches Urteil in der Regel übermittelt wird, an sich schon bedauerlich, weil dies wahrscheinlich Sektenopfer entmutigt, sich an die Gerichte zu wenden. Es wäre unter diesen Bedingungen wünschenswert, daß der Justizminister eine allgemeine Anweisung an die Staatsanwälte erläßt, um sie auf das Ausmaß des Sektenphänomens, seine Formen, seine Gefahren, die Notwendigkeit, sie wirkungsvoller zu bekämpfen, und die bestehenden rechtlichen Mittel für diese Absicht aufmerksam zu machen. Man müßte sie auffordern, die Klagen von Sektenopfern mit größerer Sorgfalt zu untersuchen und, wenn nötig, die Gelegenheiten beim Schopf zu packen und die Fälle zu behandeln, die ihnen auf den Tisch kommen. 2. Eine allgemeine Anweisung des Innenministers an die Polizeiabteilungen und des Verteidigungsministers an die Gendarmeriedienste, die ihnen mehr Wachsamkeit in bezug auf die Sekten"driften" auferlegt. Das ist der Grund, warum es angebracht wäre, daß das Verteidigungs- und das Innenministerium die Aufmerksamkeit ihrer zuständigen Dienste auf das Sektenphänomen lenkten, auf die Sorgfalt, die sie an den Tag legen müssen wie auch auf die Maßnahmen, die sie im Falle von Gesetzesverstößen ergreifen müssen, insbesondere den Schutz der Opfer [...] 3. Die Verwaltung auffordern, genau zu sein in ihren Überwachungs- und Kontrollaufgaben gegenüber Sekten, die Gefahren darstellen oder das Gesetz mißachten. Daher ist es notwendig, daß die Ministerien in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich ihre Dienste zu größerer Sorgfalt bei der Vertragschließung mit außenstehenden Organisationen, der Erteilung von Erlaubnissen und ihrer Kontrollaufgabe walten lassen. Für diesen Schritt sollte den Verwaltungen auf Antrag die Information der oben empfohlenen, abteilungsübergreifenden Beobachtungsgruppe zur Verfügung stehen. 4. Beamte zu mehr Weisheit bei der Zuschußgewährung an gewisse Gemeinschaften auffordern. Zugegebenermaßen bezieht sich das nur auf eine Anzahl begrenzter Fälle. Es wäre dennoch angebracht, wenn Beamte die Bestimmung der Zuschüsse, die sie Gemeinschaften gewähren, genauer untersuchten. Und das, wenn nötig, in Verbindung mit der abteilungsübergreifenden Beobachtungsgruppe für Sekten. Der Ministerpräsident könnte die Aufmerksamkeit der Regierung auf diesen Punkt lenken, gleichfalls der Innenminister bei allen lokalen Behörden. 5. Beschuldigte Organisationen von Amts wegen auflösen, wenn das entscheidend ist. Es wäre daher wünschenswert, wenn die bestehenden Prozeduren für eine Auflösung systematisch genutzt würden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen zutreffen. Das gilt insbesondere für die rechtlichen Prozeduren. Zugegeben, dies ist keine radikale Antwort. Tatsächlich ist zu bemerken, daß Sekten, die aufgelöst werden oder von Auflösung bedroht sind, eine erstaunliche Fähigkeit entwickeln, sich selbst aufzulösen und sich in Form einer anderen Organisation wieder zusammenzuschließen. So wurde die Gemeinschaft der New Age-Pioniere im Januar 1981 aufgelöst, aber die Verantwortlichen finden sich heute in der Vereinigungskirche, der Gemeinschaft zur Vereinigung des Weltchristentums und im Internationalen Kreuzzug für eine geeinte Welt wieder. Ebenso führen die Verantwortlichen der Dianetik-Gesellschaft, aufgelöst 1982, ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft zur Verteidigungder französischen Scientologen und die Verantwortlichen der Transzendentalen Meditation Paris-Ost die ihren in der Französischen Föderation für Meditation weiter. Die Tatsache bleibt, daß systematische und schnelle Auflösungen entmutigen könnten. Man kann sich parallel dazu vorstellen, daß die Neuerschaffung dieser Gemeinschaften viel schwieriger ist, wenn die Verantwortlichen ständig juristisch verfolgt werden. Es ist in jedem Fall wichtig, daß die Polizeiabteilungen versuchen, Gemeinschaften zu identifizieren, die tatsächlich mit denen identisch sind, die aufgelöst wurden, und mit großer Aufmerksamkeit prüfen, ob sie gesetzestreu sind. 6. Sicherstellen, daß die Empfänger bestimmter Zuschüsse, die Mitglieder einer Sekte sind, nicht alles oder einen Teil des Geldes dieser Dienste der Sekte vermachen, der sie angehören. Mit derselben Sorgfalt muß bei der Zuweisung anderer Zuschüsse vorgegangen werden, die eine genaue Zuordnung haben, z.B. bei Stipendien. 7. Die internationale Zusammenarbeit, insbesondere in der Europäischen Gemeinschaft, verbessern. Überdies entschließen sich die in Frankreich gerichtlich verfolgten Sekten oft dazu, ihre Tätigkeit ins Ausland zu verlegen. Eine Gruppe von Fachleuten schrieb in einem vertraulichen Bericht an die Kommission: "Die illegale Medizinausübung und die Nichtbeachtung elementarer Regeln des französischen Arbeitsrechts verpflichten sie, in günstigere Gefilde zu fliehen, wo ihnen Steuerfreiheit garantiert wird oder sie nicht die obligatorischen Sozialbeiträge zu zahlen brauchen." Man kam zu dem Schluß: "Im nationalen Alleingang ist das nicht zu schaffen. Nur ein richtiges Verständnis und eine wirkungsvolle Handlungsweise und eine internationale Koordination sind das Wesentliche." Diese Kooperation ist, wie wir noch sehen werden, auch notwendig, um den im Ausland lebenden Franzosen besser zu helfen, die den Schwierigeiten mit Sekten zum Opfer gefallen sind. Wenn diese Kooperation in internationalem Maßstab nicht leicht durchzusetzen ist, sollte es sie zumindest innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geben. Doch in diesem Bereich scheint es keine besondere Aktivität zu geben. Es ist ratsam, sich in dieser Hinsicht die Schaffung der Europäischen Föderation der Informations- und Forschungszentren zum Sektenwesen (FECRIS) ins Gedächtnis zu rufen, deren Ziel nach ihren Statuten darin besteht, "über die Praktiken und die Auswirkungen destruktiven Sektenwesens auf einzelne, die Familien und demokratische Unternehmen zu forschen und zu informieren; den Opfern zu helfen; diese in dieser Angelegenheit zivil und moralisch verantwortlich vor den Behörden zu vertreten; deren Aufmerksamkeit zu erregen und ihnen bei ihrem Vorgehen zu helfen." Doch diese Gemeinschaft ist noch zu neu, daß man aus ihrer Arbeit Schlüsse ziehen könnte. In jedem Fall ist es eine rein private Initiative und keine gemeinsame Aktion der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Es wäre somit wünschenswert, eine regierungsübergreifende Kooperation zu begründen. Sie könnte zumindest zwischen den fünfzehn Staaten ihren Anfang nehmen. Sie wäre eingangs auf einem Austausch von Informationen und der Entwicklung von Vorschlägen gegründet. Dieser Prozeß könnte dann zu internationalen Vereinbarungen in einer Reihe von Schlüsselfragen führen. Nebenbei verhält es sich so, wie Herr de Puig die Dinge in seinem Gutachten über Sekten und neue Religionen aufgefaßt hat, verfaßt im Rahmen des Europarates: "Man kann auf dem Felde internationaler Zusammenarbeit viel tun, um die Effektivität der Kontrolle der Sekten zu verbessern und Informationen zu erlangen und sie preiszugeben. Es wäre deshalb wünschenswert, die internationalen Übereinkünfte abzuschließen, die dazu nötig sind." Um wirkungsvoll zu sein, sollten diese Übereinkünfte enthalten: Die Untersuchung des Phänomens und insbesondere der Austausch freier Informationen in einer Datenbank; die Koordinierung der Kontrollinstrumente, wobei die Ungleichheit der Rechtssysteme in Rechnung gestellt wird; die Suche nach Personen, gegen die in Justiz oder Verwaltung ein Verfahren anhängig ist; die Suche nach Vermißten. 3.- Das juristische Instrumentarium verbessern 1. Eine Untersuchung in Angriff nehmen über den entmutigenden Effekt von Sanktionen gegen Sekten und die Ratsamkeit, diese Sanktionen noch strenger zu machen. Gemäß mehreren, von der Kommission zusammengetragenen Meinungen sind die Strafen und Entschädigungen für von Sekten begangene Schäden nicht genügend abschreckend. So sagte beispielsweise eine Person, die mehrere Prozesse gegen Sekten führte, vor der Kommission aus, sie berechne die Höhe des Schadens, den sie wegen der Sekten erlitten hatte und der nicht ausgeglichen wurde, auf annähernd 120.000 Francs. Es ist schwierig, a priori zu einem Schluß über die abschreckende Wirkung der Sanktionen gegen Sekten und die Ratsamkeit strengerer Sanktionen zu kommen. Trotz der Arbeit, die sie übernahm, schätzt sich die Kommission nicht als in der Lage ein, zu einem Schluß zu kommen, ob die Sanktionen gegen Sekten hinreichend abschreckend sind oder nicht, und noch weniger, ob es ratsam ist, diese Sanktionen noch strenger zu fassen. Sie ist nicht weniger geneigt zu denken, daß die Frage es ernsthaft verdient, gestellt zu werden. So glaubt die Kommission, es wäre interessant, wenn die Beobachtungsgruppe, deren Schaffung oben empfohlen wurde, eine gründliche Untersuchung dieser Frage vornähme, dem dann, wenn nötig, Vorschläge folgen könnten. 2. Die Art und Weise von Verleumdungen neu untersuchen. Tatsächlich fanden bestimmte Sekten, wie die Kommission bemerkte, einen Weg, das Gesetz bezüglich der Regeln zur Vorgehensweise bei diesem Verstoß zu umgehen. Artikel 65 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Pressefreiheit besagt, wie man sich erinnern wird, daß "öffentliche oder private Maßnahmen aufgrund von Verbrechen, Vergehen und Verstößen, die in diesem Gesetz ins Auge gefaßt werden, nur in einem Dreimonatszeitraum unternommen werden können, gerechnet ab dem Tag, an dem sie begangen wurden, oder ab dem Tag der letzten Anweisung oder der Fortsetzung der Handlung." Aber diese Sekten veröffentlichen manchmal Zeitschriften mit diffamierenden Punkten, für die sie der Verpflichtung der Registrierung eines Copyrights genügen, die sie aber nicht verbreiten, außer möglicherweise an ein beschränktes Publikum; dann warten sie drei Monate mit der Verbreitung und entgehen durch diese Verzögerung einer Strafverfolgung. Es erscheint der Kommission als wünschenswert, diese Sachlage zu ändern. Die erste Möglichkeit wäre, den oben genannten Zeitraum von drei auf sechs Monate zu verlängern. Doch diese Lösung brächte mehrere Nachteile. Erst einmal würde es das Problem nicht eindeutig lösen; die in Frage stehenden Organisationen würden dann einfach sechs Monate mit der Verbreitung warten. Doch eine Zeitschrift erst sechs Monate nach dem angegebenen Erscheinungsdatum zu verbreiten, wäre unzweifelhaft eine unangenehme Sache. Das schwerwiegendste Hindernis sind eher die politischen und praktischen Schwierigkeiten, die die Modifikation des Gesetzes aus dem Jahre 1881 über die Presse gleichzeitig aufwerfen würde. Wäre es wirklich angebracht, an eine bedeutende Gesetzgebung zu rühren, die ein gewisses Gleichgewicht darstellt und der die Presse sehr zugetan ist? Es scheint nicht so zu sein. Eine zweite Lösung bestünde darin, dafür zu sorgen, daß das Datum, an welchem die Verleumdung gemacht wurde, als das des Beginns der Verbreitung der Publikation, die sie enthält, in der Öffentlichkeit definiert wird -- mit der Bedeutung einer allgemeinen Öffentlichkeit im Gegensatz zu einem begrenzten Kreis, außer die Publikation war nur für einen solchen Kreis vorgesehen. Nebenbei bemerkt ist es in diesem Sinne, daß sich die Rechtsprechung zu entwickeln scheint. Tatsächlich gibt es ein Urteil, daß die Durchführung der Formalitäten einer Registrierung des Copyrights nicht die Vermutung begründet, daß die Veröffentlichung zu diesem Datum stattfand. So kann dies nur als ein Element zur Würdigung dienen (Kass.krim. 1. Juli 1953, Bull krim. Nr. 228); daß zusätzlich der Startpunkt des Dreimonatszeitraums nicht das Datum auf der Titelseite der Ausgaben einer Anzahl wöchentlich erscheinender Zeitschriften ist, sondern das der effektiven Verbreitung, dann nämlich, wenn sie verkauft wird, unabhängig von dem fiktiven Datum auf der Titelseite für rein kommerzielle Zwecke (Paris, 28. Januar 1977, D.1978.IR80). Es bleibt jedoch immer noch zu spezifizieren, daß diese effektive Verbreitung tatsächlich für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Kommission ist geneigt, zu denken, daß die beste Lösung zweifellos die wäre, die Rechtsprechung dies genau bestimmen zu lassen. 3. Den Schutz von Gutachtern vor den Gerichten verstärken. Zugegebenermaßen sieht der Artikel 434.8 des neuen Strafgesetzbuches vor, daß "jede Drohung oder Einschüchterung gegenüber einem Richter, Geschworenen oder einer anderen Person, die in einem Gerichtsverfahren eine Funktion ausübt, einem Schlichter, Übersetzer, Experte oder Anwalt einer Partei, um sein Verhalten in Ausübung seiner Pflichten zu beeinflussen, mit drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 300.000 Francs bestraft wird." Zusätzlich legt der Artikel 222.12 desselben Strafgesetzbuches dar, daß "Gewalt gegen unter anderem einen Richter, Geschworenen, Rechtsanwalt, einen öffentlichen oder Ministerialbeamten oder gegen jede andere Person, die als Vertreter der Staatsmacht mit einer Aufgabe im öffentlichen Dienst betraut ist, durch die diese Person in Ausübung oder zur Zeit der Ausübung ihrer Funktion oder Aufgabe für mehr als acht Tage völlig an seiner Aufgabe gehindert ist, mit drei Jahren Haft und einer Geldbuße von 300.000 Francs bestraft wird." Es ist jedoch zu Anfang nicht ersichtlich, daß der Artikel 222.12 auch auf Gutachter zutrifft. Selbst wenn das der Fall wäre, gibt dieser Artikel zwei grundsätzliche Grenzen an: Es ist notwendig, daß Gewalt verübt wurde, die zu einer Be-/Verhinderung von mehr als acht Tagen führte, und diese Gewalt muß im Verlaufe der Ausübung oder zur Zeit der Funktion stattfinden. Und das bedeutet, daß im Falle schwerer Gewalt, die nicht zu dieser Behinderung führt oder die -- wie schwer auch immer -- verübt wurde, als die Funktionen eindeutig beendet sind, zum Beispiel mit der Absicht der Rache, der Gutachter keinen Nutzen aus diesem besonderen Schutz zieht. Auch der Artikel 434.8 deckt mögliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Experten nach Abgabe des Gutachtens oder nach Ende des Prozesses nicht ab. Nach von der Kommission zusammengetragenen Informationen hätte das Fehlen eines hinreichenden Schutzes für Gutachter mindestens drei schädliche Folgen: Mit dieser Absicht könnte man die verschiedenen Vorkehrungen zum Schutz von Richtern als Anfangspunkt nehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um die Artikel 222 und 223 (Verächtlichmachung des Gerichts), 227 (Versuch, Druck auszuüben), 228 (Gewalt), 306 (Bedrohung), 310 und 311 (schwere tätliche Beleidigung) und 334 (Zerstörung, Erniedrigung und Schädigung) des Strafgesetzbuches. 4. Gesellschaften zum Schutz von Opfern als Nebenkläger zulassen Zugegebenermaßen haben solche Gesellschaften manchmal dabei Erfolg, als Nebenkläger aufzutreten, während sie sich, wenn die Angelegenheit dies zuläßt, auf bestimmte bestehende Vorkehrungen stützen. So heißt es z.B. in Artikel 2.2 der Strafprozeßordnung, daß "jede Gesellschaft, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist und deren satzungsmäßiges Ziel der Kampf gegen sexuelle Gewalt ist [...], dieses [...] Recht ausüben kann." Es liegt daher nicht nur im Ermessen oder wo die konkreten Fälle Gemeinschaften zum Schutz von Sektenopfern die Berechtigung geben, sich in Vorkehrungen "einzuschleichen", deren Hauptzweck nicht ihrem spezifischen Ziel entspricht, daß sie als Nebenkläger auftreten können. Im übrigen ließen zwei Gesellschaften die Kommission wissen, daß man es ihnen mehrere Male verwehrt hatte, in Angelegenheiten, die Sektenopfer betrafen, als Nebenkläger aufzutreten. Doch es wäre sinnvoll, ihnen dieses Recht systematisch einzuräumen; und das aus drei Gründen: 5. Das jährliche Budget und die Berichte der Jahreshauptversammlungen von Gesellschaften, deren Jahresbudget über 500.000 Francs liegt, an die Präfekturen übertragen. Es wäre ratsam, diese Sekten der Verpflichtung zur Transparenz in finanziellen Dingen zu unterwerfen. Da es aber aus bereits genannten Gründen schwierig wäre, Sekten dafür auszusondern, sollten diese Verpflichtungen allen Gemeinschaften ab einem gewissen Budget auferlegt werden. Es erscheint der Kommission vernünftig, dafür zu sorgen, daß alle Gemeinschaften, deren Jahresbudget bei 500.000 Francs oder darüber liegt, einmal im Jahr der Präfektur ihres Departements eine Abschrift ihres Budgets wie auch die Protokolle ihrer Hauptversammlung übermitteln. Die Wahl einer Untergrenze von 500.000 Francs stellt offensichtlich ein gutes Gleichgewicht zwischen dem Bemühen um finanzielle Transparenz und dem Wunsch dar, die Präfekturen nicht zu überlasten. Diese Maßnahme würde tatsächlich nur auf annähernd 16.900 Gemeinschaften von insgesamt 187.000 zutreffen, das sind 9 Prozent von ihnen. Dann könnten die Finanzämter Kontrolle über diese Dokumente ausüben-- auf eigene Initiative oder auf Aufforderung durch den Präfekten hin. 6. Einen Hohen Rat für religiöse Fragen schaffen, der sich aus Vertretern aus Religion, Wissenschaft und Verwaltung zusammensetzt und der die Aufgabe hat, über Anträge auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft oder über den Status als Versammlungen zu entscheiden. Es erhebt sich nun die Frage, wie man weiß, ob man mit dem bestehenden rechtlichen Instrumentarium diesem Typ von Ersuchen begegnen kann. Man weiß sehr wohl, daß es gefährlich wäre, diesen Status pseudoreligiösen Bewegungen zuzuerkennen; Bewegungen, die sich nur in Form einer Religion darstellen, um die Leute besser anzulocken, die aber tatsächlich andere Ziele verfolgen wie etwa, sich selbst zu bereichern, Macht zu erlangen oder bei denen ein nicht näher ausgeführtes persönliches Interesse besteht. Die Kommission ist diesen Punkt betreffend mehrmals gewarnt worden. So erklärte einer der Experten, der gehört wurde, überdies noch einer der am meisten gemäßigten: "Wodurch vermehren sich die Sekten so sehr? Durch Stille, durch ihre verheimlichte Seite; durch die Sprache -- sie sprechen eine religiöse Sprache. Es ist notwendig, ihnen das, was sie fordern, zu versagen, nämlich den Status einer Religionsgemeinschaft, die die Falle aller Fallen wäre. Das angebliche Argument dafür wäre eine bessere Kontrolle. Doch nicht das bißchen Kontrolle, das sie zulassen würden und das man durch andere Mittel erlangen kann! Eine Verabredung zählt als Prestige, das man ihnen anböte, wenn man ihnen den Status einer Religionsgemeinschaft gewährte. Das wäre eine wahre Katastrophe." Andererseits ist nichts normaler, als daß die echten religiösen Bewegungen, die als Kultusgemeinden oder Religionsgemeinschaften anerkannt werden möchten und die bereit sind, sich nach ihrem System zu richten, daraus Nutzen ziehen. Es ist daher angemessen, daß das Büro für religiöse Fragen des Innenministeriums auf Antrag der interessierten Organisation und nach Prüfung ihrer Unterlagen diesen Status direkt verleihen kann. Eigentlich wird die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft heute praktisch nicht so indirekt durch das Büro für religiöse Fragen des Innenministeriums oder die Präfektur zur Zeit eine Antrags anerkannt, der darauf abzielt, eine Gemeinschaft von den in Artikel 19, Unterabschnitt 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905 oder den Artikeln 200 und 238(a) der Abgabenordnung (die ihrem Nutznießer erlaubt, Einkommensteuerabzüge geltend zu machen) anvisierten Freiheiten profitieren zu lassen. Es wäre nach Meinung der Kommission eindeutig vorzuziehen, daß die Zuerkennung dieser Eigenschaft auf Antrag der interessierten Organisation zum Objekt eines spezifischen Vorgehens gemacht würde. Es sollte natürlich in den Aufgabenbereich des Büros für Religionsfragen fallen, den Status einer Religionsgemeinschaft zu gewähren. Aber angesichts der Schwierigkeit, die heute oft besteht, das religiöse Wesen einer Gemeinschaft zu beurteilen, insbesondere, wenn sie auf vielfältige Ziele hinarbeitet, schätzt die Kommission, daß es notwendig wäre, daß das Büro für religiöse Fragen die Entscheidung unter Hinzuziehung des Rates eines Gremiums, das befähigt ist, ein Urteil abzugeben, entscheidet. Die Kommission schlägt daher vor, einen Hohen Rat für religiöse Fragen zu schaffen, der aus etwa dreißig vom Ministerpräsidenten zu benennenden Personen besteht. Ein Drittel des Rates bestünde aus Vertretern verschiedener anerkannter Religionen, ein Drittel wären Personen, denen auf dem Gebiet der Religion eine unleugbare Kompetenz zukommt, und ein Drittel wären Vertreter verschiedener interessierter Behörden (Büro für religiöse Fragen und Büro für öffentliche Freiheiten des Innenministeriums, Direction Centrale des Renseignements Général, Direktion für soziales Handeln, Erziehungsministerium usw.). Ihre Meinung wäre für das Büro für religiöse Fragen entscheidend. Folglich wäre es ratsam, das Gesetz vom 9. Dezember 1905 leicht abzuändern: durch den Hinweis, daß die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft vom Innenministerium nach Zustimmung durch den Hohen Rat für religiöse Fragen gemäß der oben definierten Vorgehensweise zuerkannt wird. Da dasselbe Problem auch bei Anträgen auf Zuerkennung des Status einer Versammlung auftauchen kann, wird vorgeschlagen, um eine Parallelität der Prozeduren zu sichern, daß die rechtliche Zuerkennung dieses Status nicht durch Dekret auf Zustimmung des Staatsrates zuerkannt wird, wie es heute in Artikel 13 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 vorgesehen ist, sondern durch Dekret auf Zustimmung des Hohen Rates für religiöse Fragen. 5.- Den ehemaligen Sektenanhängern helfen 1. In jedem Departement eine Person festlegen, der die Aufgabe der Hilfestellung für ehemalige Sektenanhänger übertragen ist. 2. Wirkungsvoller im Ausland lebenden Anhängern helfen, die dies wünschen. Doch diese Personen sind oft in einer Lage, die noch prekärer ist als die der Anhänger auf französischem Gebiet. Sie leben in einer unbekannten Umgebung und sind von ihrer Familie und ihren alten Freunden isoliert. Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen leisten heute beträchtliche Hilfe, Vermißte aufzufinden und sie wieder zu repatriieren. Die Verwaltungsstelle für Auslandsfranzosen des Außenministeriums versucht, jedes Jahr Hunderte von Anfragen von Familien über Vermißte zu beantworten. Doch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen stützen sich bei ihren Antworten oft stark auf das Goodwill und die Effektivität der örtlichen Behörden. Und selbst wenn ein Vermißter gefunden werden kann: Wenn er nicht will, daß seine Anschrift weitergegeben wird, ist das Außenministerium verpflichtet, sich in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Achtung vor der Privatsphäre seinem Wunsch zu beugen. Und die Hälfte der Wiedergefundenen äußert diesen Wunsch. Zusätzlich hat das Ministerium eine Kreditlinie von etwa 5 Millionen Francs, um Repatriierungen armer Menschen aus medizinischen oder Notfallgründen zu garantieren. Das Ministerium verlangt von Familien, andere Arten von Rückführungen selbst zu finanzieren. Zwei Maßnahmen würden vermutlich die Tätigkeit der Behörden auf diesem Gebiet verbessern. Erstens wäre es angebracht, wenn Frankreich im Rahmen der oben erwähnten Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit von einer Reihe von Ländern, so bedeutend wie möglich, die Garantie einer unterstützenden Zusammenarbeit für derartige Probleme erhielte. Denn kein Land hätte es wohl gerne, wenn eine illegale und gefährliche Organisation sich auf ihrem Territorium entwickelte. Zweitens könnten unsere diplomatischen und konsularischen Dienste innerhalb dieses Rahmens ihre Kontakte und Verbindungen zu den örtlichen Behörden, die ihnen wahrscheinlich bei der Suche nach Vermißten helfen könnten, verbessern. SCHLUSSFOLGERUNGEN Tatsächlich hängt es eng mit den großen Problemen zusammen, die sich für die gegenwärtigen Gesellschaften ergeben und die den Niedergang der traditionellen Religionen, die Veränderung der Familienstrukturen, das Infragestellen ethischer Werte, des Platzes der Politik und die Ökonomie und die soziale Krise bedeuten. Es ist in gewisser Weise ihre Widerspiegelung. Wenn seine Vielfalt und Komplexität einer genauen Angabe seiner quantitativen und qualitativen Entwicklung zuvorkommen, zeigt die Untersuchung doch, daß es im Verlaufe der letzten Dekade in Frankreich und im Ausland zugenommen hat. Und dies in Hinsicht auf die Zahl der Organisationen, der Anhänger und der Sympathisanten. Gleichzeitig bietet es sich vielgestaltiger dar, die Werkzeuge sind verfeinerter und die finanziellen Mittel sind gewachsen. Die Anhänger, an Zahl zunehmend, engagieren sich oft völlig, bis sie einen Teil ihrer Identität verlieren. Und es ist hier, wo das Risiko einer Abweichung groß wird, wenn das Engagement und die daraus folgende absolute Zuversicht nicht kontrolliert werden, wenn man die Familienbande zerschneidet und alles Geld abgibt, das man hat. Die Intervention der Behörden ist wesentlich, wenn das Engagement zu einer psychologischen Abhängigkeit führt, die die Sektenführer zu ihrem eigenen Profit ausbeuten. Gerichtsentscheidungen aus den letzten Jahren zeigen sehr gut, daß eine Reihe von ihnen sich strafbar gemacht hat; die Vergehen reichen von Täuschung über Betrug bis zu schlechter Behandlung, bis zu schweren Tätlichkeiten und Isolierung. Überdies lassen Informationen, die an die Kommission weitergegeben wurden, und Zeugenaussagen keinen Zweifel daran, daß die von den Gerichten aufgedeckten Machenschaften nur einen Teil der Gefahren wiedergeben, die die Sekten darstellen, die tatsächlich gleichzeitig zahlreicher, weiter und schwerwiegender sind. Der Staat kann aus offensichtlichen Gründen nicht zulassen, daß sich in seinem Schoße etwas entwickelt, daß auch beim größten Wohlwollen Teil einer wirklichen Plage ist. Bliebe man passiv, wäre das in der Tat nicht nur unverantwortlich gegenüber den Personen, die betroffen sind oder es möglicherweise noch werden, sondern auch gefährlich für die demokratischen Grundsätze, auf denen unsere Republik ruht. Die Kommission sieht es daher als entscheidend an, darauf zu reagieren. Dabei schien es, daß der beste Weg, der Entwicklung gefährlicher Sekten entgegenzuwirken, sicher nicht höchst spektakulär ist, etwa in Form einer Anti-Sekten-Gesetzgebung, die unser rechtliches Instrumentarium nicht nötig macht und die wahrscheinlich eines Tages dazu benutzt würde, die Gedankenfreiheit einzuschränken. Daher ist es wesentlich, von den vorhandenen Vorkehrungen guten Gebrauch zu machen, da ihre systematische und rigorose Anwendung es bereits ermöglicht haben, wirkungsvoll gegen die Sektendriften zu kämpfen. Für diesen Zweck ist es eingangs notwendig, das Phänomen und die Gefahren, die es birgt, besser zu kennen -- das würde die Schaffung einer ad hoc-Beobachtergruppe zulassen -- und insbesondere besser bekanntzumachen. Zusätzlich ist es notwendig, sich von diesem Phänomen einnehmen zu lassen, so daß die Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, auf diesem Gebiet das Gesetz anzuwenden, hier sensibilisiert werden. Des weiteren erscheinen bestimmte Abänderungen bei der bestehenden Gesetzgebung wünschenswert, um der Evolution der Sektengemeinschaften besser Rechnung zu tragen. Und schließlich ist es bedeutsam, daß man den ehemaligen Sektenanhängern helfen kann, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Alles Maßnahmen, die nach Meinung der Kommission so schnell wie möglich ergriffen werden sollten. In Frankreich fühlen wir uns nicht durch eine Tragödie vom Typ Waco, auch nicht von einem Angriff wie dem der Aoum-Sekte in der Tokioter U-Bahn letzten Frühling bedroht. Aber Keime solcher Dramen gibt es auch auf unserem Staatsgebiet, und Vorbeugung ist entscheidend. Bei alledem ist es notwendig, bei klarem Verstand zu bleiben: Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen werden wahrscheinlich nicht ausreichen, damit diese Gefahren verschwinden. Das Sektenphänomen, Widerspiegelung der Probleme in der heutigen Welt, Symptom eines profunden sozialen Unbehagens, Abbild einer moralischen wie auch einer bürgerlichen Krise, fordert in der Tat nach einer globalen Antwort auf die Gesamtheit der wichtigen Probleme der heutigen Epoche. Die Kommission prüfte diesen Bericht auf ihrer Sitzung am 20. Dezember 1995 und nahm ihn einstimmig an. Sie beschloß dann, daß er dem Präsidenten der Nationalversammlung übergeben werde, damit er gedruckt und in Übereinstimmung mit den Vorkehrungen des Artikels 143 der Vorschriften der Nationalversammlung verteilt werde. |